Grundreinigung vor Neueröffnung
Komplettreinigung vor Eröffnung oder nach Umbau in Berlin und Brandenburg.
Professionelle Grundreinigung vor der Neueröffnung
BPS Facilities reinigt Ihr Restaurant in Berlin und Brandenburg vor der Eröffnung gründlich und HACCP-konform – damit der erste Eindruck stimmt und alle Vorgaben erfüllt sind.
Das reinigen wir:
Küchen, Geräte und Abscheider
Gasträume und Sanitär
Böden, Fenster und Lager
Ihre Vorteile:
Gründliche Erstreinigung
HACCP-konform zur Eröffnung
Zugelassene Reinigungsmittel
Termingenaue Ausführung
So läuft Ihre Grundreinigung vor Neueröffnung ab
Der direkte Weg zu sauberen Räume
Wir stimmen Umfang, Methode und Intervalle genau auf Ihr Objekt ab – für ein zuverlässig sauberes Ergebnis bei Ihrer Grundreinigung vor Neueröffnung.
Kostenlose Beratung und Aufmaß vor Ort
Unsere Fachkräfte schauen sich Ihr Objekt vor Ort an, ermitteln den tatsächlichen Reinigungsbedarf und erstellen Ihnen ein transparentes, faires Angebot.
Saubere Ausführung durch geschultes Team
Ein festes, geschultes Team übernimmt die Grundreinigung vor Neueröffnung fachgerecht – zuverlässig, termintreu und auf Wunsch außerhalb Ihrer Betriebszeiten.
Gründliche Erstreinigung
HACCP-konform
Feste Ansprechpartner
Unser Reinigungskonzept für Ihre Grundreinigung vor Neueröffnung
Von der kostenlosen Beratung über einen klaren Plan bis zur zuverlässigen Ausführung – Grundreinigung vor Neueröffnung aus einer Hand für Berlin und Brandenburg.
Faire Kosten, transparent kalkuliert
Die Kosten der Grundreinigung vor der Neueröffnung richten sich nach Fläche, Bereichen und Aufwand. Ihr genaues, transparentes Angebot erstellen wir individuell.
Grundreinigung vor Neueröffnung
Drei Gründe, warum BPS Facilities der richtige Partner ist
Reinigung nach Maß
Je nach Objekt und Bedarf stellen wir den passenden Leistungsumfang und die richtigen Intervalle für Ihre Räume zusammen.
Erfahrenes, festes Team
Geschulte Reinigungskräfte mit festen Ansprechpartnern sorgen für gleichbleibende Qualität – zuverlässig und diskret.
Faire und transparente Kosten
Nach der Beratung kennen Sie alle Kosten. Sie erhalten ein klares Angebot ohne versteckte Posten.
Die Grundreinigung vor der Restauranteröffnung in Berlin und Brandenburg ist keine Kür – sie ist gesetzliche Pflicht. Wer ein Restaurant neu eröffnet, muss lückenlos nachweisen, dass alle Flächen, Geräte und Räume hygienisch einwandfrei sind. Das Bezirksamt prüft das vor der ersten Betriebsaufnahme. Kosten: zwischen 3,50 und 7,00 €/m² für eine intensive Gastronomie-Grundreinigung in Berlin. Dauer: typischerweise 2–3 Tage. Wer hier spart, riskiert die Betriebsgenehmigung.
In diesem Leitfaden bekommst du alle Zahlen, Normen und eine vollständige Checkliste – damit die Eröffnung reibungslos läuft.
Was ist eine Grundreinigung – und warum ist sie vor der Restauranteröffnung Pflicht?
Der Begriff klingt nach Haushaltsroutine. Ist er aber nicht. Die Grundreinigung ist nach der normativen Definition des ZNAS (Zentraler Normenausschuss Sachverständigenwesen) die Entfernung sämtlicher Schmutzrückstände, die das Aussehen einer Oberfläche beeinträchtigen – einschließlich abgenutzter Pflegefilme. Sie geht im Umfang und in der Intensität deutlich über die Unterhalts- und Zwischenreinigung hinaus.
