HACCP-konforme Reinigung

Reinigung nach Hygienevorgaben mit Dokumentation in Berlin und Brandenburg.

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    Reinigung, die Kontrollen besteht

    Professionelle HACCP-konforme Reinigung

    BPS Facilities reinigt Ihren Gastronomiebetrieb in Berlin und Brandenburg konsequent nach HACCP – mit Reinigungs- und Desinfektionsplan, Dokumentation und zugelassenen Mitteln.

    Das reinigen wir:

    Küchen und Lagerbereiche

    Gasträume und Sanitär

    Geräte und Kontaktflächen

    Ihre Vorteile:

    Reinigung nach HACCP

    Reinigungs- und Desinfektionsplan

    Lückenlose Dokumentation

    Schutz vor Bußgeldern

    Vertrauen Sie den Reinigungsprofis von BPS Facilities

    So läuft Ihre HACCP-konforme Reinigung ab

    Der direkte Weg zu sauberen Gastronomiebetriebe

    Wir stimmen Umfang, Methode und Intervalle genau auf Ihr Objekt ab – für ein zuverlässig sauberes Ergebnis bei Ihrer HACCP-konforme Reinigung.

    Kostenlose Beratung und Aufmaß vor Ort

    Unsere Fachkräfte schauen sich Ihr Objekt vor Ort an, ermitteln den tatsächlichen Reinigungsbedarf und erstellen Ihnen ein transparentes, faires Angebot.

    Saubere Ausführung durch geschultes Team

    Ein festes, geschultes Team übernimmt die HACCP-konforme Reinigung fachgerecht – zuverlässig, termintreu und auf Wunsch außerhalb Ihrer Betriebszeiten.

    HACCP-konforme Reinigung

    Dokumentierte Hygiene

    Feste Ansprechpartner

    Unser Reinigungskonzept für Ihre HACCP-konforme Reinigung

    Von der kostenlosen Beratung über einen klaren Plan bis zur zuverlässigen Ausführung – HACCP-konforme Reinigung aus einer Hand für Berlin und Brandenburg.

    Faire Kosten, transparent kalkuliert

    Die Kosten einer professionellen HACCP-Reinigung richten sich nach Betriebsgröße, Bereichen und Frequenz. Ihr genaues, transparentes Angebot erstellen wir individuell.

    HACCP-konforme Reinigung

    Drei Gründe, warum BPS Facilities der richtige Partner ist

    Reinigung nach Maß

    Je nach Objekt und Bedarf stellen wir den passenden Leistungsumfang und die richtigen Intervalle für Ihre Räume zusammen.

    Erfahrenes, festes Team

    Geschulte Reinigungskräfte mit festen Ansprechpartnern sorgen für gleichbleibende Qualität – zuverlässig und diskret.

    Faire und transparente Kosten

    Nach der Beratung kennen Sie alle Kosten. Sie erhalten ein klares Angebot ohne versteckte Posten.

    Was ist HACCP und warum gilt es für jeden Gastronomiebetrieb?

    HACCP-konforme Reinigung in der Gastronomie ist keine Kür – sie ist gesetzliche Pflicht für jeden Betrieb in Deutschland. HACCP steht für Hazard Analysis and Critical Control Points, auf Deutsch: Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte. Das System verpflichtet Lebensmittelunternehmen dazu, Risiken für die Lebensmittelsicherheit systematisch zu identifizieren, zu überwachen und zu dokumentieren – bevor etwas schiefgeht.

    Die Rechtsgrundlage ist eindeutig: Die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Artikel 5 schreibt die Einrichtung eines ständigen HACCP-basierten Eigenkontrollsystems vor. Diese Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten – ohne nationale Umsetzung, ohne Ausnahmen. Ergänzt wird sie in Deutschland durch die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie das Infektionsschutzgesetz (IfSG).

