Fettabscheider-Reinigung
Fachgerechte Reinigung von Fettabscheidern in Berlin und Brandenburg.
Professionelle Fettabscheider-Reinigung
BPS Facilities entleert und reinigt Fettabscheider in der Gastronomie nach DIN 4040-100 – fachgerecht, fristgerecht und mit Entsorgungsnachweis, in Berlin und Brandenburg.
Das reinigen wir:
Fettabscheider und Schlammfang
Zu- und Ablaufleitungen
Deckel und Kontrollöffnungen
Ihre Vorteile:
Reinigung nach DIN 4040-100
Fristgerechte Intervalle
Entsorgungsnachweis inklusive
Lückenlose Dokumentation
So läuft Ihre Fettabscheider-Reinigung ab
Der direkte Weg zu sauberen Fettabscheider
Wir stimmen Umfang, Methode und Intervalle genau auf Ihr Objekt ab – für ein zuverlässig sauberes Ergebnis bei Ihrer Fettabscheider-Reinigung.
Kostenlose Beratung und Aufmaß vor Ort
Unsere Fachkräfte schauen sich Ihr Objekt vor Ort an, ermitteln den tatsächlichen Reinigungsbedarf und erstellen Ihnen ein transparentes, faires Angebot.
Saubere Ausführung durch geschultes Team
Ein festes, geschultes Team übernimmt die Fettabscheider-Reinigung fachgerecht – zuverlässig, termintreu und auf Wunsch außerhalb Ihrer Betriebszeiten.
Normgerechte Reinigung
Mit Entsorgungsnachweis
Feste Ansprechpartner
Unser Reinigungskonzept für Ihre Fettabscheider-Reinigung
Von der kostenlosen Beratung über einen klaren Plan bis zur zuverlässigen Ausführung – Fettabscheider-Reinigung aus einer Hand für Berlin und Brandenburg.
Faire Kosten, transparent kalkuliert
Die Kosten der Fettabscheider-Reinigung richten sich nach Größe, Intervall und Entsorgung. Ihr genaues, transparentes Angebot erstellen wir individuell.
Fettabscheider-Reinigung
Drei Gründe, warum BPS Facilities der richtige Partner ist
Reinigung nach Maß
Je nach Objekt und Bedarf stellen wir den passenden Leistungsumfang und die richtigen Intervalle für Ihre Räume zusammen.
Erfahrenes, festes Team
Geschulte Reinigungskräfte mit festen Ansprechpartnern sorgen für gleichbleibende Qualität – zuverlässig und diskret.
Faire und transparente Kosten
Nach der Beratung kennen Sie alle Kosten. Sie erhalten ein klares Angebot ohne versteckte Posten.
Fettabscheider-Reinigung in der Gastronomie ist in Berlin und Brandenburg keine Kür, sondern gesetzliche Pflicht. Wer ein Restaurant, eine Kantine oder einen Imbiss betreibt, muss seine Anlage mindestens einmal monatlich durch einen zertifizierten Fachbetrieb entleeren und reinigen lassen. Die Grundlage dafür liefern DIN 4040-100 und DIN EN 1825. Wer die Pflicht ignoriert, riskiert Bußgelder bis 50.000 Euro – und im schlimmsten Fall die Betriebsschließung. Schon 1 Liter Öl kann 1 Kubikmeter Wasser verunreinigen. Berlin verzeichnete allein 2015 rund 1.000 Einsätze wegen Fettverschmutzungen im Kanalnetz – mit Mehrkosten von etwa 1 Million Euro. Dieser Artikel erklärt, was du als Gastronomiebetreiber in der Region wissen und tun musst.
Was ist ein Fettabscheider und wer ist zur Installation verpflichtet?
Ein Fettabscheider ist eine technische Anlage, die Fette, Öle und Speisereste aus dem Abwasser herausfiltert – bevor dieses in die öffentliche Kanalisation gelangt. Das Prinzip ist simpel: Fett ist leichter als Wasser und steigt nach oben. Im Abscheider sammelt es sich in einer separaten Schicht, während das gereinigte Wasser abläuft. Ohne diese Anlage würden Fette direkt ins Kanalnetz gelangen, dort erkalten, aushärten und Verstopfungen verursachen. Zusätzlich entstehen Korrosion, Geruchsbelästigungen und erhebliche Schäden an den biologischen Reinigungsstufen der Kläranlagen.
