Fallrohr- & Steigleitungsreinigung

Fallrohr- & Steigleitungsreinigung – zuverlässig für Gewerbe und Privat in Berlin und Brandenburg.

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    Professionelle Reinigung für Berlin und Brandenburg

    Fallrohr- und Steigleitungsreinigung von BPS Facilities

    Verstopfte Fallrohre und Steigleitungen führen zu kostspieligen Wasserschäden – durchschnittlich 3.200 Euro, im Extremfall bis zu 30.000 Euro. BPS Facilities bietet professionelle Reinigung mit den richtigen Methoden für Ihr Rohrmaterial in Berlin und Brandenburg. Wir kennen die Unterschiede zwischen Regenfallrohren und Abwasserleitungen und setzen das optimale Verfahren ein.

    Das reinigen wir:

    Hochdruckspülung für Fett-, Schlamm- und Kalkablagerungen

    Spiralreinigung für verhärtete Blockaden und Wurzeleinwuchs

    Kamerauntersuchung zur Schadensanalyse

    Ihre Vorteile:

    Materialgerechte Reinigung ohne Rohrschäden

    Vermeidung von Wasserschäden durch regelmäßige Wartung

    Schnelle und effiziente Beseitigung von Verstopfungen

    Fachgerechte Unterscheidung zwischen Fallrohren und Steigleitungen

    Vertrauen Sie den Reinigungsprofis von BPS Facilities

    So läuft Ihre Fallrohr- & Steigleitungsreinigung ab

    Der direkte Weg zu sauberen Rohre

    Wir stimmen Umfang, Methode und Intervalle genau auf Ihr Objekt ab – für ein zuverlässig sauberes Ergebnis bei Ihrer Fallrohr- & Steigleitungsreinigung in Berlin und Brandenburg.

    Kostenlose Beratung und Aufmaß vor Ort

    Unsere Fachkräfte schauen sich Ihr Objekt vor Ort an, ermitteln den tatsächlichen Bedarf und erstellen Ihnen ein transparentes, faires Angebot.

    Saubere Ausführung durch geschultes Team

    Ein festes, geschultes Team übernimmt die Fallrohr- & Steigleitungsreinigung fachgerecht – zuverlässig, termintreu und auf Wunsch außerhalb Ihrer Betriebszeiten.

    Schäden vermeiden

    Schnelle Lösung

    Materialschutz

    Unser Konzept für Ihre Fallrohr- & Steigleitungsreinigung

    Von der kostenlosen Beratung über einen klaren Plan bis zur zuverlässigen Ausführung – Fallrohr- & Steigleitungsreinigung aus einer Hand für Berlin und Brandenburg.

    Faire Kosten, transparent kalkuliert

    Die Kosten für Fallrohr- und Steigleitungsreinigung in Berlin und Brandenburg liegen zwischen 75 und 450 Euro, abhängig von Leitungstyp, Reinigungsmethode und Einsatzzeit. Ihr genaues Angebot erstellen wir individuell.

    Fallrohr- & Steigleitungsreinigung

    Drei Gründe, warum BPS Facilities der richtige Partner ist

    Reinigung nach Maß

    Je nach Objekt und Bedarf stellen wir den passenden Leistungsumfang und die richtigen Intervalle zusammen.

    Erfahrenes, festes Team

    Geschulte Reinigungskräfte mit festen Ansprechpartnern sorgen für gleichbleibende Qualität – zuverlässig und diskret.

    Faire und transparente Kosten

    Nach der Beratung kennen Sie alle Kosten. Sie erhalten ein klares Angebot ohne versteckte Posten.

    Fallrohr- und Steigleitungsreinigung in Berlin und Brandenburg kostet zwischen 75 und 450 Euro – abhängig von Leitungstyp, Methode und Tageszeit des Einsatzes. Wer ein Mehrfamilienhaus verwaltet oder als Eigentümer in der Pflicht steht, sollte die Unterschiede zwischen Regenfallrohr und Abwasser-Steigleitung kennen. Denn die falsche Reinigungsmethode kann teure Rohrschäden verursachen. Und wer die Wartung zu lange aufschiebt, riskiert einen Wasserschaden mit durchschnittlich 3.200 Euro Schadenhöhe – im Extremfall bis zu 30.000 Euro. Dieser Artikel liefert konkrete Zahlen, Methodenvergleiche und die wichtigsten Rechtsfragen für die Region.

