Praxis- & Kanzleireinigung

Diskrete Reinigung für Kanzleien und Praxen in Berlin und Brandenburg.

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    Diskrete Reinigung für Praxis und Kanzlei

    Professionelle Praxis- und Kanzleireinigung

    BPS Facilities reinigt Praxen und Kanzleien in Berlin und Brandenburg diskret und hygienisch – nach Hygieneanforderungen und außerhalb Ihrer Sprechzeiten.

    Das reinigen wir:

    Behandlungs- und Wartebereiche

    Büros und Besprechungsräume

    Sanitär und Kontaktflächen

    Ihre Vorteile:

    Diskrete Ausführung

    Reinigung nach Hygieneplan

    Außerhalb der Sprechzeiten

    Faire, transparente Preise

    Vertrauen Sie den Reinigungsprofis von BPS Facilities

    So läuft Ihre Praxis- und Kanzleireinigung ab

    Der direkte Weg zu sauberen Praxen und Kanzleien

    Wir stimmen Umfang, Methode und Intervalle genau auf Ihr Objekt ab – für ein zuverlässig sauberes Ergebnis bei Ihrer Praxis- und Kanzleireinigung.

    Kostenlose Beratung und Aufmaß vor Ort

    Unsere Fachkräfte schauen sich Ihr Objekt vor Ort an, ermitteln den tatsächlichen Reinigungsbedarf und erstellen Ihnen ein transparentes, faires Angebot.

    Saubere Ausführung durch geschultes Team

    Ein festes, geschultes Team übernimmt die Praxis- und Kanzleireinigung fachgerecht – zuverlässig, termintreu und auf Wunsch außerhalb Ihrer Betriebszeiten.

    Diskrete Ausführung

    Hygiene nach Plan

    Feste Ansprechpartner

    Unser Reinigungskonzept für Ihre Praxis- und Kanzleireinigung

    Von der kostenlosen Beratung über einen klaren Plan bis zur zuverlässigen Ausführung – Praxis- und Kanzleireinigung aus einer Hand für Berlin und Brandenburg.

    Faire Kosten, transparent kalkuliert

    Die Kanzleireinigung gibt es bereits ab rund 42 Euro pro Stunde; die Praxisreinigung kalkulieren wir nach Praxistyp und Hygieneanforderungen. Ihr genaues Angebot erstellen wir individuell.

    Praxis- und Kanzleireinigung

    Drei Gründe, warum BPS Facilities der richtige Partner ist

    Reinigung nach Maß

    Je nach Objekt und Bedarf stellen wir den passenden Leistungsumfang und die richtigen Intervalle für Ihre Räume zusammen.

    Erfahrenes, festes Team

    Geschulte Reinigungskräfte mit festen Ansprechpartnern sorgen für gleichbleibende Qualität – zuverlässig und diskret.

    Faire und transparente Kosten

    Nach der Beratung kennen Sie alle Kosten. Sie erhalten ein klares Angebot ohne versteckte Posten.

    Kanzleireinigung und Praxisreinigung in Berlin und Brandenburg folgen unterschiedlichen Regeln – und kosten entsprechend unterschiedlich viel. Eine Anwaltskanzlei zahlt für tägliche Unterhaltsreinigung ab 42 €/h netto. Eine Zahnarztpraxis kommt monatlich auf 800 bis 1.600 €, weil KRINKO-konforme Desinfektion, dokumentierte Hygienepläne und geschultes Personal Pflicht sind. Wer die Unterschiede kennt, wählt den richtigen Anbieter – und vermeidet teure Nachbesserungen oder Hygienemängel, die im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Die folgenden Abschnitte zeigen dir alle relevanten Preise, Vorschriften und Vergleichswerte für 2026.

    Unterhaltsreinigung vs. Grundreinigung: Was ist der Unterschied?

    Viele Auftraggeber verwechseln die beiden Reinigungsarten – oder setzen sie gleich. Das ist ein Fehler, der entweder zu Mehrkosten oder zu einem dauerhaft schlechten Reinigungszustand führt. Der Unterschied liegt nicht nur im Preis, sondern vor allem im Zweck.

