Fett- & Ölabscheiderreinigung
Fett- & Ölabscheiderreinigung – zuverlässig für Gewerbe und Privat in Berlin und Brandenburg.
Fett- & Ölabscheiderreinigung in Berlin und Brandenburg
Die regelmäßige Reinigung von Fett- und Ölabscheidern ist für alle Gastronomiebetriebe, Kantinen und Großküchen in Berlin und Brandenburg gesetzlich vorgeschrieben. BPS Facilities übernimmt die fachgerechte Entleerung und Wartung Ihrer Anlagen nach allen geltenden Normen und Vorschriften. Mit einem zuverlässigen Wartungsvertrag sparen Sie Kosten und vermeiden teure Bußgelder oder Betriebsstilllegungen.
Das reinigen wir:
Vollständige Entleerung von Schlammfang und Abscheiderraum
Reinigung aller Schächte und Innenwände
Wiederbefüllung mit Frischwasser und Dokumentation
Ihre Vorteile:
Einhaltung gesetzlicher Mindestintervalle (monatlich)
Vermeidung von Bußgeldern bis 100.000 Euro
Schutz vor Betriebsstilllegung und Haftung
Planbare Kosten durch festen Wartungsvertrag
So läuft Ihre Fett- & Ölabscheiderreinigung ab
Der direkte Weg zu sauberen Fettabscheider
Wir stimmen Umfang, Methode und Intervalle genau auf Ihr Objekt ab – für ein zuverlässig sauberes Ergebnis bei Ihrer Fett- & Ölabscheiderreinigung in Berlin und Brandenburg.
Kostenlose Beratung und Aufmaß vor Ort
Unsere Fachkräfte schauen sich Ihr Objekt vor Ort an, ermitteln den tatsächlichen Bedarf und erstellen Ihnen ein transparentes, faires Angebot.
Saubere Ausführung durch geschultes Team
Ein festes, geschultes Team übernimmt die Fett- & Ölabscheiderreinigung fachgerecht – zuverlässig, termintreu und auf Wunsch außerhalb Ihrer Betriebszeiten.
Rechtssicherheit garantiert
Notentsorgungen vermieden
Zuverlässige Wartung
Unser Konzept für Ihre Fett- & Ölabscheiderreinigung
Von der kostenlosen Beratung über einen klaren Plan bis zur zuverlässigen Ausführung – Fett- & Ölabscheiderreinigung aus einer Hand für Berlin und Brandenburg.
Faire Kosten, transparent kalkuliert
Die Kosten für die Fett- und Ölabscheiderreinigung richten sich nach Betriebsgröße, Ausstattung und erforderlichem Reinigungsintervall. Mit einem regelmäßigen Wartungsvertrag ist der gesamte Prozess deutlich günstiger als Notentsorgungen. Ihr genaues Angebot erstellen wir individuell.
Fett- & Ölabscheiderreinigung
Drei Gründe, warum BPS Facilities der richtige Partner ist
Reinigung nach Maß
Je nach Objekt und Bedarf stellen wir den passenden Leistungsumfang und die richtigen Intervalle zusammen.
Erfahrenes, festes Team
Geschulte Reinigungskräfte mit festen Ansprechpartnern sorgen für gleichbleibende Qualität – zuverlässig und diskret.
Faire und transparente Kosten
Nach der Beratung kennen Sie alle Kosten. Sie erhalten ein klares Angebot ohne versteckte Posten.
Die Fettabscheiderreinigung in Berlin und Brandenburg ist keine Kür, sondern gesetzliche Pflicht – und zwar für jeden Gastronomiebetrieb, jede Kantine und jede Großküche. Mindestens einmal pro Monat muss ein stationärer Fettabscheider vollständig entleert und gereinigt werden, empfohlen sind sogar zwei Wochen. Wer das versäumt, riskiert Bußgelder zwischen 500 und 100.000 Euro, Haftung gegenüber den Berliner Wasserbetrieben und im Extremfall die Betriebsstilllegung. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Dienstleister und einem festen Wartungsvertrag ist der gesamte Prozess planbar und deutlich günstiger als jede Notentsorgung.