    Was sind Fallrohre und Steigleitungen – und warum verstopfen sie?

    Bevor du einen Fachbetrieb beauftragst, lohnt es sich, die Fachbegriffe zu kennen. Sie entscheiden darüber, welche Methode eingesetzt wird und wer die Kosten trägt.

    Das Fallrohr – auch Regenfallrohr genannt – ist ein senkrechtes Rohr, das Regenwasser von der Dachrinne nach unten ableitet. Es liegt entweder außen an der Fassade oder ist innerhalb der Gebäudehülle verbaut. Typische Materialien sind Zink, Kupfer und Kunststoff. Jedes Material reagiert unterschiedlich auf Reinigungsverfahren – dazu mehr im nächsten Abschnitt.

    Die Steigleitung ist dagegen eine vertikale Abwasserleitung im Gebäudeinneren. Sie verbindet mehrere Stockwerke und sammelt Abwasser aus Küche, Bad und WC. In Mehrfamilienhäusern führt sie das Abwasser aller Wohnungen einer Linie zusammen und leitet es zur Grundleitung weiter. Der Begriff Fallstrang wird in der Fachsprache synonym verwendet – er bezeichnet denselben senkrechten Abschnitt der Entwässerungsanlage.

    Darunter liegt die Grundleitung: eine horizontale Leitung unterhalb des Gebäudes, die das Abwasser zum öffentlichen Kanal führt. Ab dem öffentlichen Kanal endet die Eigentümerpflicht – dort übernimmt die Gemeinde. Innerhalb des Gebäudes sammelt die Sammelleitung mehrere Einzelleitungen und führt sie zur Steigleitung oder direkt zur Grundleitung.

    Diese Abgrenzung ist nicht nur technisch relevant. Im Wohnungseigentumsrecht (WEG) gilt: Leitungen innerhalb einer Wohnung bis zum Anschluss an das Sammelrohr sind Sondereigentum. Haupt-, Sammel- und Grundleitungen hingegen sind Gemeinschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft. Das hat direkte Folgen für die Kostentragung.

    Die häufigsten Verstopfungsursachen

    Verstopfungen entstehen selten über Nacht. Meistens bauen sich Ablagerungen über Monate auf. Die häufigsten Ursachen im Überblick:

    • Fettablagerungen aus Küchenleitungen – der mit Abstand häufigste Grund. Der überwiegende Anteil aller Klempneranrufe bei Hausverwaltungen geht auf Fettablagerungen in Leitungen mit Küchenzuläufen zurück.
    • Feuchttücher und Hygieneartikel, die in die Toilette gespült werden, obwohl sie das nicht dürfen.
    • Kalkablagerungen – besonders relevant in Regionen mit hartem Wasser, wie Teilen Brandenburgs.
    • Laub und Vogelnester in Regenfallrohren, vor allem nach dem Herbst.
    • Einwachsende Pflanzenwurzeln in unterirdischen Leitungen – ein klassisches Problem bei älteren Gebäuden.
    • Alterskorrosion der Rohre, die Ablagerungen begünstigt und die Rohrwand schwächt.

    Besonders anfällig sind Gründerzeitgebäude in Berlin und Brandenburg. Ältere Gebäude mit veralteten Rohrleitungen verzeichnen häufiger Verstopfungen als Neubauten. Deutschlandweit registrieren rund 10 % der Mehrfamilienhäuser jährlich Verstopfungen in Steigleitungen. Und: 50 bis 60 % aller Klempneranrufe bei Hausverwaltungen gehen auf Abflussprobleme zurück. In einem Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten und ungelösten Abflussproblemen können das bis zu 6 bis 10 Klempneranrufe pro Jahr sein – mit entsprechenden Kosten zwischen 900 und 3.500 Euro jährlich.

    Das zeigt: Verstopfungen in Steigleitungen sind kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem in der Gebäudebewirtschaftung – besonders im Altbaubestand der Hauptstadtregion.

    Reinigungsmethoden im Vergleich: Hochdruckspülung, Spiralreinigung und Kamerauntersuchung

    Nicht jede Methode passt zu jedem Rohr. Die Wahl des falschen Verfahrens kann das Rohrmaterial beschädigen und am Ende teurer werden als die Verstopfung selbst. Hier sind die drei wichtigsten Verfahren erklärt.