    Unterhaltsreinigung ist die regelmäßige, wiederkehrende Reinigung, die täglich bis wöchentlich stattfindet. Ihr einziges Ziel: den bestehenden Sauberkeitsstandard aufrechterhalten. Typische Leistungen sind Staubsaugen, feuchtes Wischen der Böden, Sanitärreinigung, Leerung der Abfallbehälter und das Abwischen von Oberflächen. Sie ist das Rückgrat jeder professionellen Gebäudereinigung – ohne sie baut sich Schmutz auf, den später nur eine aufwendige Tiefenreinigung wieder beseitigt.

    Grundreinigung dagegen ist eine intensive Tiefenreinigung, die quartalsweise bis jährlich durchgeführt wird. Sie umfasst maschinelle Bodenbehandlung (Einscheiben-Maschine, Hochdruckreiniger, Kristallisation bei Naturstein), die Reinigung schwer zugänglicher Bereiche wie Heizkörper, Lüftungsgitter oder Fensterrahmen sowie die Entfernung hartnäckiger Verschmutzungen, die bei der täglichen Unterhaltsreinigung nicht angegangen werden. Für Kanzleien empfiehlt sich eine Grundreinigung mindestens halbjährlich – für Teppichböden und Fenster sogar quartalsweise.

    Der Kostenunterschied ist erheblich: Unterhaltsreinigung kostet pro Einsatz 0,90 bis 1,50 €/m², Grundreinigung liegt bei 2,50 bis 4,50 €/m². Bezogen auf den Stundensatz in Berlin: Unterhaltsreinigung startet ab 30 bis 42 €/h, Grundreinigung ab 35 bis 50 €/h. Der höhere Stundensatz bei der Grundreinigung erklärt sich durch Maschineneinsatz, längere Einwirkzeiten der Reinigungsmittel und den deutlich höheren Zeitaufwand pro Quadratmeter.

    Ein Praxisbeispiel aus Berlin : Eine 400 m² große Gewerbefläche mit täglicher Unterhaltsreinigung kostet rund 1.480 €/Monat netto inklusive Material und Qualitätskontrollen. Eine einmalige Grundreinigung einer 180 m² großen Bürofläche in Berlin-Mitte liegt bei ab 890 € zzgl. MwSt. Diese Zahlen zeigen: Unterhaltsreinigung ist im Einzeleinsatz günstiger, summiert sich aber über den Monat. Grundreinigung ist pro Einsatz teurer, fällt aber selten an.

    Die optimale Strategie für Kanzleien und Praxen in Berlin und Brandenburg: Unterhaltsreinigung täglich oder mindestens dreimal wöchentlich kombinieren mit einer Grundreinigung alle drei bis sechs Monate. So bleibt das Erscheinungsbild professionell – und die Substanz der Böden und Oberflächen wird geschont.

    Unterhaltsreinigung vs. Grundreinigung im Vergleich
    Merkmal Unterhaltsreinigung Grundreinigung
    Frequenz Täglich bis wöchentlich Quartalsweise bis jährlich
    Zweck Sauberkeit erhalten Tiefenreinigung & Pflege
    Typische Leistungen Staubsaugen, Wischen, Sanitär, Abfall Maschinelle Bodenbehandlung, schwer zugängliche Bereiche, hartnäckige Verschmutzungen
    Kosten pro m² (pro Einsatz) 0,90–1,50 € 2,50–4,50 €
    Stundensatz Berlin ab 30–42 €/h ab 35–50 €/h
    Beispiel Berlin 400 m²: ca. 1.480 €/Monat 180 m²: ab 890 € einmalig

    Kanzleireinigung Berlin: Kosten und Kalkulation

    Anwaltskanzleien, Steuerberatungsbüros und Notariate haben besondere Anforderungen an ihre Reinigung. Es geht nicht nur um Sauberkeit – es geht um Diskretion, den Schutz sensibler Mandantenunterlagen und ein professionelles Erscheinungsbild, das Vertrauen schafft. Ein Reinigungsdienst, der Akten verschiebt oder in Schubladen greift, ist für eine Kanzlei ein ernstes Problem. Deshalb solltest du nur Anbieter beauftragen, die nachweislich Erfahrung mit sensiblen Büroumgebungen haben.