Was bedeutet das konkret für ein Restaurant? Die Grundreinigung beseitigt Dinge, die die tägliche Reinigung schlicht nicht erreicht: Biofilme auf Arbeitsflächen, Fettverkrustungen hinter Fritteusen, alte Wachsschichten auf Böden, Kalkablagerungen in Abflüssen und Rückstände in Fugen. Diese Ablagerungen entstehen selbst dann, wenn ein Betrieb täglich gereinigt wird – sie akkumulieren sich über Monate und Jahre.
Vor einer Neueröffnung gilt die Grundreinigung rechtlich als Sonderreinigung und wird nach Aufwand abgerechnet. Das ist wichtig für die Budgetplanung: Ein pauschaler Quadratmeterpreis greift hier nur als Orientierung. Der tatsächliche Aufwand hängt davon ab, ob das Objekt nach Bauarbeiten übernommen wird, wie viele Küchengeräte vorhanden sind und in welchem Zustand sich Böden und Fugen befinden.
Die rechtliche Pflicht ergibt sich aus dem HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points). Jeder Lebensmittelunternehmer ist gesetzlich verpflichtet, ein betriebsspezifisches HACCP-Konzept zu erstellen und anzuwenden. Reinigung ist darin ein fundamentaler Bestandteil – nicht optional, nicht delegierbar. Das Konzept muss bei der Behördenbegehung vor Eröffnung vorliegen.
Dabei gilt ein eiserner Grundsatz: Desinfektion wirkt nur auf zuvor gereinigten Oberflächen. Wer Desinfektionsmittel auf fettverschmutzten Flächen aufträgt, verschwendet Geld und erfüllt die Hygieneanforderungen trotzdem nicht. Reinigung kommt immer zuerst – das ist keine Empfehlung, sondern mikrobiologische Realität.
Im laufenden Gastronomiebetrieb schreibt das HACCP-Konzept mindestens eine Grundreinigung pro Quartal vor. Vor der Neueröffnung ist sie einmalig als vollständige Tiefenreinigung aller Bereiche durchzuführen. Wer ein bestehendes Lokal übernimmt, sollte davon ausgehen, dass der Vorgänger diesen Standard nicht immer eingehalten hat – und entsprechend kalkulieren.
Gesetzliche Grundlagen: EU-Recht, HACCP und Berliner Behördenanforderungen
Das Regelwerk für die Gastronomie-Grundreinigung ist umfangreich. Es reicht von EU-Verordnungen bis zu Berliner Bezirksmerkblättern. Wer die wichtigsten Normen kennt, kann bei der Behördenbegehung souverän auftreten – und vermeidet teure Nachbesserungen.
Die zentrale Rechtsgrundlage ist die EU-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Sie legt fest, dass Betriebsstätten, Räume und Geräte hygienisch einwandfrei sein müssen. Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Das gilt für Arbeitsflächen aus Edelstahl genauso wie für Böden, Wände und Decken im Küchenbereich.
Auf nationaler Ebene ergänzen das LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch) und das IfSG (Infektionsschutzgesetz) die EU-Vorgaben. Die DIN 10516 regelt konkret Reinigungs- und Desinfektionspläne im Lebensmittelbereich – sie ist die Norm, nach der dein Reinigungsplan aufgebaut sein sollte. Die DIN 10506 gilt speziell für die Gemeinschaftsverpflegung.
Für Desinfektionsmittel gilt die EU-Verordnung 528/2012: Nur zugelassene Biozidprodukte dürfen eingesetzt werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) führt das entsprechende Register. Wer hier ein nicht zugelassenes Mittel verwendet, handelt ordnungswidrig – unabhängig davon, ob das Mittel wirksam ist.