    Hochdruckspülung

    Die Hochdruckspülung arbeitet mit Wasser unter einem Druck von 100 bis 200 bar. Eine Düse wird in das Rohr eingeführt und löst Fett-, Schlamm-, Kalk- und Laubablagerungen durch den Wasserstrahl. Das Verfahren ist schnell, deckt große Rohrlängen ab und ist für alle gängigen Rohrmaterialien geeignet – also für Zink, Kupfer und Kunststoff. Bei korrektem Einsatz ist es schonend. Die Kosten beginnen bei ab 68 Euro für die ersten 5 Meter.

    Spiralreinigung (mechanische Reinigung)

    Bei der Spiralreinigung wird eine flexible Reinigungsspirale mit einer Länge von 10 bis 20 Metern rotierend in das Rohr eingeführt. Sie löst feste Blockaden mechanisch – ideal bei verhärteten Kalkablagerungen, Wurzeleinwuchs oder kompakten Verstopfungen. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Für Fallrohre aus Zink oder Kupfer ist die Spirale nicht geeignet. Die rotierende Bewegung kann die empfindliche Innenwand zerkratzen und langfristig beschädigen. Die Kosten für hydromechanische Reinigung liegen bei 73 bis 200 Euro.

    Schwallspülung und Kamerauntersuchung

    Die Schwallspülung arbeitet mit stoßartigem Wassereinsatz und wird ergänzend zur Hochdruckspülung eingesetzt. Sie eignet sich besonders gut, um gelöste Ablagerungen vollständig aus dem Rohr zu spülen.

    Die Kamerauntersuchung ist kein Reinigungsverfahren, sondern ein Diagnosewerkzeug. Eine Kamerasonde wird in das Rohr eingeführt und liefert ein Bild des Rohrinnenraums. So lassen sich Verstopfungen genau lokalisieren, Rohrschäden erkennen und der Zustand der Leitung dokumentieren. Das ist besonders wichtig vor größeren Sanierungsmaßnahmen oder bei unklarer Schadensursache. Die Kosten beginnen bei ab 104 Euro als Einzelleistung, als Kombination mit einer Reinigung liegen sie bei 50 bis 200 Euro.

    In der Praxis werden Hochdruckspülung und Spiralreinigung häufig kombiniert – je nach Rohrmaterial und Art der Verstopfung. Der Fachbegriff dafür lautet hydromechanische Reinigung. Die Grundlage für regelmäßige Inspektionen und Wartungen liefert die DIN 1986-30, die Eigentümer zur planmäßigen Instandhaltung ihrer Entwässerungsanlagen verpflichtet.

    Reinigungsmethoden im Vergleich
    Kriterium Hochdruckspülung Spiralreinigung (mechanisch)
    Wirkprinzip Wasser mit 100–200 bar Druck Rotierende flexible Spirale (10–20 m)
    Geeignet für Fett, Schlamm, Kalk, Laub Feste Blockaden, Kalk, Wurzeln
    Rohrmaterialien Alle gängigen (Zink, Kupfer, Kunststoff) Nicht für Zink/Kupfer-Fallrohre
    Schonend Ja (bei korrektem Einsatz) Risiko von Kratzern bei empfindlichen Materialien
    Kosten (Einstieg) ab 68 € / erste 5 m 73–200 € (hydromechanisch)
    Kombination Oft mit Spiralreinigung kombiniert Oft mit Hochdruckspülung kombiniert
    💡 Tipp: Wenn du nicht weißt, aus welchem Material dein Fallrohr besteht, frag den Fachbetrieb vor dem Einsatz. Zinkrohre erkennt man oft an der matten, grau-bläulichen Oberfläche. Kupferrohre haben eine charakteristische rötliche bis grünliche Patina. Im Zweifelsfall ist die Hochdruckspülung die sicherere Wahl.
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        Kosten der Fallrohr- und Steigleitungsreinigung in Berlin und Brandenburg

        Die Preise für Rohrreinigungen in Berlin und Brandenburg sind gut dokumentiert. Viele Betriebe in der Region arbeiten mit Festpreissystemen, die Planungssicherheit geben. Hier sind die wichtigsten Zahlen.