    Besonders wichtig: Der Geltungsbereich kennt keine Mindestgröße. Ob Sternerestaurant in Berlin-Mitte, Dönerimbiss in Potsdam, Foodtruck auf dem Wochenmarkt oder Betriebskantine in Brandenburg an der Havel – alle unterliegen denselben Anforderungen. In kleineren Betrieben kann der Inhaber die HACCP-Verantwortung selbst übernehmen. Die Pflicht entfällt dadurch nicht.

    Das HACCP-System ist kein starres Formular, das man einmal ausfüllt und in die Schublade legt. Es baut laut dem Berliner Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg auf einem bereits existierenden Basishygienesystem auf und muss die individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Betriebs abbilden. Allgemeingültige, von der Stange gekaufte HACCP-Konzepte sind ausdrücklich nicht zulässig. Ein Konzept, das für ein Hotel in Charlottenburg passt, taugt nicht automatisch für eine Schulkantine in Cottbus.

    Das Ziel des Systems ist vorbeugend: Gefahren sollen erkannt und kontrolliert werden, bevor sie Verbraucher gefährden. Biologische Gefahren wie Salmonellen oder Listerien, chemische Risiken durch Reinigungsmittelrückstände und physikalische Gefahren wie Fremdkörper in Lebensmitteln – all das fließt in die Analyse ein. Wer diesen Rahmen kennt, versteht, warum Reinigung und Desinfektion so zentral im HACCP-System verankert sind: Unsauberkeit ist einer der häufigsten Auslöser für biologische Kontaminationen in Gastronomiebetrieben.

    💡 Gut zu wissen: Auch Betriebe, die nur gelegentlich Lebensmittel verarbeiten – etwa Eventcaterer oder saisonale Imbisse – unterliegen der HACCP-Pflicht. Die Häufigkeit des Betriebs ändert nichts an der gesetzlichen Anforderung.

    Die 7 HACCP-Grundsätze: Was Gastronomen konkret umsetzen müssen

    Das HACCP-System besteht aus sieben Grundsätzen, die aufeinander aufbauen. Sie sind nicht optional – jeder Grundsatz muss im Betrieb nachweislich umgesetzt sein. Hier ist, was das in der Praxis bedeutet.

    Grundsatz 1: Gefahrenanalyse. Du erfasst alle potenziellen Gefahren entlang deiner Prozesskette – biologisch (Keime, Schimmel), chemisch (Reinigungsmittel, Allergene) und physikalisch (Glassplitter, Knochen). Diese Analyse ist die Basis für alles Weitere.

    Grundsatz 2: Kritische Kontrollpunkte (CCPs) bestimmen. Ein CCP ist ein Prozessschritt, an dem eine Gefahr durch gezielte Maßnahmen verhindert oder auf ein akzeptables Maß reduziert werden kann. Klassische CCPs in der Gastronomie: Gartemperaturen beim Erhitzen von Fleisch, die Kühlkette bei der Warenannahme, die Warmhaltung von Speisen.

    Grundsatz 3: Grenzwerte festlegen. Für jeden CCP legst du messbare Grenzwerte fest. Beispiel: Geflügel muss auf mindestens 70 °C Kerntemperatur erhitzt werden. Kühlware darf bei der Anlieferung nicht wärmer als 7 °C sein. Diese Werte sind nicht verhandelbar.

    Grundsatz 4: Überwachungsverfahren einrichten. Du bestimmst, wie, wie oft und von wem die CCPs überwacht werden. Kühl- und Gefriertemperaturen müssen mindestens einmal täglich kontrolliert werden. Stichprobenkontrollen beim Erhitzen und Warmhalten sind Pflicht. Die Ergebnisse werden protokolliert.

    Grundsatz 5: Korrekturmaßnahmen festlegen. Was passiert, wenn ein Grenzwert überschritten wird? Das muss vorab definiert sein. Beispiel: Ware, die zu warm angeliefert wurde, wird zurückgewiesen und der Vorfall dokumentiert. Improvisation im Ernstfall ist keine Lösung – und vor Behörden auch keine Entschuldigung.