Was ist ein Fettabscheider und wer braucht ihn in Berlin?
Ein Fettabscheider – fachlich auch Fett- und Ölabscheider genannt – ist eine technische Anlage, die direkt in die Abwasserleitung eines Betriebs eingebaut wird. Ihre Aufgabe ist simpel, aber entscheidend: Sie trennt Fette, Öle und Speisereste vom Abwasser, bevor dieses in die öffentliche Kanalisation gelangt. Ohne diesen Filter würden Fettrückstände die Rohre verstopfen, Pumpwerke beschädigen und im schlimmsten Fall Gewässer verunreinigen.
Technisch besteht eine solche Anlage aus zwei Kammern. Zuerst durchläuft das Abwasser den Schlammfang (Vorkammer), wo schwere Partikel wie Essensreste und Schmutz absinken. Danach fließt das Wasser in den eigentlichen Abscheiderraum, wo leichtere Fette und Öle nach oben steigen und sich von der Wasserphase trennen. Was unten abfließt, ist deutlich sauberer als das, was oben eingeleitet wurde.
Die Einbaupflicht gilt in Berlin und Brandenburg für alle gewerblichen Betriebe, in denen fetthaltiges Abwasser anfällt. Das betrifft konkret:
- Restaurants, Gaststätten und Cafés
- Hotels mit eigener Küche
- Kantinen und Betriebsrestaurants
- Imbisse und Schnellrestaurants
- Großküchen jeder Art
- Metzgereien und Fleischverarbeitungsbetriebe
- Bäckereien mit Frittier- oder Bratbetrieb
- Food Trucks und mobile Imbisswagen
Private Haushalte sind ausdrücklich ausgenommen – dort besteht keine gesetzliche Einbaupflicht.
Die rechtliche Grundlage bildet ein Zusammenspiel mehrerer Regelwerke. Die DIN EN 1825-1/-2 legt europaweit die Anforderungen an Bauart und Bemessung von Fettabscheidern fest. Die DIN 4040-100 regelt als nationale Norm die Betriebsweise, also Entleerungsintervalle, Wartung und Dokumentation. Übergeordnet gilt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das die Einleitung von Schadstoffen in Gewässer und Kanalisation bundesweit reguliert. Auf kommunaler Ebene kommt in Berlin die Dezentrale Abwasserbeseitigungssatzung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) hinzu. Wer gewerbliche Abwässer in die öffentliche Kanalisation einleiten will, benötigt dafür eine Genehmigung der BWB – und muss nachweisen, dass er einen ordnungsgemäß betriebenen Fettabscheider hat.
Ein wichtiger Unterschied, der die Pflichtintervalle direkt beeinflusst: Stationäre Fettabscheider sind fest eingebaut, meist unterirdisch. Mobile Fettabscheider kommen bei Food Trucks und Imbisswagen zum Einsatz. Für mobile Anlagen gelten deutlich strengere Intervalle – dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Gesetzliche Reinigungsintervalle: Wie oft muss der Fettabscheider entleert werden?
Die Frage nach dem richtigen Reinigungsintervall ist keine Ermessenssache – sie ist normativ geregelt. Die DIN 4040-100 schreibt für stationäre Fettabscheider eine vollständige Entleerung mindestens einmal pro Monat (alle vier Wochen) vor. Das ist das gesetzliche Minimum. Wer dieses Minimum einhält, ist rechtlich auf der sicheren Seite – aber technisch nicht unbedingt optimal aufgestellt.
Denn dieselbe Norm empfiehlt als Vorzugsintervall alle zwei Wochen. Gerade in stark frequentierten Betrieben wie Systemgastronomie, Kantinen mit hohem Mittagsgeschäft oder Großküchen, die täglich für mehrere hundert Personen kochen, ist das zweiwöchentliche Intervall in der Praxis oft die Untergrenze. Viele Betreiber lassen wöchentlich reinigen, weil die Speicherkapazität des Abscheiders sonst überschritten wird.