    Der Stundensatz für Unterhaltsreinigung in einer Berliner Kanzlei liegt laut Branchendaten bei ab 42 €/h netto – etwas höher als der allgemeine Berliner Durchschnitt von 30 bis 40 €/h. Dieser Aufschlag ist berechtigt: Kanzleien erfordern oft Reinigung außerhalb der Geschäftszeiten (abends oder am Wochenende), was Zuschläge für Zeitfenster rechtfertigt. Zudem sind die Anforderungen an Sorgfalt und Diskretion höher.

    Die Kalkulation des Monatspreises folgt einer klaren Formel: Gesamtfläche (m²) ÷ Leistungswert (m²/h) × Reinigungstage/Monat × Stundensatz = Monatspauschale. Diese Formel macht deutlich, warum pauschale €/m²-Angaben ohne Intervallangabe wenig aussagekräftig sind. Entscheidend ist, wie schnell eine Fläche gereinigt werden kann – und das hängt stark vom Flächentyp ab.

    Die Leistungswerte nach Flächentyp zeigen die Unterschiede deutlich:

    Leistungswerte nach Flächentyp (Kanzlei)
    Flächentyp Leistungswert
    Büroräume 190–260 m²/h
    Sanitärbereiche 60–160 m²/h
    Flure & Verkehrsflächen 320–480 m²/h

    Sanitärbereiche sind mit 60 bis 160 m²/h die zeitintensivsten Flächen – sie ziehen die Gesamtkalkulation deutlich nach oben. Flure lassen sich dagegen schnell abarbeiten. Eine Beispielkalkulation für eine 500 m² große Kanzlei (Büroräume + Sanitär + Flure) bei täglicher Reinigung und einem Stundensatz von 42 €/h ergibt laut deva-reinigung.de rund 2.466,50 €/Monat netto (bei 21,75 Arbeitstagen). Kleinere Kanzleien mit 100 bis 200 m² liegen entsprechend darunter – rechne hier mit 500 bis 1.000 €/Monat bei täglicher Reinigung.

    Weitere Preisbildungsfaktoren, die du kennen solltest: Die Lage spielt eine Rolle – zentrale Berliner Bezirke wie Mitte, Charlottenburg oder Prenzlauer Berg sind tendenziell teurer als Randlagen oder Standorte in Brandenburg. Terminfeste Zeitfenster außerhalb der Geschäftszeiten kosten Aufschläge. Auch der Verschmutzungsgrad (z. B. Kanzleien mit viel Publikumsverkehr vs. reine Backoffice-Flächen), die Teamgröße, Materialkosten und eventuelle Entsorgungsleistungen fließen in den Endpreis ein. Wer mehrere Angebote einholt, sollte darauf achten, dass alle Angebote dieselbe Leistungstiefe abbilden – sonst ist ein Preisvergleich wertlos.

    💡 Tipp: Lass dir vom Reinigungsunternehmen die Kalkulation aufschlüsseln – Fläche, Leistungswert, Stundensatz und Reinigungstage. Nur so kannst du Angebote wirklich vergleichen. Pauschalen ohne Aufschlüsselung sind ein Warnsignal.

    Praxisreinigung: Gesetzliche Anforderungen und Hygienepflichten

    Praxisreinigung ist keine gewöhnliche Büroreinigung. Sie ist rechtlich geregelt – und wer als Praxisinhaber oder Reinigungsdienstleister die Vorschriften nicht kennt, riskiert Hygienemängel, Bußgelder und im schlimmsten Fall nosokomiale Infektionen. Die Rechtsgrundlagen für Berlin und Brandenburg sind eindeutig.

    Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die jeweiligen Landeshygieneverordnungen von Berlin und Brandenburg sowie die KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“ des Robert Koch-Instituts (RKI, Stand Oktober 2022). Diese Empfehlung ist zwar formal keine Rechtsnorm, gilt aber in der Praxis als verbindlicher Fachstandard – Gesundheitsämter orientieren sich bei Kontrollen daran.