    Grundsatz 6: Verifizierung. Das gesamte System muss regelmäßig auf seine Wirksamkeit überprüft werden. Funktionieren die Überwachungsverfahren? Werden Grenzwerte eingehalten? Sind die Korrekturmaßnahmen wirksam? Diese Überprüfung ist selbst zu dokumentieren.

    Grundsatz 7: Dokumentation. Alle Prozesse, Kontrollpunkte, Messwerte und Maßnahmen müssen lückenlos schriftlich festgehalten werden. Ohne Dokumentation existiert das HACCP-System für Behörden schlicht nicht. Nachweise sind mindestens 2 Jahre aufzubewahren.

    Dazu kommt die Personalschulung: Alle Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen mindestens einmal jährlich in Hygiene und HACCP geschult werden. Die Schulung ist vollständig zu dokumentieren – mit Datum, Name des Schulenden, Teilnehmerliste und behandelten Themen. Eine mündliche Einweisung ohne Nachweis zählt bei einer Kontrolle nicht.

    🔎 Tipp: Führe Temperaturprotokolle digital oder als ausgedruckte Tageslisten. Eine fehlende Eintragung fällt bei Kontrollen sofort auf – und wird als Indiz für mangelnde Sorgfalt gewertet, selbst wenn die Temperaturen tatsächlich in Ordnung waren.

    Reinigungs- und Desinfektionsplan: Das Herzstück der HACCP-Dokumentation

    Der Reinigungs- und Desinfektionsplan ist das zentrale Basisdokument jedes HACCP-Systems. Ohne ihn ist kein HACCP-Konzept vollständig – und ohne vollständiges Konzept drohen bei Kontrollen sofortige Beanstandungen. Der Plan legt verbindlich fest: was gereinigt wird, wie oft, womit und von wem.

    Die Pflichtinhalte sind klar definiert. Der Plan muss alle zu reinigenden Bereiche und Geräte benennen, die Reinigungshäufigkeit für jeden Bereich festlegen, die einzusetzenden Reinigungsmittel und Desinfektionsmittel (mit Konzentration und Einwirkzeit) angeben, das Reinigungsverfahren beschreiben und verantwortliche Personen benennen. Ein Plan, der nur allgemein „Küche täglich reinigen“ vorschreibt, ist nicht ausreichend.

    Die reinigungspflichtigen Bereiche sind umfangreicher als viele Betreiber annehmen. Selbstverständlich gehören Arbeitsflächen, Arbeitsgeräte, Betriebsräume, Lager, Fußböden, Fliesen, Türen und Sanitärbereiche dazu. Aber auch die oft vergessenen Bereiche sind Pflicht: Fettabscheider, Absaugeinrichtungen, Lüftungen, Abflüsse, Abluftschächte, Bodenrinnen und Induktionshauben müssen rückstandsfrei gereinigt werden. Gerade Fettablagerungen in Abluftschächten sind ein häufiger Mangelbefund bei Kontrollen – und gleichzeitig eine ernstzunehmende Brandgefahr.

    Die IHK gibt als Grundsatz für Einrichtung und Geräte vor: Sie müssen glatt, leicht zu reinigen und gegebenenfalls zu desinfizieren sein. Rissige Schneidbretter, poröse Arbeitsflächen oder schwer zugängliche Geräteecken sind nicht nur hygienisch problematisch – sie verstoßen gegen die Anforderungen an die Betriebsausstattung.

    Jeder Mitarbeiter trägt Verantwortung für die arbeitstägliche Sauberkeit an seinem Arbeitsplatz. Das entbindet die Betriebsleitung nicht von der Pflicht, den Reinigungs- und Desinfektionsplan zu erstellen, zu kommunizieren und dessen Einhaltung zu kontrollieren.

    Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die gesetzlich geforderten Reinigungsintervalle:

    Reinigungsintervalle in der HACCP-konformen Gastronomie
    Intervall Bereich / Maßnahme
    Nach jeder Nutzung / täglich Arbeitsflächen, Arbeitsgeräte, Desinfektion Küche, Gasträume nach Service, Abfallentsorgung, persönliche Hygiene
    Täglich (mindestens) Kontrolle Kühl- und Gefriertemperaturen
    Wöchentlich Tiefenreinigung aller Bereiche, Kühl- und Gefrierschränke, Lagerhaltung (FIFO-Kontrolle)
    Monatlich / quartalsweise Fettfilter Dunstabzugshauben, schwer zugängliche Bereiche
    Regelmäßig (betriebsspezifisch) Fettabscheider, Absaugeinrichtungen, Lüftungen, Abflüsse, Schädlingskontrollen
    Mindestens jährlich Personalschulung Hygiene / HACCP

    Alle Erledigungen müssen in Checklisten oder Protokollen festgehalten werden. Tägliche, wöchentliche und monatliche Vermerke bilden zusammen mit den Temperaturprotokollen, Schulungsnachweisen, Wareneingangskontrollen und Schädlingskontrollnachweisen das vollständige Dokumentationspaket. Diese Unterlagen sind mindestens 2 Jahre aufzubewahren und bei Kontrollen vorzulegen.

    Haben Sie Fragen?

    Wir kommen gerne auf Sie zu

    Wir stehen für alle Anliegen zur Verfügung und freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen. Kontaktieren Sie uns gerne - per Anruf, Mail, oder Kontaktformular.

             
             

         
         
         

        Bußgelder und Strafen: Was bei HACCP-Verstößen in Berlin und Brandenburg droht

        Wer HACCP-Pflichten vernachlässigt, riskiert mehr als eine Abmahnung. Der Bußgeldrahmen in Deutschland ist erheblich – und die Behörden in Berlin und Brandenburg kontrollieren aktiv.

        Die Sanktionen sind nach Schweregrad gestaffelt. Leichte fahrlässige Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet werden. Schwere fahrlässige Verstöße ziehen Bußgelder bis 50.000 € nach sich. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen sind Bußgelder bis zu 100.000 € möglich. Das ist kein theoretisches Szenario – das LFGB und ergänzende Fachquellen belegen diesen Rahmen ausdrücklich.

        Noch gravierender wird es, wenn gesundheitsschädliche Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Dann droht eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine hohe Geldstrafe. In besonders schweren Fällen – etwa wenn Menschen zu Schaden kommen oder Todesfälle eintreten – liegt der Strafrahmen bei 6 Monaten bis 5 Jahren Freiheitsstrafe.

        Erhebliche Hygienemängel, die nicht innerhalb von 24 Stunden behoben werden, können zur sofortigen Betriebsschließung führen. Das bedeutet: Umsatzausfall, laufende Fixkosten ohne Einnahmen und in vielen Fällen dauerhafter Reputationsschaden.

        Die Kontrollen in Berlin und Brandenburg erfolgen risikobasiert. Betriebe mit bekannten Unregelmäßigkeiten oder einem höheren Risikoprofil werden häufiger geprüft. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin veröffentlicht jährliche Lebensmittelsicherheitsberichte auf berlin.de. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) stellt Jahresberichte mit Beanstandungsquoten auf mleuv.brandenburg.de bereit. Als Orientierungswert – nicht als amtlich belegte Zahl – wird in der Fachliteratur geschätzt, dass rund 15 % der kontrollierten Gastronomiebetriebe in der Region 2023 Mängel aufwiesen.

        Hinzu kommt ein Risiko, das viele Betreiber unterschätzen: der Reputationsschaden. Öffentlich zugängliche Kontrollergebnisse und Bewertungsplattformen sorgen dafür, dass Hygienemängel schnell bekannt werden. Ein einziger negativer Bericht kann Stammgäste dauerhaft vergraulen.

        Eigenkontrolle oder externe Reinigungsfirma: Was passt zu deinem Betrieb?

        Beide Varianten sind rechtlich zulässig. Entscheidend ist: Die rechtliche Verantwortung verbleibt immer beim Betreiber – egal ob das eigene Personal reinigt oder ein externer Dienstleister. Wer eine Reinigungsfirma beauftragt, delegiert die Ausführung, nicht die Haftung.