In Berlin sind die bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtämter zuständig. Das Bezirksamt Mitte und das Bezirksamt Pankow haben eigene Merkblätter veröffentlicht, die konkrete Anforderungen an gewerbliche Küchen beschreiben. Für 2025/2026 gelten unter anderem folgende Mindestanforderungen:
- Mindestausstattung Küche: eine Doppelspüle plus Geschirrspülmaschine
- Separates Handwaschbecken mit Hygieneausstattung (Seifenspender, Einmalhandtücher)
- Insektengitter an Fenstern (leicht entfernbar für Reinigungszwecke)
- Abfall hygienisch lagern und schnellstmöglich aus Betriebsräumen entfernen
- Umkleidemöglichkeit für Personal; saubere Arbeitskleidung ist Pflicht
- Kein Zugang für Haustiere zu Räumen mit Lebensmittelzubereitung oder -lagerung
In Brandenburg gelten identische Rechtsgrundlagen – EU-Recht und Bundesrecht sind bundesweit einheitlich. Zuständig sind die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Abweichende Landesvorschriften gibt es keine. Der Unterschied liegt allein in der zuständigen Behörde und deren internen Abläufen.
Ein kritischer Punkt, den viele Gastronomen unterschätzen: die Dokumentationspflicht. Alle Reinigungsmaßnahmen müssen systematisch protokolliert werden. Reinigungs- und Desinfektionspläne sowie Durchführungsnachweise müssen bei Behördenkontrollen vorgelegt werden können. Fehlen diese Unterlagen, gilt die Maßnahme als nicht durchgeführt – egal wie sauber die Küche tatsächlich ist.
Dazu kommt die Pflicht zur Personalschulung Lebensmittelhygiene: mindestens einmal jährlich. Auch diese Schulungsnachweise werden bei der Begehung geprüft.
| Norm / Verordnung | Inhalt |
|---|---|
| EU-VO 852/2004 | Lebensmittelhygiene allgemein; Betriebsstätten und Geräte müssen hygienisch einwandfrei sein |
| DIN 10516 | Lebensmittelhygiene – Reinigung und Desinfektion; Reinigungs- und Desinfektionspläne |
| DIN 10506 | Lebensmittelhygiene – Gemeinschaftsverpflegung |
| EU-VO 528/2012 | Bereitstellung und Verwendung von Biozidprodukten |
| LFGB | Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch |
| IfSG | Infektionsschutzgesetz Deutschland |
| EU-VO 853/2004 | Spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs |
Kosten der Grundreinigung für Restaurants in Berlin: Preise und Einflussfaktoren
Die Frage nach den Kosten ist berechtigt – und die Antwort ist nicht pauschal. Für eine intensive Grundreinigung eines Restaurants in Berlin musst du mit 3,50 bis 7,00 €/m² rechnen. Das ist der Bereich, der den Küchenbereich mit Fettlösung, Tiefenreinigung von Geräten und Maschineneinsatz auf Böden umfasst. Einfachere Gastronomiereinigungen beginnen in Berlin ab 2,50 €/m² – das deckt aber keine vollständige Grundreinigung der Küche ab.
Zum Vergleich: Die allgemeine gewerbliche Reinigung in Deutschland liegt im Durchschnitt bei 1,50 bis 3,50 €/m². Gastronomie ist teurer, weil der Aufwand deutlich höher ist. Fettverkrustungen an Dunstabzugshauben, eingebrannte Rückstände in Backöfen und Biofilme auf Arbeitsflächen erfordern Spezialreiniger und mehr Arbeitszeit als ein Büroboden.
Die Stundenpreise gewerblicher Reinigungsfirmen liegen in Deutschland bei 25 bis 40 €/Stunde. In Großstädten wie Berlin bewegen sie sich am oberen Ende dieser Spanne. Das ist relevant, wenn du Angebote vergleichst: Ein Anbieter, der nach Stunden abrechnet, kann bei einem stark verschmutzten Objekt teurer werden als ein Festpreis pro Quadratmeter.
Die typische Dauer einer professionellen Grundreinigung vor der Restauranteröffnung beträgt 2 bis 3 Tage. Das hängt ab von:
- Fläche: Ein 80-m²-Bistro braucht weniger Zeit als ein 300-m²-Restaurant mit großer Küche
- Zustand nach Bauarbeiten: Bauschutt, Putzreste und Baustaub erhöhen den Aufwand erheblich
- Anzahl und Zustand der Küchengeräte: Jede Fritteuse, jeder Backofen und jede Dunstabzugshaube ist ein eigener Arbeitsschritt
- Kühlräume: Begehbare Kühlräume erfordern spezielle Reinigungsmethoden und -mittel
- Grad der Fettverkrustung: Bei Übernahme eines Bestandsobjekts oft das größte Problem
Ein konkretes Beispiel aus der Praxis: Für ein Restaurant mit 250 m² (Gastraum plus Küche) bei kombinierter Grund- und Unterhaltsreinigung mit fünf Nachteinsätzen pro Woche liegt der Preis bei rund 1.250 € netto pro Monat. Die einmalige Grundreinigung vor Eröffnung kommt dazu und wird separat berechnet.