Die gesetzliche Einbaupflicht gilt für alle gewerblichen Betriebe, bei denen fetthaltiges Abwasser anfällt. In der Praxis betrifft das eine breite Palette von Betrieben:
- Restaurants, Gaststätten und Hotels
- Kantinen, Großküchen und Schulküchen
- Imbisse, Grillbetriebe und Frittierküchen
- Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien
- Kitas mit eigener Küche
- Lebensmittelverarbeitende Betriebe aller Art
Wichtig zu wissen: In Räumen, in denen Speisen zubereitet werden – also direkt im Kochbereich – ist der Einbau eines Fettabscheiders verboten oder nur in Ausnahmefällen mit behördlicher Genehmigung möglich. Die Anlage wird grundsätzlich außerhalb der eigentlichen Zubereitungsbereiche installiert, zum Beispiel im Keller, in einem Technikraum oder im Außenbereich.
Für Berlin und Brandenburg gilt seit dem 15. April 2020 eine besondere Regelung: Die wasserrechtlichen Anforderungen werden ausschließlich von den jeweiligen Landesbehörden geprüft. Berlin und Brandenburg haben jeweils eigene Landeswassergesetze, die das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes ergänzen und regional konkretisieren. Dazu kommen kommunale Abwassersatzungen, die weitere Anforderungen enthalten können. Das bedeutet: Ein Betrieb in Potsdam kann mit leicht anderen Auflagen konfrontiert sein als ein Betrieb in Berlin-Mitte. Wer neu eröffnet oder umbaut, sollte sich frühzeitig bei der zuständigen Behörde informieren.
Die Relevanz des Themas zeigt sich in nackten Zahlen. Allein 2015 verzeichnete Berlin rund 1.000 Einsätze durch Fettverschmutzungen im Kanalnetz. Die dadurch entstandenen Mehrkosten beliefen sich auf etwa 1 Million Euro. Diese Kosten tragen letztlich alle Steuerzahler – ein starkes Argument dafür, dass die Pflicht zur Fettabscheider-Reinigung nicht nur eine bürokratische Auflage ist, sondern eine echte gesellschaftliche Notwendigkeit.
Rechtliche Grundlagen: Normen und Gesetze für Fettabscheider
Das Regelwerk rund um Fettabscheider ist vielschichtig. Auf Bundesebene setzt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) den Rahmen. § 57 WHG verpflichtet alle Einleiter dazu, Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering wie möglich zu halten. § 58 Abs. 2 Nr. 3 WHG regelt die Genehmigungspflicht für Einleitungen in öffentliche Abwasseranlagen. Wer ohne Genehmigung oder entgegen den Auflagen einleitet, handelt ordnungswidrig.
Auf technischer Ebene sind zwei Normen zentral. Die DIN EN 1825-1 und -2 ist die europäische Norm und regelt Bau, Funktion, Prüfung, Kennzeichnung und Wartung von Fettabscheidern. Sie definiert, wie eine Anlage konstruiert sein muss, um zuverlässig zu funktionieren. Der DIN 4040-100 ist der nationale Anhang dazu. Er konkretisiert Dimensionierung, Betrieb, Wartung, Eigenkontrolle und Inspektion für den deutschen Markt. Beide Normen zusammen bilden die technische Bibel für jeden Betreiber und jeden Fachbetrieb.
Für die Entsorgung der Abscheiderinhalte kommen weitere Gesetze ins Spiel. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Nachweisverordnung (NachwV) regeln die Nachweisführung für gefährliche Abfälle. Fettabscheiderinhalte gelten als Öl-Wasser-Gemische und damit als gefährlicher Abfall. Das bedeutet: Jede Entsorgung muss lückenlos dokumentiert werden. Die Abwasserverordnung (AbwV) legt Grenzwerte für Abwasserinhaltsstoffe fest, die nicht überschritten werden dürfen. Die Indirekteinleiterverordnung regelt schließlich die konkreten Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in öffentliche Anlagen.
