Reinigung von Coworking Spaces

Flexible Reinigung für Coworking und Shared Offices in Berlin und Brandenburg.

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    Saubere Flächen bei hoher Frequenz

    Professionelle Reinigung von Coworking Spaces

    BPS Facilities reinigt Coworking Spaces in Berlin und Brandenburg flexibel und zuverlässig – auch bei wechselnden Nutzern, Hot-Desking und hoher Frequenz.

    Das reinigen wir:

    Schreibtische und Hot-Desks

    Meeting- und Gemeinschaftsräume

    Küchen und Sanitärbereiche

    Ihre Vorteile:

    Flexible Reinigungszeiten

    Hygiene bei hoher Frequenz

    Reinigung in den Randzeiten

    Faire, transparente Preise

    Vertrauen Sie den Reinigungsprofis von BPS Facilities

    So läuft Ihre Coworking-Reinigung ab

    Der direkte Weg zu sauberen Coworking Spaces

    Wir stimmen Umfang, Methode und Intervalle genau auf Ihr Objekt ab – für ein zuverlässig sauberes Ergebnis bei Ihrer Coworking-Reinigung.

    Kostenlose Beratung und Aufmaß vor Ort

    Unsere Fachkräfte schauen sich Ihr Objekt vor Ort an, ermitteln den tatsächlichen Reinigungsbedarf und erstellen Ihnen ein transparentes, faires Angebot.

    Saubere Ausführung durch geschultes Team

    Ein festes, geschultes Team übernimmt die Coworking-Reinigung fachgerecht – zuverlässig, termintreu und auf Wunsch außerhalb Ihrer Betriebszeiten.

    Flexible Einsätze

    Hygiene bei hoher Frequenz

    Feste Ansprechpartner

    Unser Reinigungskonzept für Ihre Coworking-Reinigung

    Von der kostenlosen Beratung über einen klaren Plan bis zur zuverlässigen Ausführung – Coworking-Reinigung aus einer Hand für Berlin und Brandenburg.

    Faire Kosten, transparent kalkuliert

    Die Kosten der Coworking-Reinigung richten sich nach Fläche, Nutzung und Frequenz. Ihr genaues, transparentes Angebot erstellen wir individuell.

    Coworking-Reinigung

    Drei Gründe, warum BPS Facilities der richtige Partner ist

    Reinigung nach Maß

    Je nach Objekt und Bedarf stellen wir den passenden Leistungsumfang und die richtigen Intervalle für Ihre Räume zusammen.

    Erfahrenes, festes Team

    Geschulte Reinigungskräfte mit festen Ansprechpartnern sorgen für gleichbleibende Qualität – zuverlässig und diskret.

    Faire und transparente Kosten

    Nach der Beratung kennen Sie alle Kosten. Sie erhalten ein klares Angebot ohne versteckte Posten.

    Die Reinigung von Coworking Spaces in Berlin und Brandenburg ist anspruchsvoller als klassische Büroreinigung. Wechselnde Nutzer, Hot-Desking und eine hohe Personenfrequenz sorgen für erhöhten Hygienebedarf – täglich, in manchen Bereichen sogar mehrmals täglich. Wer als Betreiber die falschen Intervalle wählt oder auf günstige Pauschallösungen setzt, riskiert nicht nur unzufriedene Mitglieder, sondern verstößt möglicherweise gegen die Arbeitsstättenverordnung. Dieser Artikel liefert konkrete Zahlen: Preise zwischen 1,50 € und 3,00 € pro m² für die laufende Reinigung, Grundreinigungskosten bis 8,00 € pro m² und eine klare Übersicht der rechtlichen Pflichten.

    Warum Coworking Spaces besondere Reinigungsanforderungen stellen

    Ein Coworking Space ist kein gewöhnliches Büro. Der entscheidende Unterschied liegt in der Nutzerstruktur: Statt eines festen Teams mit bekannten Gewohnheiten kommen täglich Dutzende oder Hunderte verschiedene Personen – Freelancer, Startup-Teams, Konferenzgäste, Tagesbucher. Jeder bringt eigene Keime, Schmutz und Nutzungsintensität mit. Hot-Desking, also das Prinzip des nicht fest zugewiesenen Arbeitsplatzes, bedeutet, dass ein Schreibtisch an einem Tag von fünf verschiedenen Personen genutzt werden kann. Das erhöht die Keimbelastung auf Oberflächen erheblich gegenüber einem klassischen Einzelbüro.