Preislich liegt Berlin tendenziell am oberen Ende der deutschen Spanne. Brandenburg ist etwas günstiger, aber die Unterschiede sind geringer als viele erwarten – die Anfahrtskosten aus Berlin in Brandenburger Umlandgemeinden können den Vorteil schnell aufheben.
Wir kommen gerne auf Sie zu
Wir stehen für alle Anliegen zur Verfügung und freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen. Kontaktieren Sie uns gerne - per Anruf, Mail, oder Kontaktformular.
Grundreinigung vs. Unterhaltsreinigung in der Gastronomie: Der direkte Vergleich
Viele Gastronomen verwechseln die beiden Begriffe – oder unterschätzen den Unterschied. Das kann teuer werden. Die Grundreinigung stellt den Ausgangszustand wieder her. Die Unterhaltsreinigung hält ein definiertes Hygieneniveau aufrecht. Das klingt ähnlich, ist aber grundlegend verschieden.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Intensität und den Bereichen. Die Unterhaltsreinigung deckt sichtbare Oberflächen ab: Böden kehren und wischen, Sanitär reinigen und desinfizieren, Oberflächen abwischen, Müll entleeren, Spender auffüllen. Das ist täglich oder wöchentlich machbar – mit Standardausrüstung und angelerntem Personal.
Die Grundreinigung geht tiefer. Sie umfasst alle Flächen inklusive technischer Anlagen, Abluftanlagen, schwer zugänglicher Bereiche hinter und unter Geräten sowie die vollständige Entfernung von Biofilmen und alten Pflegefilmen. Dafür braucht es spezielles Equipment – Scheuersaugmaschinen, Hochdruckreiniger für bestimmte Bereiche, Dampfreiniger – und Fachpersonal, das mit HACCP-konformen Mitteln umgehen kann.
Beim Preis ist der Unterschied deutlich spürbar: Unterhaltsreinigung kostet im gewerblichen Durchschnitt 1,50 bis 3,50 €/m². Die intensive Grundreinigung in der Gastronomie in Berlin liegt bei 3,50 bis 7,00 €/m² – also bis zu doppelt so viel. Dafür dauert sie auch erheblich länger: 2 bis 3 Tage für ein Restaurant, während die tägliche Unterhaltsreinigung je nach Betriebsgröße 1 bis 4 Stunden in Anspruch nimmt.
Ein weiterer Unterschied, der in der Praxis oft übersehen wird: die Dokumentationsanforderungen. Beide Maßnahmen unterliegen der HACCP-Dokumentationspflicht nach DIN 10516. Aber die Grundreinigung muss als eigenständige Maßnahme protokolliert werden – mit Datum, Durchführendem, eingesetzten Mitteln und gereinigten Bereichen. Das ist der Nachweis, den das Bezirksamt bei der Begehung sehen will.
| Kriterium | Grundreinigung | Unterhaltsreinigung |
|---|---|---|
| Ziel | Wiederherstellung des Ausgangszustands; Entfernung aller Rückstände inkl. Biofilme | Aufrechterhaltung eines definierten Hygieneniveaus |
| Intensität | Sehr hoch; spezielles Equipment, Fachpersonal | Mittel; Standardausrüstung |
| Frequenz (Gastronomie) | Mind. 1× pro Quartal; bei Neueröffnung einmalig | Täglich bis wöchentlich |
| Bereiche | Alle Flächen inkl. technische Anlagen, Abluft, schwer zugängliche Bereiche | Sichtbare Oberflächen, Böden, Sanitär |
| Kosten Berlin | 3,50–7,00 €/m² (Gastronomie intensiv) | 1,50–3,50 €/m² (Ø gewerblich) |
| Dauer (Restaurant) | 2–3 Tage | Täglich 1–4 Stunden |
| Dokumentation | Pflicht (HACCP-Nachweis) | Pflicht (HACCP-Protokoll) |
Checkliste: Alle Bereiche vor der Neueröffnung
Eine vollständige Grundreinigung vor der Restauranteröffnung lässt keinen Bereich aus. Das ist kein Perfektionismus – es ist die Anforderung der Lebensmittelaufsicht. Wer bei der Behördenbegehung einen Bereich nicht nachweisen kann, muss nachbessern. Das kostet Zeit und verschiebt den Eröffnungstermin.