        Festpreise für Berlin und Brandenburg

        Einfache Arbeiten ohne Demontage und ohne Maschineneinsatz – etwa an Toilette, Waschbecken oder Spüle – kosten pauschal rund 75 Euro. Für Zuflussleitungen wie Anschlussleitungen und Bodenabläufe werden etwa 94 Euro fällig. Wer alle Leitungen reinigen lassen möchte – inklusive Grundleitungen, Regenentwässerung, Fallstränge und Sammelleitungen – zahlt einen Festpreis von rund 139 Euro. Bei größeren Leitungsnetzen mit schwerwiegenden Problemen, also Haupt- und Sammelleitungen sowie Schächten, liegt der Festpreis bei etwa 229 Euro.

        Über diese Pauschalleistungen hinaus wird ein Stundensatz von rund 40 Euro berechnet. Wer außerhalb der regulären Arbeitszeiten einen Notdienst benötigt – also montags bis freitags zwischen 17 und 6 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – muss mit einem Zuschlag von 40 bis 50 Euro oder einer Verdopplung des Stundensatzes rechnen.

        Steigleitungsreinigung im Mehrfamilienhaus

        Die Reinigung einer Steigleitung im Mehrfamilienhaus ist aufwendiger. Die Gesamtkosten liegen bei 150 bis 450 Euro, in komplexeren Fällen auch bei 250 bis 500 Euro. Diese Kosten werden in Eigentümergemeinschaften nach Miteigentumsanteilen auf alle Eigentümer umgelegt. Die Hochdruckspülung beginnt bei ab 68 Euro für die ersten 5 Meter. Eine hydromechanische Reinigung kostet zwischen 73 und 200 Euro. Kommt eine Kamerauntersuchung hinzu, beginnen die Kosten bei ab 104 Euro.

        Anfahrt und Gesamtkosten

        Anfahrtskosten werden separat berechnet und liegen bei 20 bis 50 Euro. Bei der Kalkulation der Gesamtkosten solltest du also immer Anfahrt, Grundleistung und eventuelle Zuschläge addieren. Eine einfache Rohrreinigung in Berlin liegt damit realistisch bei 100 bis 300 Euro, aufwendigere Einsätze können bis zu 500 Euro kosten.

        Gut zu wissen: Viele Betriebe in Berlin und Brandenburg bieten Festpreisgarantien an. Das bedeutet: Der genannte Preis gilt auch dann, wenn der Einsatz länger dauert als geplant. Frag beim Angebot explizit danach – und lass dir bestätigen, ob Anfahrt und Mehrwertsteuer bereits enthalten sind.

        Wartungsintervalle: Wie oft müssen Fallrohre und Steigleitungen gereinigt werden?

        Regelmäßige Wartung ist günstiger als jede Schadensbeseitigung. Das klingt banal – aber die Zahlen belegen es eindrücklich. Eine präventive Steigleitungsreinigung kostet zwischen 139 und 450 Euro. Ein durchschnittlicher Leitungswasserschaden in Deutschland verursacht dagegen Kosten von rund 3.200 Euro. Im Extremfall – mit Trocknungsarbeiten und vollständiger Sanierung – können es 20.000 bis 30.000 Euro werden.

        Regenfallrohre und Dachrinnen

        Regenfallrohre und Dachrinnen sollten ein- bis zweimal jährlich gereinigt werden. Der optimale Zeitpunkt ist nach dem Laubfall im Herbst. Dann sind Laub, Äste und Vogelnester aus dem Sommer abgelagert und können vor dem Winter entfernt werden. Wer im Frühjahr reinigt, beseitigt die Reste des Winters. Beide Termine zusammen bieten den besten Schutz vor Überlauf und Fassadenschäden.

        Abwasser-Steigleitungen im Mehrfamilienhaus

        Für Abwasser-Steigleitungen in Mehrfamilienhäusern empfiehlt sich ein jährlicher Kontrolltermin. Die Belastung ist deutlich höher als in Einfamilienhäusern – mehr Bewohner, mehr Küchenzuläufe, mehr Fettablagerungen. Wer jährlich kontrolliert, erkennt Probleme früh und vermeidet teure Notfalleinsätze. Zur Erinnerung: In einem MFH mit 12 Einheiten und ungelösten Abflussproblemen entstehen jährliche Klempnerkosten von 900 bis 3.500 Euro – deutlich mehr als eine präventive Reinigung.