Genau das ist der entscheidende Grundsatz hinter den Intervallen: Die Entleerungsfrequenz muss so gewählt werden, dass weder der Schlammfang noch der Fettsammelraum des Abscheiders ihre Kapazitätsgrenzen überschreiten. Wer zu selten entleert, riskiert einen Überlauf – und damit eine Havarie mit allen Konsequenzen.
Für mobile Fettabscheider – also die Anlagen in Food Trucks und mobilen Imbisswagen – gilt eine deutlich strengere Regel: tägliche Entleerung und Reinigung sind vorgeschrieben. Das klingt aufwendig, ist aber der Betriebsrealität geschuldet: Mobile Abscheider sind kleiner, werden intensiv genutzt und können nicht über Nacht unbeaufsichtigt mit vollem Fettinhalt stehen bleiben.
Was eine vollständige Reinigung konkret umfasst, ist ebenfalls normiert. Dazu gehören:
- Vollständige Entleerung von Schlammfang und Abscheiderraum
- Reinigung aller Schächte und Innenwände
- Anschließende Wiederbefüllung mit Frischwasser
Die Wiederbefüllung mit Frischwasser ist kein optionaler Schritt – sie ist Pflicht. Ein leerer Abscheider ohne Wasserfüllung funktioniert nicht korrekt und kann Gerüche in den Betrieb zurückleiten.
Zusätzlich zur regulären Entleerung schreibt die Norm eine halbjährliche Wartung durch einen Sachkundigen vor. Dabei werden Dichtungen, Zustand der Anlage und korrekte Funktion geprüft. Alle fünf Jahre kommt eine Generalinspektion durch einen Sachverständigen hinzu – dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Betreiberpflichten: Dokumentation, Wartung und Generalinspektion
Einen Fettabscheider zu haben und ihn regelmäßig reinigen zu lassen, reicht allein nicht aus. Das Gesetz verlangt zusätzlich eine lückenlose Dokumentation – und die ist bei Behördenkontrollen das erste, was geprüft wird. Wer keine Unterlagen vorlegen kann, gilt als Verweigerer, unabhängig davon, ob der Abscheider technisch in Ordnung ist.
Das zentrale Dokument ist das Betriebstagebuch, auch Prüfprotokoll genannt. Darin müssen alle Entsorgungen, Eigenkontrollen, Wartungen, Reparaturen und Prüfberichte chronologisch erfasst werden. Jeder Eintrag muss Datum, Art der Maßnahme und die ausführende Person oder das ausführende Unternehmen enthalten. Entsorgungsnachweise des beauftragten Fachbetriebs sind Pflichtbestandteil und müssen dem Tagebuch beigefügt werden.
Für die monatlichen und halbjährlichen Eigenkontrollen benötigt der Betreiber einen Sachkundenachweis. Ohne diesen Nachweis darf er die Kontrollen nicht selbst dokumentieren – er muss dann einen externen Sachkundigen beauftragen. Der Sachkundenachweis ist in der Regel über einen Lehrgang bei einer anerkannten Stelle zu erwerben.
Die halbjährliche Wartung durch einen Sachkundigen geht über die reine Entleerung hinaus. Dabei werden Dichtungen, Zulauf- und Ablaufrohre, Geruchsverschlüsse sowie der allgemeine Zustand der Anlage geprüft. Alle Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind in einem Wartungsbericht zu erfassen, der ebenfalls ins Betriebstagebuch gehört.
Alle fünf Jahre – sowie zwingend vor der ersten Inbetriebnahme – ist eine Generalinspektion durch einen anerkannten Sachverständigen fällig. Diese Inspektion findet nach vollständiger Entleerung und Reinigung statt. Der Sachverständige prüft die gesamte Anlage auf Dichtheit, Korrosion, Funktionsfähigkeit und Normkonformität. Das Ergebnis wird in einem Prüfbericht festgehalten, der dem zuständigen Umweltamt übersandt werden muss. Wer diese Frist versäumt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch den Verlust der Herstellergarantie – denn diese greift laut DIN nur bei nachgewiesener, normgerechter Wartung.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Entleerung und Reinigung selbst darf ausschließlich durch einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) durchgeführt werden. Das ist keine Empfehlung, sondern gesetzliche Voraussetzung. Wer einen nicht zertifizierten Betrieb beauftragt, erfüllt seine Pflichten rechtlich nicht – selbst wenn die Arbeit technisch korrekt ausgeführt wurde.