Hier ist die vollständige Checkliste nach HACCP-Anforderungen:
Küchenbereich (höchste Priorität)
- Böden: Entfernung alter Pflegefilme und Wachsschichten, Maschineneinsatz (Scheuersaugmaschine), ggf. neue Schutzschicht auftragen
- Fugen und schwer zugängliche Bereiche: Intensive Reinigung auch unter und hinter Küchengeräten
- Arbeitsflächen: Gründliche Reinigung und Desinfektion aller Edelstahlflächen
- Herde und Backöfen: Entfernung eingebrannter Rückstände, Reinigung von Einschüben, Türen und Dichtungen
- Dunstabzugshauben: Fettfilter ausbauen und einweichen, Haubeninneres entfetten, Abluftrohre prüfen
- Fritteusen: Vollständige Entleerung, Entfettung innen und außen, Reinigung der Heizstäbe
- Kühl- und Gefrierschränke: Vollständige Entleerung, Reinigung aller Einlegeböden und Dichtungen, Abtauen falls nötig
- Spülmaschinen und Spülen: Reinigung von Sieben, Düsen, Armaturen und Außenflächen
- Abflüsse und Bodenrinnen: Überprüfung auf Verstopfungen, Reinigung und Desinfektion
- Wände und Decken: Reinigung aller Fliesen, Fugen und angrenzenden Wandflächen
- Lampen und Leuchten: Reinigung inkl. Schutzabdeckungen
Gastraum und Nebenräume
- Böden: Tiefenreinigung je nach Belag (Parkett, Fliesen, Stein), Entfernung alter Pflegefilme
- Möbel und Einrichtung: Reinigung aller Oberflächen, Polster absaugen
- Fenster und Rahmen: Innen und außen, inkl. schwer erreichbarer Bereiche; Insektengitter einbauen
- Garderoben und Eingangsbereiche: Böden, Wände, Haken, Spiegel
- Dekorationen und Lampen: Staubentfernung und Reinigung
Sanitäranlagen
- Waschbecken, Toiletten und Armaturen: Reinigung und Desinfektion
- Böden und Wände: Fliesen, Fugen, Abflüsse
- Spiegel und Glasflächen: streifenfreie Reinigung
- Kalk- und Urinsteinentfernung: Spezialreiniger einsetzen
- Spender auffüllen: Seife, Desinfektionsmittel, Einmalhandtücher
Lager, Kühlräume und Außenbereiche
- Kühl- und Gefrierräume: Vollständige Reinigung aller Flächen, Regale, Türdichtungen
- Lager- und Vorratsräume: Böden, Regale, Wände
- Abfallbehälter: Entleeren und reinigen
- Terrassen und Außenbereiche: Böden, Möbel, Geländer
Zugelassene Reinigungsmittel für die Gastronomie: Was erlaubt ist
Nicht jedes Reinigungsmittel aus dem Baumarkt darf in einer gewerblichen Küche eingesetzt werden. Das ist kein bürokratischer Formalismus – es geht um Lebensmittelsicherheit. Rückstände von nicht zugelassenen Mitteln auf Arbeitsflächen können in Lebensmittel gelangen. Das ist ein Verstoß gegen die EU-Verordnung 1935/2004 über Materialien und Gegenstände in Lebensmittelkontakt.
Alle Reinigungs- und Desinfektionsmittel für den Lebensmittelbereich müssen nach der EU-Verordnung 528/2012 zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Produkte, die nicht im entsprechenden Register geführt werden, dürfen nicht eingesetzt werden – unabhängig von ihrer Wirksamkeit.