        Die Eigenkontrolle ist kostengünstiger, weil keine externen Dienstleistungskosten anfallen. Sie funktioniert gut in kleinen Betrieben, wo der Inhaber selbst die Übersicht behält und das Personal eng führt. Das größte Risiko: Betriebsblindheit. Wer täglich dieselben Abläufe durchführt, übersieht irgendwann Mängel, die einem Außenstehenden sofort auffallen würden. Nachlässigkeit bei Routineaufgaben ist ein bekanntes Problem – und ein häufiger Befund bei Hygienekontrollen.

        Eine externe Reinigungsfirma bringt spezialisierte HACCP-Expertise mit. Professionelle Dienstleister kennen die gesetzlichen Anforderungen, setzen geprüfte Reinigungsmittel in korrekter Konzentration ein und liefern in der Regel die Reinigungsdokumentation inklusive. Das entlastet erheblich bei Behördenkontrollen: Die Protokolle sind vollständig, nachvollziehbar und von einer Fachkraft unterzeichnet.

        Auslagerbar sind insbesondere: Fußböden, Fliesen, Türen, Sanitärbereiche, Arbeitsgeräte und Arbeitsflächen. Auch die aufwendige Reinigung von Fettabscheidern, Abluftschächten und Lüftungsanlagen wird sinnvollerweise an Spezialisten übergeben – diese Bereiche erfordern besondere Ausrüstung und Fachkenntnis.

        Die folgende Tabelle zeigt den direkten Vergleich beider Ansätze:

        Eigenkontrolle vs. externe Reinigungsfirma im Vergleich
        Kriterium HACCP-Eigenkontrolle (intern) Externe Reinigungsfirma
        Kosten Geringer (nur Personalkosten) Ab ca. 3,50 €/m²/Monat (Vollservice)
        Fachkompetenz Abhängig vom Schulungsstand des Personals Spezialisierte HACCP-Expertise
        Objektivität Risiko von Betriebsblindheit Objektive Beurteilung von außen
        Dokumentation Eigenverantwortlich zu führen Oft inklusive (Reinigungsdokumentation)
        Rechtliche Verantwortung Verbleibt beim Betreiber Verbleibt beim Betreiber
        Eignung Kleinbetriebe, Imbisse Restaurants, Großküchen, Hotels

        Die Entscheidung hängt letztlich von Betriebsgröße, Personalstruktur und verfügbarem Budget ab. Für viele mittelgroße und große Betriebe in Berlin und Brandenburg ist die Kombination sinnvoll: tägliche Grundreinigung durch eigenes Personal, wöchentliche oder monatliche Tiefenreinigung durch einen spezialisierten Dienstleister.

        Kosten einer professionellen HACCP-Reinigung in Berlin und Brandenburg

        Was kostet HACCP-konforme Reinigung durch einen externen Dienstleister konkret? Die gute Nachricht: Es gibt verlässliche Richtwerte. Die schlechte: Ein verbindlicher Preis lässt sich nur nach einer individuellen Besichtigung nennen.

        Als Richtwert für täglichen Vollservice gilt in Berlin und Brandenburg ein Preis von ca. 3,50 € pro m² und Monat. Der allgemeine Marktrahmen liegt je nach Verschmutzungsgrad, Reinigungsintervall und Leistungsumfang zwischen 2 und 5 € pro m² und Monat. Für ein Restaurant mit 180 m² Gesamtfläche ergibt das einen Einstiegspreis von ab 630 € netto pro Monat für täglichen Vollservice.

        Was ist in einem solchen Vollservice-Paket enthalten? Typischerweise umfasst es: tägliche Reinigung der Küche, des Gastraums und der Sanitäranlagen, Bodenpflege, Reinigung von Arbeitsflächen und Theken, Lagerreinigung, Müllentsorgung, HACCP-gerechte Desinfektion und – besonders wichtig – die Reinigungsdokumentation. Letztere ist bei Behördenkontrollen unmittelbar vorlegbar und erspart dem Betreiber erheblichen Aufwand.