| Pflicht | Intervall | Zuständigkeit | Dokumentation |
|---|---|---|---|
| Entleerung & Reinigung stationär | mind. 1× monatlich (empfohlen: 2-wöchentlich) | Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb (§ 56 KrWG) | Entsorgungsnachweis im Betriebstagebuch |
| Entleerung & Reinigung mobil | täglich | Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb | Täglicher Nachweis |
| Eigenkontrolle | monatlich & halbjährlich | Betreiber mit Sachkundenachweis | Prüfprotokoll |
| Wartung | halbjährlich / mind. 1× jährlich | Sachkundiger | Wartungsbericht |
| Generalinspektion | alle 5 Jahre (+ vor Inbetriebnahme) | Sachverständiger | Prüfbericht ans Umweltamt |
Wir kommen gerne auf Sie zu
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Kosten der Fettabscheiderreinigung in Berlin und Brandenburg
Was kostet eine Fettabscheiderreinigung in Berlin und Brandenburg konkret? Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt auf die Größe der Anlage, die Häufigkeit der Entleerung und den gewählten Anbieter an. Trotzdem lassen sich belastbare Richtwerte nennen.
Der Marktrichtwert in Berlin liegt bei 0,20 bis 0,50 Euro pro Liter Abscheiderinhalt, was bei einem typischen Abscheider mit einem Kubikmeter Fassungsvermögen Kosten von 200 bis 500 Euro pro Entleerung bedeutet. Hinzu kommen Anfahrtskosten und Gebühren für die Erstellung des Entsorgungsnachweises. Wer mehrere Angebote einholt, kann erheblich sparen: Marktbeobachtungen zeigen Preisunterschiede zwischen Anbietern in Berlin und Brandenburg von bis zu 50 Prozent.
Zum Vergleich: Der öffentliche Anbieter in Hannover berechnet nach seiner veröffentlichten Gebührenübersicht nur 0,03 Euro pro Liter, allerdings zuzüglich einer Anfahrtspauschale von 105 Euro und einer Rüst- und Reinigungspauschale von 52,50 Euro. Dieser Vergleich ist jedoch mit Vorsicht zu genießen – es handelt sich um kommunale Gebühren, keine privatwirtschaftlichen Marktpreise. Die Berliner Werte spiegeln den freien Markt wider, der andere Kostenstrukturen hat.
Wer außerhalb der regulären Arbeitszeiten eine Notentsorgung benötigt, zahlt deutlich mehr. Als Referenzwert gilt ein Aufschlag von rund 315 Euro für Nacht- oder Wochenendeinsätze. Das zeigt eindrücklich: Regelmäßige Wartung ist immer günstiger als der Notfall.
Langfristig empfiehlt sich ein Wartungsvertrag mit festem Intervall. Viele Anbieter in Berlin und Brandenburg bieten Jahresverträge an, die alle Entleerungen, Entsorgungsnachweise und die halbjährliche Wartung bündeln. Das schafft Planungssicherheit und schützt vor teuren Eskalationskosten durch Verstopfungen, Havarien oder Behördensanktionen.
Beim Angebotsvergleich sollten Betreiber immer folgende Punkte klären:
- Ist der Entsorgungsnachweis im Preis enthalten?
- Umfasst die Leistung die Wiederbefüllung mit Frischwasser?
- Ist der Anbieter als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG zertifiziert?
- Werden Wartungsbericht und Prüfprotokoll ausgestellt?
Folgen unterlassener Reinigung: Von Geruch bis Betriebsstilllegung
Was passiert, wenn ein Fettabscheider über Wochen oder Monate nicht gereinigt wird? Die Antwort folgt einer klaren Eskalationslogik – und jede Stufe ist teurer und gefährlicher als die vorherige.