Ergänzt wird dieses Regelwerk durch die Landeswassergesetze von Berlin und Brandenburg sowie durch kommunale Abwassersatzungen. Letztere können zusätzliche Anforderungen enthalten, die über die bundesweiten Vorgaben hinausgehen. Es lohnt sich also, die Satzung der jeweiligen Gemeinde oder des Abwasserverbands zu kennen.
| Rechtsgrundlage | Inhalt |
|---|---|
| WHG § 57 | Pflicht zur Minimierung von Menge und Schädlichkeit des Abwassers |
| WHG § 58 Abs. 2 Nr. 3 | Genehmigungspflicht für Einleitungen in öffentliche Abwasseranlagen |
| DIN EN 1825-1 und -2 | Europäische Norm: Bau, Funktion, Prüfung, Kennzeichnung, Wartung |
| DIN 4040-100 | Nationaler Anhang: Dimensionierung, Betrieb, Wartung, Eigenkontrolle, Inspektion |
| KrWG / NachwV | Nachweisführung für gefährliche Abfälle (Öl-Wasser-Gemische) |
| Abwasserverordnung (AbwV) | Grenzwerte für Abwasserinhaltsstoffe |
| Indirekteinleiterverordnung | Anforderungen an Einleitungen in öffentliche Abwasseranlagen |
| Kommunale Abwassersatzungen | Regionale Spezifizierungen, können zusätzliche Anforderungen enthalten |
Reinigungsintervalle und Wartungspflichten: Was schreibt die DIN 4040-100 vor?
Die DIN 4040-100 ist in diesem Punkt eindeutig: Stationäre Fettabscheider müssen mindestens einmal monatlich – also alle vier Wochen – vollständig entleert und gereinigt werden. Durchführen darf das nur ein zertifizierter Fachbetrieb. Experten empfehlen sogar eine zweiwöchentliche Entleerung, um einen optimalen Betrieb sicherzustellen und Geruchsprobleme zu vermeiden. Bei stark frequentierten Betrieben wie Großküchen oder Fast-Food-Restaurants ist der kürzere Rhythmus ohnehin sinnvoll.
Für mobile Fettabscheider gelten noch strengere Regeln: Sie müssen täglich entleert werden. Ihre maximale Nutzungsdauer beträgt zwei Wochen. Mobile Abscheider kommen vor allem bei temporären Veranstaltungen, Catering-Einsätzen oder als Übergangslösung zum Einsatz.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Reinigungsintervall auf maximal vierteljährlich ausgedehnt werden. Das setzt voraus, dass die Anlage eine ausreichende Speicherkapazität hat und die Verlängerung mit dem zuständigen Abwasserbehandlungsbetrieb abgestimmt ist. Diese Ausnahme ist nicht die Regel und muss dokumentiert sein.
Ein häufiger Irrtum in der Praxis: Manche Betreiber setzen biologische Reinigungsmittel – also Bakterien oder Enzyme – ein, um den Abscheider zwischen den Terminen selbst zu reinigen oder die Intervalle zu strecken. Das ist ausdrücklich verboten. Solche Mittel lösen das Fett auf und leiten es in gelöster Form ins Kanalnetz weiter – genau das, was der Abscheider verhindern soll.
Neben der regelmäßigen Reinigung gibt es weitere Pflichten, die gestaffelt nach Intervall anfallen:
Monatliche Eigenkontrolle: Der Betreiber selbst oder eine beauftragte sachkundige Person prüft die Anlage auf sichtbare Mängel und Funktionsfähigkeit. Das Ergebnis wird ins Betriebstagebuch eingetragen.
Jährliche Wartung: Ein Sachkundiger nach DIN 4040-100 führt eine Sichtprüfung durch und erstellt ein Wartungsprotokoll. Experten empfehlen, diese Wartung halbjährlich durchzuführen – besonders bei älteren Anlagen oder intensivem Betrieb.