        Zusatzleistungen wie die Reinigung von Fettabscheidern, Abluftschächten oder Dunstabzugshauben werden in der Regel separat berechnet. Diese Intervallreinigungen sind aufwendiger und erfordern Spezialausrüstung. Wer sie in einen Rahmenvertrag einschließt, spart sich die Koordination einzelner Aufträge und hat einen einzigen Ansprechpartner für die gesamte HACCP-Dokumentation.

        Ein häufiger Fehler: Betreiber vergleichen nur den Preis pro m², ohne den Leistungsumfang zu prüfen. Ein Angebot über 2 € pro m² ohne Dokumentationsleistung ist für HACCP-Zwecke weniger wert als ein Angebot über 4 € pro m² mit vollständiger Protokollierung. Die Dokumentation ist kein Zusatz – sie ist gesetzliche Pflicht.

        Für Betriebe in Berlin und Brandenburg empfiehlt sich, mindestens drei Angebote einzuholen und dabei explizit nach HACCP-konformer Reinigung mit Dokumentationsleistung zu fragen. Seriöse Anbieter führen vor der Angebotserstellung eine Besichtigung durch – ein Angebot ohne Vor-Ort-Termin sollte kritisch hinterfragt werden.

        🔎 Tipp: Lass dir im Angebot explizit bestätigen, dass die Reinigungsdokumentation HACCP-konform geführt und für mindestens 2 Jahre aufbewahrt wird. Das ist bei Behördenkontrollen bares Geld wert – und schützt dich im Streitfall.

        Antworten auf Fragen zur HACCP-konforme Reinigung

        Ja, ohne Ausnahme. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 gilt für alle Lebensmittelunternehmen unabhängig von Größe und Betriebsform. In kleineren Betrieben kann der Inhaber die HACCP-Verantwortung selbst übernehmen – die Pflicht entfällt dadurch nicht.

        Der Plan muss festlegen: zu reinigende Bereiche und Geräte, Reinigungshäufigkeit, einzusetzende Mittel mit Konzentration und Einwirkzeit, das Reinigungsverfahren sowie die verantwortlichen Personen. Allgemeine Angaben ohne konkrete Festlegungen sind nicht ausreichend.

        Mindestens einmal jährlich für alle Mitarbeiter mit Lebensmittelkontakt. Die Schulung muss vollständig dokumentiert werden: Datum, Name des Schulenden, Teilnehmerliste und behandelte Themen. Eine mündliche Einweisung ohne Nachweis gilt bei Kontrollen nicht.

        Bußgelder von bis zu 100.000 €, bei gesundheitsschädlichen Lebensmitteln Freiheitsstrafen bis 3 Jahre, in besonders schweren Fällen bis 5 Jahre. Erhebliche Hygienemängel, die nicht binnen 24 Stunden behoben werden, können zur sofortigen Betriebsschließung führen.

        Richtwert: ab ca. 3,50 € pro m² und Monat für täglichen Vollservice. Für ein Restaurant mit 180 m² ergibt das ab 630 € netto pro Monat. Der allgemeine Marktrahmen liegt zwischen 2 und 5 € pro m². Verbindliche Preise gibt es nur nach individueller Besichtigung.

        Ja. Fußböden, Fliesen, Türen, Sanitärbereiche sowie Arbeitsgeräte und -flächen können von externen Reinigungsfirmen gereinigt werden. Die rechtliche Verantwortung für die HACCP-Konformität verbleibt jedoch stets beim Betreiber des Gastronomiebetriebs.

        Ja, zwingend. Abluftschächte, Bodenrinnen, Induktionshauben, Fettabscheider, Absaugeinrichtungen, Lüftungen und Abflüsse müssen rückstandsfrei gereinigt werden. Fettablagerungen in Abluftschächten sind ein häufiger Mangelbefund – und gleichzeitig eine ernsthafte Brandgefahr.

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