        Steigleitungen in Einfamilienhäusern und allgemein

        Für Steigleitungen in Einfamilienhäusern oder bei geringerer Belastung gilt: alle 3 bis 5 Jahre präventiv reinigen. Bei Altbauten oder bekannten Problemen sollte der Rhythmus auf jährlich verkürzt werden. Ältere Rohrleitungen aus Gusseisen oder frühen Kunststoffgenerationen neigen stärker zu Ablagerungen und Korrosion.

        Sickerleitungen in Brandenburg: eine regionale Besonderheit

        In Brandenburg gibt es eine regionale Besonderheit: Hanglagen und Gebiete mit kalkhaltigem Wasser erfordern häufigere Wartungsintervalle für Sickerleitungen. Kalk setzt sich schneller ab und kann Leitungen in kurzer Zeit erheblich einengen. Wer in einer solchen Region ein Gebäude bewirtschaftet, sollte die Intervalle individuell mit einem Fachbetrieb abstimmen.

        Rechtliche Grundlage: DIN 1986-30

        Die DIN 1986-30 schreibt regelmäßige Inspektionen und Wartungen von Entwässerungsanlagen vor. Sie gilt als Grundlage für die Instandhaltungspflicht von Eigentümern. Wer diese Norm ignoriert und es zu einem Schaden kommt, riskiert Probleme mit der Versicherung und haftet möglicherweise für Folgeschäden. Die Norm ist kein Gesetz, aber sie definiert den Stand der Technik – und damit den Maßstab für die Sorgfaltspflicht.

        Empfohlene Wartungsintervalle nach Leitungstyp
        Leitungstyp Empfohlenes Intervall Besonderheit
        Regenfallrohre / Dachrinnen 1–2× jährlich Optimal nach Laubfall im Herbst
        Abwasser-Steigleitungen (MFH) Jährlicher Kontrolltermin Höhere Belastung als Einfamilienhaus
        Steigleitungen (präventiv, allgemein) Alle 3–5 Jahre Bei Altbau oder Problemen: jährlich
        Sickerleitungen (Kalk / Hanglage) Häufiger als Standard Regionale Besonderheit Brandenburg

        Wer zahlt die Rohrreinigung – Mieter, Vermieter oder Eigentümergemeinschaft?

        Die Kostenfrage ist bei Rohrverstopfungen oft der eigentliche Streitpunkt. Die rechtliche Lage ist klarer, als viele denken – aber es gibt wichtige Ausnahmen und Beweislastfragen.

        Grundsatz: Der Vermieter ist in der Pflicht

        Nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Das schließt funktionierende Abwasserleitungen ausdrücklich ein. Verstopft eine Leitung ohne nachgewiesenes Mieterverschulden, trägt der Vermieter die Kosten. Punkt.

        Wichtig: Die sogenannte Kleinreparaturklausel, die in vielen Mietverträgen steht, greift hier nicht. Sie bezieht sich auf Gegenstände, die dem direkten Zugriff des Mieters ausgesetzt sind – nicht auf tief im Mauerwerk liegende Rohre. Das hat die Rechtsprechung eindeutig klargestellt.

        Ausnahme: Nachgewiesenes Mieterverschulden

        Wenn der Vermieter nachweisen kann, dass der Mieter die Verstopfung verursacht hat, kann er die Kosten nach § 538 BGB als Schadensersatz geltend machen. Klassische Indizien: Fund von Feuchttüchern, Katzenstreu oder Fettbergen im Rohr. Diese Gegenstände gelten als Beweis für Mieterverschulden. Die Beweislast liegt beim Vermieter – er muss den individuellen Verursacher nachweisen. Das ist in der Praxis oft schwierig, besonders in Mehrfamilienhäusern mit mehreren Parteien an einer Steigleitung.

        Eigentümergemeinschaft (WEG): Wer zahlt was?

        In Eigentümergemeinschaften gilt die Unterscheidung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Leitungen innerhalb einer Wohnung bis zum Anschluss an das Sammelrohr sind Sondereigentum – hier trägt der jeweilige Eigentümer oder Vermieter der Einheit die Kosten. Haupt-, Sammel- und Grundleitungen sind Gemeinschaftseigentum. Die Kosten werden nach Miteigentumsanteilen auf alle Eigentümer umgelegt. Für die Steigleitungsreinigung im MFH bedeutet das: Die Gesamtkosten von 150 bis 450 Euro teilen sich alle Eigentümer.