Fünfjährliche Generalinspektion: Alle fünf Jahre muss ein Fachkundiger eine umfassende Prüfung durchführen. Dazu gehören vollständige Entleerung, Reinigung, Dichtheitsprüfung und Sichtprüfung aller betriebsrelevanten Anlagenteile. Der Prüfbericht muss anschließend an das zuständige Umweltamt übermittelt werden. Die Berliner Umweltbehörde führt dazu eine öffentliche Liste fachkundiger Firmen (Stand: 22.08.2025).
| Maßnahme | Intervall | Durchführung | Dokument |
|---|---|---|---|
| Eigenkontrolle | Monatlich | Betreiber oder Sachkundiger | Eintrag Betriebstagebuch |
| Entleerung & Reinigung | Mindestens monatlich | Zertifizierter Fachbetrieb | Übernahmeschein |
| Wartung (Sichtprüfung) | Jährlich (mindestens) | Sachkundiger nach DIN 4040-100 | Wartungsprotokoll |
| Generalinspektion | Alle 5 Jahre | Fachkundiger | Prüfbericht an Umweltamt |
Wir kommen gerne auf Sie zu
Wir stehen für alle Anliegen zur Verfügung und freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen. Kontaktieren Sie uns gerne - per Anruf, Mail, oder Kontaktformular.
Kosten der Fettabscheider-Reinigung in Berlin und Brandenburg
Was kostet die Fettabscheider-Reinigung konkret? Als Richtwert gilt: Eine Standardreinigung inklusive Entsorgung kostet in Berlin und Brandenburg ca. 150 bis 300 Euro pro Einsatz (Stand 2024). Urbane Gebiete wie Berlin sind dabei tendenziell teurer als ländliche Regionen in Brandenburg – längere Anfahrtswege, höhere Betriebskosten der Dienstleister und eine dichtere Nachfrage spielen eine Rolle.
Bei monatlicher Pflichtentleerung summieren sich die Reinigungskosten auf 1.800 bis 3.600 Euro pro Jahr – ein überschaubarer Betrag im Vergleich zu den möglichen Konsequenzen bei Unterlassung. Bußgelder können bis zu 50.000 Euro betragen. Hinzu kommen mögliche Haftungsansprüche bei Kanalschäden, Kosten für Notfallreinigungen und im schlimmsten Fall die behördliche Betriebsschließung.
Die Anschaffungskosten für die Anlage selbst variieren stark nach Betriebsgröße. Kleine oder mobile Abscheider für Imbisse und Cafés sind ab etwa 500 Euro erhältlich. Große stationäre Anlagen für Restaurants oder Hotels können über 10.000 Euro kosten – zuzüglich Einbau und behördlicher Abnahme. Für die jährliche Wartung und die fünfjährliche Generalinspektion kommen weitere individuelle Kosten hinzu, die je nach Anbieter und Anlagengröße variieren.
Der wirtschaftliche Vergleich ist eindeutig: Regelmäßige Reinigung für 150 bis 300 Euro ist deutlich günstiger als ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Und das ganz abgesehen vom Reputationsschaden, wenn ein Betrieb wegen Hygieneverstößen in die Schlagzeilen gerät. Schon 1 Liter Öl kann 1 Kubikmeter Wasser verunreinigen – die Folgekosten durch unterlassene Reinigung sind für die Allgemeinheit erheblich, wie die Berliner Zahlen aus 2015 zeigen.
Dokumentationspflicht und Entsorgungsnachweis: Was Betreiber aufbewahren müssen
Wer einen Fettabscheider betreibt, muss ein Betriebstagebuch führen. Das ist keine Empfehlung, sondern Pflicht. Darin werden lückenlos alle Entsorgungen mit den dazugehörigen Übernahmescheinen, alle monatlichen Eigenkontrollen, alle Wartungen und Reparaturen sowie die Prüfberichte der Generalinspektion dokumentiert. Das Betriebstagebuch muss mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden und ist auf Verlangen den Behörden vorzulegen.
Bei jeder Entleerung stellt der Fachbetrieb einen Übernahmeschein aus. Dieser Schein ist der Nachweis, dass die Entsorgung ordnungsgemäß erfolgt ist. Ohne diesen Schein fehlt der Beweis – und bei einer Kontrolle kann das teuer werden. Der Übernahmeschein gehört unmittelbar ins Betriebstagebuch.