    Besonders kritische Hygienezonen sind dabei klar definiert: Sanitäranlagen, Gemeinschaftsküchen, Meetingräume, Empfangsbereiche, Druckerbereiche und Lounge-Bereiche. Diese Flächen werden intensiv und von wechselnden Personen genutzt. Ein Türgriff im Eingangsbereich eines stark frequentierten Coworking Spaces wird täglich von Hunderten Händen berührt – ohne regelmäßige Desinfektion wird er zur Keimschleuder.

    Der Berliner Markt macht die Dimension des Themas deutlich. Berlin gilt als „Flex Office Capital“ Deutschlands mit rund 330.000 m² bestehender und geplanter Flex-Office-Flächen. Stand Februar 2024 zählte der Bundesverband Coworking 221 Coworking-Standorte in Berlin, eine spätere Erhebung kam auf 213 Standorte. Damit ist Berlin die Stadt mit den meisten Coworking-Standorten in ganz Deutschland. Deutschlandweit waren es 2024 insgesamt 1.918 Standorte – ein Wachstum von 51,2 % gegenüber 2020.

    Für Brandenburg liegen keine belastbaren Einzelzahlen vor. Klar ist aber: Ländlich strukturierte Bundesländer verzeichneten zuletzt die stärksten prozentualen Zuwächse. Das Umland Berlins – Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder) – entwickelt sich zunehmend zum Standort für dezentrale Coworking-Angebote, die Pendlern kurze Wege ermöglichen.

    Die hygienische Verantwortung liegt beim Betreiber. Wer Mitglieder und Tagesgäste aufnimmt, ist nach Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, eine saubere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Das ist keine Frage des guten Willens, sondern eine rechtliche Pflicht – mit konkreten Konsequenzen bei Verstößen.

    Unterhaltsreinigung vs. Grundreinigung: Der entscheidende Unterschied

    Viele Betreiber verwechseln diese beiden Leistungsarten – oder setzen ausschließlich auf eine davon. Beides ist ein Fehler. Unterhaltsreinigung und Grundreinigung erfüllen grundlegend verschiedene Funktionen und ergänzen sich.

    Die Unterhaltsreinigung ist die laufende, planmäßige Pflege in festen Intervallen. Sie findet täglich, mehrmals wöchentlich oder wöchentlich statt – je nach Nutzungsintensität. Ihr Ziel ist es, Sauberkeit dauerhaft zu erhalten und Alltagsschmutz zu beseitigen, bevor er sich festsetzt. Die Normgrundlage ist die DIN 77400. Typische Leistungen umfassen:

    • Böden saugen und feucht wischen – alle Beläge: Teppich, PVC, Linoleum, Fliesen, Naturstein
    • Schreibtische, Monitore, Telefone und Tastaturen staubfrei reinigen (DSGVO-konform, also ohne Einsicht in Unterlagen)
    • Sanitäranlagen reinigen und desinfizieren, Verbrauchsmaterialien auffüllen
    • Papierkörbe und Abfallbehälter leeren
    • High-Touch-Flächen wischen: Türklinken, Lichtschalter, Handläufe, Aufzugsknöpfe
    • Küchen- und Teeküchenpflege: Fronten, Spüle, Arbeitsflächen, Geräteaußenflächen
    • Fensterbänke, Regale und Schränke abstauben

    Die Grundreinigung ist eine intensive Tiefenreinigung, die seltener stattfindet – in der Regel ein- bis zweimal jährlich oder nach konkretem Anlass wie Mieterwechsel, Umbau oder Saisonwechsel. Ihr Ziel ist die Wiederherstellung des Grundzustands: Ablagerungen beseitigen, die trotz regelmäßiger Pflege entstehen. Dafür sind Spezialmaschinen und stärkere Reinigungsmittel notwendig. Zusätzlich zur Unterhaltsreinigung kommen folgende Leistungen hinzu:

    • Intensive Bodenpflege: Beschichtung, Versiegelung, Grundreinigung von Belägen
    • Fugen- und Kantenarbeit, Sockelleisten gründlich reinigen
    • Entfernen von Pflegefilmen und haftenden Rückständen
    • Polster- und Teppichgrundreinigung durch Extraktion oder Shampoonierung
    • Innenverglasung und Glasrahmen detailliert reinigen
    • Heizkörper, Lampen und schwer erreichbare Stellen

    Für einen Coworking Space in Berlin lautet die Praxisempfehlung klar: Kombination aus täglicher Unterhaltsreinigung und mindestens einer jährlichen Grundreinigung. Bei stark frequentierten Spaces mit Teppichböden und Lounge-Möbeln sind zwei Grundreinigungen pro Jahr sinnvoll – eine im Frühjahr, eine im Herbst.