        Rohre auf privatem Grundstück und öffentlicher Kanal

        Rohre auf dem privaten Grundstück – von der Grundleitung bis zum öffentlichen Kanal – liegen in der Verantwortung des Eigentümers. Ab dem öffentlichen Kanal übernimmt die Gemeinde. Das kommunale Satzungsrecht regelt die genaue Grenze. In Berlin und Brandenburg gibt es keine weitergehenden Landesvorschriften, die über das BGB hinausgehen. Es gelten § 535 BGB, die DIN 1986-30 und das jeweilige kommunale Satzungsrecht.

        Meldepflicht des Mieters

        Mieter sind nach § 536c BGB verpflichtet, Mängel unverzüglich zu melden. Wer eine Verstopfung nicht meldet und dadurch ein Folgeschaden entsteht, verliert seine Mängelrechte und haftet für den Schaden. Nur bei Gefahr im Verzug – etwa drohender Überflutung – darf der Mieter ohne vorherige Mahnung selbst einen Handwerker beauftragen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern.

        Zuständigkeit und Kostentragung im Überblick
        Situation Zuständigkeit Rechtsgrundlage
        Verstopfung ohne Mieterverschulden Vermieter § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB
        Verstopfung durch Mieter verursacht (Feuchttücher, Fett etc.) Mieter (Schadensersatz) § 538 BGB
        Leitungen im Gemeinschaftseigentum (WEG) Eigentümergemeinschaft (nach Miteigentumsanteilen) WEG-Recht
        Rohre auf privatem Grundstück (bis öffentlicher Kanal) Eigentümer Allgemeines Eigentumsrecht
        Ab öffentlichem Kanal Gemeinde Kommunales Satzungsrecht
        Mieter meldet Verstopfung nicht – Folgeschaden entsteht Mieter haftet für Folgeschaden § 536c BGB

        Antworten auf Fragen zur Fallrohr- & Steigleitungsreinigung

        Eine Standardreinigung kostet 100 bis 300 Euro. Die Steigleitungsreinigung im Mehrfamilienhaus liegt bei 150 bis 450 Euro. Notdiensteinsätze außerhalb der Regelarbeitszeit kosten 40 bis 50 Euro Zuschlag oder den doppelten Stundensatz. Anfahrtskosten von 20 bis 50 Euro kommen hinzu.

        Im Mehrfamilienhaus empfiehlt sich ein jährlicher Kontrolltermin wegen der hohen Belastung. Allgemein gilt: alle 3 bis 5 Jahre präventiv. Bei Altbauten oder bekannten Problemen jährlich. Regenfallrohre sollten ein- bis zweimal jährlich, optimal nach dem Laubfall, gereinigt werden.

        Grundsätzlich der Vermieter nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB. Ausnahme: Der Vermieter kann nachweisen, dass der Mieter die Verstopfung verursacht hat – etwa durch Feuchttücher oder Fettablagerungen. Die Beweislast liegt beim Vermieter. Die Kleinreparaturklausel greift bei Rohren nicht.

        Hochdruckspülung ist schneller und für alle Rohrmaterialien geeignet. Spiralreinigung ist gezielter bei festen Blockaden, aber nicht für Zink- oder Kupferfallrohre geeignet. In der Praxis kombinieren Fachbetriebe beide Methoden je nach Rohrmaterial und Verstopfungsart.

        Überlaufende oder platzende Rohre verursachen Feuchteschäden an Fassade und Mauerwerk sowie Schimmelbildung. Der durchschnittliche Leitungswasserschaden in Deutschland beträgt rund 3.200 Euro. In Extremfällen mit Trocknung und Sanierung können bis zu 30.000 Euro entstehen.

        In den meisten Fällen nicht. Regenwasser gilt nicht als Leitungswasser, daher greift die Wohngebäudeversicherung meist nicht. Ausnahme: Das Regenfallrohr liegt innerhalb der Bodenplatte und ist mit inneren Abwasserrohren verbunden – dann ist ein Leitungswasserschaden möglicherweise versicherbar.

        Es gibt keine spezifischen Landesvorschriften über das BGB hinaus. Es gelten § 535 BGB (Instandhaltungspflicht), DIN 1986-30 (Inspektions- und Wartungspflicht für Entwässerungsanlagen) sowie das kommunale Satzungsrecht für den Anschluss an den öffentlichen Kanal.

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