Fettabscheiderinhalte gelten rechtlich als gefährlicher Abfall – genauer gesagt als Öl-Wasser-Gemische. Das hat weitreichende Konsequenzen für die Nachweisführung. Vor der ersten Entsorgung muss ein Entsorgungsnachweis (EN) oder ein Sammelentsorgungsnachweis (SN) als Vorabunterlage erstellt werden. Dieser Nachweis belegt, dass der Abfall einer genehmigten Entsorgungsanlage zugeführt wird. Die laufende Verbleibsnachweisführung erfolgt dann mittels Begleitschein und Übernahmeschein gemäß KrWG und NachwV.
Für die Generalinspektion gilt eine zusätzliche Pflicht: Der Prüfbericht muss nach Abschluss der Inspektion an das zuständige Umweltamt übermittelt werden. Die Behörde prüft, ob die Anlage den Anforderungen entspricht und ob alle Mängel behoben wurden. Wer diesen Schritt vergisst oder verzögert, riskiert Nachfragen und im Wiederholungsfall Bußgelder.
Ein praktischer Hinweis: Viele zertifizierte Fachbetriebe übernehmen die gesamte Dokumentation für ihre Kunden – von der Ausstellung des Übernahmescheins bis zur Übermittlung des Prüfberichts. Das spart Zeit und reduziert das Risiko von Fehlern. Beim Abschluss eines Servicevertrags sollte man explizit klären, welche Dokumentationsleistungen im Preis enthalten sind.
Verwertung der Fettabscheiderinhalte: Was passiert mit dem Fett?
Fettabscheiderinhalte sind kein wertloser Abfall. Im Gegenteil: Sie können sinnvoll verwertet werden – und das auf mehreren Wegen. Die Verwertung ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch gesetzlich gewünscht. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz stellt die Verwertung grundsätzlich über die bloße Beseitigung.
Der erste und verbreitetste Verwertungsweg führt in Biogasanlagen. Dort werden die Fettabscheiderinhalte vergärt und in erneuerbare Energie umgewandelt. In Berlin übernimmt diese Aufgabe unter anderem die BRAL Reststoff-Bearbeitungs GmbH, die einen Rundum-Service für die Gastronomie anbietet und die Inhalte gezielt in Biogasanlagen entsorgt.
Ein zweiter Weg ist die Aufbereitung zu Biodiesel. Altfett aus Fettabscheidern kann nach entsprechender Aufbereitung als Biokraftstoff genutzt werden. Die Feigel Umwelt-Service GmbH ist in Berlin und Brandenburg ISCC-zertifiziert und spezialisiert auf diese Form der Verwertung. ISCC steht für International Sustainability and Carbon Certification – ein internationaler Standard für nachhaltige Biomasse und Biokraftstoffe.
Der dritte Weg führt in chemisch-physikalische Anlagen (CP-Anlagen). Dort werden die Öl-Wasser-Gemische durch chemische und physikalische Verfahren aufgetrennt und behandelt. Berlin Recycling betreibt seit 2011 eine solche CP-Anlage in Berlin-Spandau – eine der wenigen in Berlin und Umgebung. Das Unternehmen ist als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für gefährliche Abfälle zugelassen und arbeitet nach den Vorgaben von KrWG und NachwV.
Unabhängig vom Verwertungsweg gilt: Der Entsorgungsweg muss nachgewiesen werden. Wer einen Fachbetrieb beauftragt, sollte sicherstellen, dass dieser die Inhalte tatsächlich einer genehmigten Anlage zuführt – und das mit den entsprechenden Nachweisen belegen kann. Ein seriöser Dienstleister stellt diese Nachweise automatisch aus.
Zertifizierte Fachbetriebe in Berlin und Brandenburg
Auf WLW (Wer liefert was) sind aktuell 22 Anbieter für Fettabscheiderreinigung in Berlin gelistet. Die Auswahl ist also groß – aber nicht jeder Anbieter ist gleich. Entscheidend ist, dass der Fachbetrieb zertifiziert ist, einen Entsorgungsnachweis ausstellen kann und die Inhalte nachweislich einer genehmigten Anlage zuführt. Für die Generalinspektion muss der Betrieb zusätzlich auf der Liste fachkundiger Firmen der Berliner Umweltbehörde stehen.