    Unterhaltsreinigung vs. Grundreinigung im Überblick
    Merkmal Unterhaltsreinigung Grundreinigung
    Ziel Sauberkeit dauerhaft erhalten Grundzustand wiederherstellen
    Frequenz täglich bis wöchentlich 1–2× jährlich oder nach Bedarf
    Intensität leicht bis mittel hoch
    Maschinen/Mittel Standard Spezialmaschinen, stärkere Mittel
    Teppich-Extraktion
    Bodenversiegelung
    Pflegefilme entfernen
    Normgrundlage DIN 77400 DIN 77400
    Preis Berlin (pro m² netto) 0,50 € – 3,50 € 2,00 € – 8,00 €
    💡 Tipp: Plane die Grundreinigung immer am Ende eines Mieterwechsels oder vor einer Neuvermietung ein. So startet jeder neue Nutzer in einem nachweislich sauberen Umfeld – das stärkt das Vertrauen und schützt vor Haftungsansprüchen.
    Haben Sie Fragen?

    Wir kommen gerne auf Sie zu

    Wir stehen für alle Anliegen zur Verfügung und freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen. Kontaktieren Sie uns gerne - per Anruf, Mail, oder Kontaktformular.

             
             

         
         
         

        Empfohlene Reinigungsfrequenzen für Coworking Spaces

        Die Frage nach der richtigen Reinigungsfrequenz ist keine Frage des Komforts, sondern der Hygiene und der Rechtssicherheit. Für Coworking Spaces gelten andere Maßstäbe als für ein klassisches Kleinbüro mit fünf Mitarbeitern.

        Stark frequentierte Coworking Spaces benötigen eine tägliche Unterhaltsreinigung, fünf bis sieben Mal pro Woche. Das ist die klare Empfehlung aus der Praxis und deckt sich mit den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung für Gemeinschaftsflächen. Wer nur zweimal wöchentlich reinigen lässt, riskiert sichtbaren Schmutz, unangenehme Gerüche und eine Keimbelastung, die Mitglieder abschreckt.

        Besonders kritisch sind Sanitäranlagen. Die ASR A4.1 schreibt vor: Bei täglicher Nutzung mindestens tägliche Reinigung, bei starkem Andrang mehrmals täglich. In einem Coworking Space mit 50 oder mehr täglichen Nutzern ist eine einmalige Reinigung am Morgen schlicht nicht ausreichend. Professionelle Reinigungsdienste empfehlen hier mindestens zwei Reinigungsdurchgänge täglich – morgens vor Öffnung und mittags.

        High-Touch-Flächen – Türklinken, Lichtschalter, Drucker, Kaffeemaschinen, Aufzugsknöpfe – sind die am häufigsten unterschätzten Hygienepunkte. Sie sollten täglich, bei hoher Frequenz mehrmals täglich desinfiziert werden. Empfohlen werden Desinfektionsmittel mit mindestens 70 % Alkohol, die von Gesundheitsbehörden zugelassen sind.

        Hot-Desking-Arbeitsplätze müssen täglich gereinigt werden. Jeder Schreibtisch, jeder Stuhl, jede Tastatur und jeder Monitor sollte nach Nutzung oder spätestens am nächsten Morgen desinfiziert sein. Das ist nicht nur Hygiene, sondern auch ein Qualitätsmerkmal, das Mitglieder aktiv wahrnehmen.

        Gemeinschaftsküchen und Lounge-Bereiche gehören ebenfalls in die tägliche Reinigungsroutine. Küchenarbeitsflächen, Spülen, Mikrowellen-Außenflächen und Kühlschrankgriffe sind Keimherde, wenn sie nicht täglich gereinigt werden. Lounge-Möbel sollten wöchentlich abgewischt, Polster monatlich behandelt werden.

        Fenster, Polster und Möbel können monatlich gereinigt werden – das ist ausreichend, sofern keine besonderen Verschmutzungen auftreten. Die Grundreinigung inklusive Teppichreinigung sollte quartalsweise bis jährlich eingeplant werden, abhängig von der Nutzungsintensität und dem Bodenbelag.

        Ein wichtiger organisatorischer Punkt: Professionelle Reinigungsfirmen arbeiten außerhalb der Betriebszeiten – früh morgens, abends oder am Wochenende. Das stört den laufenden Betrieb nicht und ermöglicht eine gründlichere Reinigung, weil alle Flächen frei zugänglich sind.