Es beginnt harmlos: Geruchsbelästigung durch Fäulnisprozesse im überfüllten Abscheider. Fettrückstände zersetzen sich anaerob und produzieren Schwefelwasserstoff und andere übelriechende Gase. Das schadet dem Betriebsimage und führt zu Beschwerden von Nachbarn und Gästen. Viele Betreiber unterschätzen, wie schnell sich Gerüche in der Gastronomie herumsprechen.
Auf Stufe zwei folgt Schädlings- und Ungezieferbefall. Fettabscheider, die nicht regelmäßig gereinigt werden, sind ideale Brutstätten für Insekten und Nager. Ratten finden in den Fettrückständen Nahrung und nutzen die Leitungen als Zugangswege. Ein Schädlingsbefall in einem Gastronomiebetrieb ist nicht nur ein Gesundheitsrisiko – er kann zur sofortigen Schließung durch das Gesundheitsamt führen.
Stufe drei ist die Verstopfung. Wenn der Abscheider überläuft, gelangen Fettrückstände in die Abwasserleitungen und setzen sich dort fest. Rohre verengen sich, Rückstau entsteht. Eine Notentsorgung und professionelle Rohrreinigung kosten ein Vielfaches der regulären Wartung – und der Betrieb muss währenddessen schließen.
Auf Stufe vier greift die Korrosion. Fettsäuren, die sich im überfüllten Abscheider bilden, greifen Beton, Metall und Dichtungen an. Die Anlage selbst wird beschädigt, Leitungen werden undicht. Eine Sanierung kann schnell mehrere tausend Euro kosten – und die Herstellergarantie greift nur bei nachgewiesener, normgerechter Wartung.
Stufe fünf ist die Havarie: Der Abscheider läuft über, Fett gelangt auf den Boden, in Kellerräume oder in die Kanalisation. Böden und Wände müssen gereinigt werden, Sanierungskosten entstehen. REMONDIS beschreibt in seinen Fachbeiträgen, wie eine solche Havarie den Betrieb tagelang lahmlegen kann.
Ab Stufe sechs wird es behördlich: Kontrollen, Bußgelder und Auflagen. Das Berliner Umweltamt kann bei Verstößen gegen die Reinigungspflicht Bußgelder zwischen 500 und 50.000 Euro verhängen. Bei Verstößen gegen das Wasserhaushaltsgesetz – also wenn Fette tatsächlich in die Kanalisation oder ein Gewässer gelangen – steigt der Rahmen auf 5 bis 100.000 Euro.
Die letzten Stufen sind die schwersten: Entzug der Gewerbelizenz oder Betriebsstilllegung durch die Behörde sowie Schadensersatzpflicht gegenüber den Berliner Wasserbetrieben, wenn Kanalschäden nachgewiesen werden. Die BWB-Satzung sieht eine direkte Haftung des Betreibers für solche Schäden vor.
Die Rechnung ist eindeutig: Eine monatliche Reinigung für 200 bis 500 Euro ist jeder dieser Eskalationsstufen vorzuziehen. Wer regelmäßig wartet, zahlt planbar wenig. Wer wartet, bis etwas passiert, zahlt unplanbar viel.
Zertifizierte Anbieter in Berlin und Brandenburg
Der Markt für Fettabscheiderreinigung in Berlin und Brandenburg ist gut aufgestellt. Es gibt eine Reihe zertifizierter Entsorgungsfachbetriebe, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Entscheidend ist, dass der gewählte Anbieter als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG zertifiziert ist – nur dann sind die ausgestellten Entsorgungsnachweise rechtlich gültig.