Einige etablierte Anbieter in der Region:
| Unternehmen | Standort | Besonderheit |
|---|---|---|
| PiPi-Meyer | Berlin / Brandenburg | Über 30 Jahre Erfahrung, inkl. Entsorgungsnachweis |
| BRAL Reststoff-Bearbeitungs GmbH | Berlin | Rundum-Service, Biogasverwertung, Generalinspektion nach DIN 4040-100 |
| Arkadas Umweltschutz | Berlin (12107) | Über 25 Jahre Erfahrung, zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb |
| Feigel Umwelt-Service GmbH | Berlin / Brandenburg | ISCC-zertifiziert, Verwertung zu Biodiesel |
| Berlin Recycling (CP-Anlage) | Berlin-Spandau | CP-Anlage seit 2011, gefährliche Abfälle, KrWG/NachwV |
| DINO Rohr und Kanal GmbH & Co. KG | Berlin | Seit 1994, Einbau, Sanierung, Generalinspektion, bundesweit |
| AQUA-TOOL (REMONDIS-Netzwerk) | Brandenburg a. d. H. (14772) | Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb, Verwertung als Biokraftstoff |
| Sanrotech | Berlin | Fachgerechte Entsorgung nach EfbV, Entsorgungsnachweis |
| Air Construction Cleaner (ACC) | Fürstenwalde (15517) | Generalinspektion, Region Brandenburg |
Vor der Beauftragung solltest du immer die Fachkunde des Anbieters bestätigen lassen und ein aktuelles Kalibrierzeugnis anfordern. Für die Generalinspektion ist es Pflicht, dass der Betrieb auf der Liste der Berliner Umweltbehörde steht. Diese Liste ist öffentlich zugänglich und wird regelmäßig aktualisiert.
Weitere Leistungen der Gastronomiereinigung
Antworten auf Fragen zur Fettabscheider-Reinigung
Alle Gastronomiebetriebe und gewerblichen Einrichtungen mit fetthaltigen Abwässern: Restaurants, Hotels, Kantinen, Imbisse, Großküchen, Bäckereien, Fleischereien, Konditoreien, Kitas und Schulküchen. Die Betriebsgröße spielt für die Pflicht keine Rolle.
Laut DIN 4040-100 mindestens einmal monatlich durch einen zertifizierten Fachbetrieb. Experten empfehlen zweiwöchentliche Entleerung. Mobile Abscheider müssen täglich entleert werden und dürfen maximal zwei Wochen genutzt werden.
Nein. Die Entleerung und Reinigung muss durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen. Dieser stellt einen Übernahmeschein als Entsorgungsnachweis aus. Selbstreinigung ist nicht zulässig und erfüllt die gesetzliche Dokumentationspflicht nicht.
Als Richtwert gelten ca. 150 bis 300 Euro pro Einsatz inklusive Entsorgung (Stand 2024). Berlin ist tendenziell teurer als ländliche Regionen in Brandenburg. Die genauen Preise hängen von Anlagengröße, Anbieter und Anfahrtsweg ab.
Eine umfassende Prüfung durch einen Fachkundigen alle fünf Jahre: vollständige Entleerung, Reinigung, Dichtheitsprüfung und Sichtprüfung aller Anlagenteile. Der Prüfbericht muss an das zuständige Umweltamt übermittelt werden.
Nein. Der Einsatz von Bakterien oder Enzymen zur Selbstreinigung ist ausdrücklich verboten. Diese Mittel lösen das Fett auf und leiten es in gelöster Form ins Kanalnetz weiter – das Gegenteil des gewünschten Effekts.
Das Betriebstagebuch mit allen Übernahmescheinen, Eigenkontrollen, Wartungsprotokollen und Prüfberichten der Generalinspektion. Diese Unterlagen müssen auf Verlangen den Behörden vorgelegt werden können.
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