        Reinigungsfrequenzen nach Bereich im Coworking Space
        Bereich Empfohlene Frequenz
        Sanitäranlagen (hohe Nutzung) mehrmals täglich
        High-Touch-Flächen (Türklinken, Schalter, Drucker) mehrmals täglich
        Hot-Desking-Arbeitsplätze täglich
        Gemeinschaftsküche / Lounge täglich
        Böden Eingangsbereich täglich
        Fenster, Polster, Möbel monatlich
        Grundreinigung / Teppichreinigung quartalsweise bis jährlich

        Kosten der Reinigung: Preise und Pauschalen für Berlin und Brandenburg

        Was kostet die professionelle Reinigung eines Coworking Spaces in Berlin konkret? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: Fläche, Reinigungsfrequenz, Verschmutzungsgrad, Ausstattung und Lage. Trotzdem lassen sich aus Marktdaten belastbare Korridore ableiten.

        Unterhaltsreinigung: Preise pro m²

        Für die laufende Reinigung von Coworking Spaces in Berlin liegt der realistische Korridor bei 1,50 € bis 3,00 € pro m² netto. Der gesamte Marktbereich reicht von 0,50 € bis 3,50 € pro m², wobei die günstigen Angebote meist einfache Büros mit niedrigem Frequenzaufkommen betreffen. Coworking Spaces mit Hot-Desking und Gemeinschaftsbereichen liegen typischerweise im oberen Bereich des Korridors.

        Die Stundensätze für Unterhaltsreinigung bewegen sich zwischen 15 € und 30 € netto pro Stunde. Bei einem 500-m²-Bürogebäude mit täglicher Reinigung ergibt das ein Jahresbudget von 30.000 € bis 50.000 €.

        Grundreinigung: Preise pro m²

        Für die intensive Tiefenreinigung gilt ein Korridor von 2,00 € bis 8,00 € pro m² netto. Der realistische Mittelwert für Coworking Spaces in Berlin liegt bei 3,00 € bis 6,50 € pro m². Die Stundensätze für Grundreinigung betragen 30 € bis 40 € netto, zuzüglich Kosten für Reinigungsmittel und Spezialmaschinen.

        Monatliche Pauschalen: Konkrete Beispiele

        Für die Budgetplanung sind monatliche Pauschalen besonders hilfreich. Hier die wichtigsten Richtwerte für Berlin (netto):

        Monatliche Reinigungskosten nach Fläche und Frequenz (Berlin, netto)
        Fläche Frequenz Monatliche Kosten
        100 m² 1× pro Woche ca. 150 €
        100 m² 2× pro Woche ca. 200 € – 250 €
        200 m² 1× pro Woche ca. 300 €
        400 m² 1× pro Woche ca. 650 €
        ab 300 m² täglich ab 900 €
        500 m² (Coworking) täglich ca. 3.000 € – 5.000 €

        Zusatzleistungen und ihre Kosten

        Neben der laufenden Reinigung fallen regelmäßig Zusatzkosten an. Fensterreinigung kostet zwischen 2,00 € und 5,00 € pro m² – 20 Fenster in Berlin kosten beispielsweise rund 140 € bis 160 €. Teppichreinigung liegt bei 3,00 € bis 8,00 € pro m², Desinfektionsreinigung bei 0,80 € bis 2,00 € pro m² oder 25 € bis 30 € pro Stunde. Wer auch einen Winterdienst benötigt, zahlt dafür monatlich 50 € bis 200 €.

        Für Brandenburg gilt: Die Preise liegen tendenziell etwas unter dem Berliner Niveau, da Lohnkosten und Anfahrtskosten geringer sind. Belastbare Einzeldaten für Brandenburg sind jedoch nicht verfügbar. Als Planungsgrundlage empfiehlt sich ein Abschlag von 10 bis 15 % gegenüber den Berliner Richtwerten.

        Gesetzliche Vorschriften und Normen für die Reinigung von Coworking Spaces

        Eine häufige Fehlannahme unter Coworking-Betreibern lautet: „Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Reinigungsfrequenz, also kann ich selbst entscheiden.“ Das stimmt nur halb. Zwar schreibt kein Gesetz explizit vor, wie oft ein Coworking Space gereinigt werden muss. Aber aus mehreren Gesetzen und Verordnungen ergeben sich indirekte Pflichten, die in der Praxis sehr konkret werden.

        Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

        Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber – und Coworking-Betreiber gelten gegenüber ihren Mitgliedern als Verantwortliche für die Arbeitsumgebung – dazu, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Sauberkeit ist ein wesentlicher Bestandteil davon. Wer nachweislich unhygienische Zustände duldet, kann haftbar gemacht werden.

        Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ASR

        Die Arbeitsstättenverordnung ist das zentrale Regelwerk. Sie schreibt den sauberen und hygienischen Zustand von Arbeitsräumen, Toiletten und Gemeinschaftsbereichen vor. Konkretisiert wird sie durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR):

        • ASR A4.1: Sanitärräume müssen bei täglicher Nutzung mindestens täglich gereinigt werden. Bei starkem Andrang ist mehrmals tägliche Reinigung vorgeschrieben.
        • ASR A1.5 „Fußböden“: Fußböden müssen rutschfest, sauber und regelmäßig gereinigt sein. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.

        Infektionsschutzgesetz (IfSG)

        Das Infektionsschutzgesetz kann in Gemeinschaftsräumen zusätzliche Hygienemaßnahmen erfordern – insbesondere wenn Ausbrüche von Infektionskrankheiten bekannt werden oder behördliche Anordnungen ergehen. Coworking Spaces mit hohem Personendurchlauf sind hier besonders exponiert.

        DGUV Regel 101-605 und DIN 77400

        Die DGUV Regel 101-605 „Branche Gebäudereinigung“ enthält berufsgenossenschaftliche Vorgaben für das Reinigungsgewerbe. Sie regelt unter anderem Arbeitssicherheit, Chemikalieneinsatz und Maschinenbetrieb. Die DIN 77400 ist die Normgrundlage für Unterhalts- und Grundreinigung und definiert Qualitätsstandards, auf die sich Reinigungsverträge beziehen sollten.

        DSGVO-Konformität bei der Arbeitsplatzreinigung

        Ein oft übersehener Aspekt: Bei der Reinigung von Hot-Desking-Arbeitsplätzen müssen Reinigungskräfte die Datenschutz-Grundverordnung beachten. Unterlagen, Bildschirminhalte und persönliche Gegenstände dürfen nicht eingesehen oder verschoben werden. Professionelle Reinigungsunternehmen schulen ihr Personal entsprechend und dokumentieren dies auf Anfrage.

        Gut zu wissen: Reinigungsverträge sollten immer auf die DIN 77400 verweisen und konkrete Leistungsverzeichnisse enthalten. So lässt sich im Streitfall nachweisen, welche Leistungen vereinbart und erbracht wurden. Pauschalverträge ohne Leistungsverzeichnis sind im Schadensfall schwer durchsetzbar.

        Antworten auf Fragen zur Reinigung von Coworking Spaces

        Stark frequentierte Coworking Spaces benötigen tägliche Unterhaltsreinigung (5–7× pro Woche). Sanitäranlagen und High-Touch-Flächen bei hoher Nutzung mehrmals täglich. Hot-Desking-Arbeitsplätze täglich desinfizieren. Die Grundreinigung erfolgt ein- bis zweimal jährlich.

        Richtwerte netto: 100 m² / 1× wöchentlich ≈ 150 €; 200 m² / 1× wöchentlich ≈ 300 €; 400 m² / 1× wöchentlich ≈ 650 €; ab 300 m² täglich ab 900 €; 500 m² täglich (Coworking) ca. 3.000 € – 5.000 €.

        Unterhaltsreinigung ist die regelmäßige Pflege zur Sauberkeitserhaltung (täglich bis wöchentlich, 0,50 € – 3,50 €/m²). Grundreinigung ist eine intensive Tiefenreinigung zur Wiederherstellung des Ausgangszustands (1–2× jährlich, 2,00 € – 8,00 €/m²) mit Spezialmaschinen.

        Mehrmals täglich: Sanitäranlagen und High-Touch-Flächen (Türklinken, Lichtschalter, Drucker, Kaffeemaschinen). Täglich: Gemeinschaftsküchen, Hot-Desking-Arbeitsplätze, Eingangsbereiche. Monatlich: Fenster, Polster, Möbel.

        Keine spezifische Reinigungsfrequenz ist gesetzlich vorgeschrieben. Pflichten ergeben sich aus ArbSchG, ArbStättV (inkl. ASR A4.1, ASR A1.5) und IfSG. Sanitäranlagen bei täglicher Nutzung müssen mindestens täglich gereinigt werden.

        Je nach Verschmutzungsgrad und Fläche: 2,00 € – 8,00 € pro m² netto, realistischer Mittelwert 3,00 € – 6,50 € pro m². Empfohlen nach Mieterwechsel, Umbau oder wenn die Unterhaltsreinigung nicht mehr ausreicht.

        Professionelle Reinigungsfirmen arbeiten außerhalb der Betriebszeiten: früh morgens vor der Öffnung, abends nach Betriebsschluss oder am Wochenende. So sind alle Flächen frei zugänglich und der Betrieb wird nicht unterbrochen.

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