Für Desinfektionsmittel empfiehlt sich zusätzlich die DVG-Listung (Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft) als Qualitätsnachweis. DVG-gelistete Mittel wurden nach strengen Prüfrichtlinien getestet:
- Bakterizidie: Prüfung nach DIN EN 1276 und DIN EN 13697
- Fungizidie/Levoruzidie: Prüfung nach DIN EN 1650 und DIN EN 13697
- Zusätzlich: MHK-Bestimmung (Minimale Hemmkonzentration) und DVG-spezifische Prüfrichtlinien
Die gängigen Wirkstoffklassen in der Gastronomie sind Ethanol-basierte Lösungen und quaternäre Ammoniumverbindungen. Für spezifische Anwendungen gibt es spezialisierte Produktkategorien:
- Fettlöser: Für Dunstabzugshauben, Fritteusen, Herdplatten
- Grill- und Backofenreiniger: Alkalische Reiniger für eingebrannte Rückstände
- Entkalker: Für Armaturen, Spülmaschinen, Kaffeemaschinen
- Flächendesinfektionsmittel: Für Arbeitsflächen nach der Reinigung
- Bäckerei-Reiniger: Für Backöfen und Teigmaschinen
Bekannte Hersteller für HACCP-konforme Gastronomiereiniger sind Ecolab, Dr. Schnell, Buzil, Diversey und Schülke. Diese Hersteller bieten auch Schulungen und HACCP-Dokumentationsunterstützung an – ein Vorteil, wenn du die Unterlagen für die Behördenbegehung zusammenstellen musst.
Wichtig für die Lagerung: Reinigungs- und Desinfektionsmittel müssen getrennt von Lebensmitteln gelagert werden. Behältnisse müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Keine Rückstände auf Lebensmittelkontaktflächen sind zulässig – nach der Desinfektion muss gründlich nachgespült werden.
Weitere Leistungen der Gastronomiereinigung
Antworten auf Fragen zur Grundreinigung vor Neueröffnung
Für eine intensive Gastronomie-Grundreinigung in Berlin musst du mit 3,50 bis 7,00 €/m² rechnen. Einstiegspreise beginnen ab 2,50 €/m². Stundenpreise liegen bei 25–40 €. Die genauen Kosten hängen von Fläche, Zustand und Anzahl der Küchengeräte ab.
In der Regel 2 bis 3 Tage. Die genaue Dauer hängt von der Größe des Restaurants, dem Zustand nach Bauarbeiten, der Anzahl der Küchengeräte und dem Grad der Fettverkrustung ab. Plane einen Puffer für Nacharbeiten ein.
Die zentralen Grundlagen sind EU-VO 852/2004, das HACCP-Konzept, DIN 10516, LFGB und IfSG. In Berlin prüfen die bezirklichen Lebensmittelaufsichtämter (z. B. Bezirksamt Mitte, Pankow) die Einhaltung vor der Betriebsaufnahme.
Ja, das ist Pflicht. Reinigungs- und Desinfektionspläne sowie Durchführungsprotokolle müssen bei Behördenkontrollen vorgelegt werden. Fehlen diese Unterlagen, gilt die Maßnahme als nicht durchgeführt – unabhängig vom tatsächlichen Reinigungszustand.
Nur HACCP-konforme, nach EU-VO 528/2012 zugelassene Biozidprodukte dürfen eingesetzt werden. DVG-gelistete Desinfektionsmittel sind empfehlenswert. Bekannte Hersteller: Ecolab, Dr. Schnell, Buzil, Diversey, Schülke. Keine Rückstände auf Lebensmittelkontaktflächen zulässig.
Geprüft werden: HACCP-Konzept, Reinigungs- und Desinfektionspläne, Infrastruktur (Doppelspüle, Handwaschbecken, Insektengitter), Personalschulungsnachweise sowie der Zustand aller Flächen, Geräte und Lagerräume.
Gemäß HACCP-Anforderungen mindestens einmal pro Quartal. Zusätzlich ist eine einmalige vollständige Grundreinigung vor jeder Neueröffnung oder Übernahme eines Betriebs erforderlich. Alle Maßnahmen müssen dokumentiert werden.
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