Zu den etablierten Anbietern in der Region gehören:
| Unternehmen | Tätigkeitsgebiet | Erfahrung / Besonderheit | Zertifizierung |
|---|---|---|---|
| Geske Entsorgung | Großraum Berlin-Brandenburg | Über 30 Jahre; Wartung & Inspektion nach DIN 4040-100 | Entsorgungsfachbetrieb |
| BRAL Reststoff-Bearbeitungs GmbH | Berlin und Brandenburg | Reinigung, Entsorgung, Generalinspektion nach DIN 4040-100 | Entsorgungsfachbetrieb |
| PiPi Meyer | Berlin und Brandenburg | Über 30 Jahre; Entsorgung nach zertifizierten Richtlinien | Zertifiziert |
| Feigel Umwelt-Service GmbH | Berlin/Brandenburg | Eigene Verwertungsanlagen; Nachhaltigkeitsurkunden; DIN EN 1825 & DIN 4040-100 | Entsorgungsfachbetrieb |
| Arkadas Umweltschutz | Berlin/Brandenburg | Über 25 Jahre; Fettentsorgung, Wartung, Reinigung | Entsorgungsfachbetrieb |
| AQUA-TOOL | Berlin/Brandenburg | REMONDIS-Netzwerk; Fettabscheider-Rundum-Service | Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb |
| REMONDIS Industrie Service | Überregional, Gastronomie & Industrie | Großkonzern; Reinigung, Entsorgung, Wartung | Entsorgungsfachbetrieb |
| Uni ROKA Berlin GmbH | Berlin und Umgebung | Langjährig; Reinigung, Leerung, Generalinspektion | Entsorgungsfachbetrieb |
Bei der Auswahl des richtigen Anbieters sollte neben der Zertifizierung auch die Reaktionszeit im Notfall eine Rolle spielen. Wer einen Wartungsvertrag abschließt, sollte klären, ob der Anbieter auch bei Havarien außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar ist. Anbieter mit eigenem Fuhrpark und lokalem Standort in Berlin oder Brandenburg reagieren in der Regel schneller als überregionale Konzerne.
Weitere Leistungen der Kanalreinigung
Antworten auf Fragen zur Fett- & Ölabscheiderreinigung
Alle gewerblichen Betriebe mit fetthaltigen Abwässern: Restaurants, Hotels, Kantinen, Imbisse, Großküchen, Metzgereien, Bäckereien, Food Trucks und mobile Imbisswagen. Rechtsgrundlage sind DIN 4040-100, DIN EN 1825 und die Satzung der Berliner Wasserbetriebe. Private Haushalte sind ausgenommen.
Stationäre Abscheider mindestens einmal pro Monat laut DIN 4040-100, empfohlen alle zwei Wochen. Mobile Abscheider in Food Trucks täglich. Großküchen benötigen in der Praxis oft wöchentliche Reinigungen, um die Speicherkapazität nicht zu überschreiten.
Nein. Entleerung und Reinigung müssen durch einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG erfolgen. Eigenkontrollen sind nur mit Sachkundenachweis erlaubt und müssen im Prüfprotokoll dokumentiert werden. Ohne Zertifizierung des Dienstleisters sind Entsorgungsnachweise rechtlich ungültig.
Der Marktrichtwert liegt bei 0,20 bis 0,50 Euro pro Liter, also 200 bis 500 Euro pro Kubikmeter Abscheiderinhalt. Hinzu kommen Anfahrtskosten und Dokumentationsgebühren. Preisunterschiede zwischen Anbietern betragen bis zu 50 Prozent – Angebotsvergleich lohnt sich.
Bußgelder zwischen 500 und 50.000 Euro bei Verstößen gegen Reinigungs- und Dokumentationspflichten. Bei Gewässerverunreinigung nach WHG bis zu 100.000 Euro. Zusätzlich drohen Haftung gegenüber den Berliner Wasserbetrieben und im Extremfall die Betriebsstilllegung.
Vor der ersten Inbetriebnahme und danach alle fünf Jahre. Die Inspektion erfolgt durch einen anerkannten Sachverständigen nach vollständiger Entleerung. Der Prüfbericht muss dem zuständigen Umweltamt übersandt werden. Ohne Generalinspektion erlischt zudem die Herstellergarantie.
Ja, und sogar strenger: Mobile Fettabscheider müssen täglich entleert und gereinigt werden. Das ist normativ vorgeschrieben und gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Auch für mobile Anlagen sind Entsorgungsnachweise durch einen zertifizierten Fachbetrieb Pflicht.
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