    Das Herzstück der KRINKO-Empfehlung ist die risikobasierte Flächenstrategie. Nicht jede Fläche in einer Praxis muss desinfiziert werden – das wäre ineffizient und teuer. Die KRINKO unterscheidet drei Kategorien:

    Patientennahe Flächen mit häufigem Handkontakt – dazu zählen Behandlungsliegen, Türgriffe, Blutdruckmanschetten, Infusionsständer und ähnliche Kontaktflächen. Hier ist eine desinfizierende Flächenreinigung zwingend erforderlich. Diese Flächen müssen nach jeder Patientennutzung gereinigt und desinfiziert werden.

    Patientenferne Flächen – Fensterbänke, Schreibtische ohne Patientenkontakt, Regale im Lagerbereich. Hier reicht eine Reinigung ohne Desinfektionsmittel aus. Das spart Kosten und schont die Materialien.

    Bereiche mit erhöhtem Infektionsrisiko – OP-Einheiten, Endoskopiebereiche, Invasivbereiche. Hier müssen auch die Fußböden in die desinfizierende Reinigung einbezogen werden. Das ist der aufwendigste und teuerste Bereich der Praxisreinigung.

    Für den Einsatz von alkohol-basierten Flächendesinfektionsmitteln gilt laut KRINKO eine wichtige Einschränkung: Wegen der Brandgefahr darf die ausgebrachte Gesamtmenge pro Raum maximal 50 ml je m² Raumgrundfläche betragen. Sprühdesinfektion ist nur für Bereiche zulässig, die mit Wischdesinfektion nicht erreichbar sind. H₂O₂-Verneblung ist ausschließlich bei nosokomialen Ausbrüchen zusätzlich zur regulären Flächendesinfektion vorgesehen – nicht als Routinemaßnahme.

    Das 4-Farb-System ist in medizinischen Einrichtungen Branchenstandard. Reinigungstextilien und -geräte werden farblich nach Bereichen getrennt – typischerweise Rot für Sanitär, Blau für Behandlungszimmer, Grün für Küche/Pausenraum, Gelb für Flure. So werden Kreuzkontaminationen zwischen Bereichen mit unterschiedlichem Hygienerisiko zuverlässig verhindert. Hygienebeauftragte empfehlen dieses System ausdrücklich.

    Hygienepläne sind für alle medizinischen Einrichtungen verbindlich – sowohl für eigenes Personal als auch für beauftragte externe Reinigungsunternehmen. Das Reinigungsunternehmen muss in den praxisspezifischen Hygieneplan eingewiesen werden. Eine gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung für Reinigungsunternehmen gibt es zwar nicht, aber die Hygieneunterweisung des eingesetzten Personals ist Pflicht. Als Qualitätsmerkmal gilt eine ISO-9001-Zertifizierung des Anbieters sowie nachgewiesene Erfahrung in medizinischen Einrichtungen.

    Gut zu wissen: Auch externe Reinigungskräfte müssen in den Hygieneplan der Praxis eingewiesen werden. Diese Einweisung muss dokumentiert werden. Fehlt sie, haftet im Zweifel der Praxisinhaber – nicht das Reinigungsunternehmen.
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    Wir kommen gerne auf Sie zu

    Wir stehen für alle Anliegen zur Verfügung und freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen. Kontaktieren Sie uns gerne - per Anruf, Mail, oder Kontaktformular.

             
             

         
         
         

        Praxisreinigung Kosten: Preise nach Praxistyp und Fläche

        Die Kosten für Praxisreinigung variieren erheblich – je nach Praxistyp, Fläche, Reinigungsfrequenz und Hygieneaufwand. Wer nur nach dem günstigsten Stundensatz sucht, macht einen Fehler: Ein Anbieter ohne Erfahrung in medizinischen Einrichtungen kann die KRINKO-Anforderungen nicht erfüllen und gefährdet damit die Zulassung der Praxis.

        Der Stundensatz für Praxisreinigung liegt bei Standardreinigung zwischen 25 und 50 €/h – regional variabel. Für Spezialreinigung mit Desinfektion, etwa in OP-Bereichen oder Labors, steigt der Stundensatz auf 50 bis 70 €/h. Der Unterschied erklärt sich durch den Einsatz medizinisch geprüfter Desinfektionsmittel, den höheren Schulungsaufwand des Personals und die längeren Einwirkzeiten.

        Bezogen auf den Quadratmeterpreis gilt: Regelmäßige Reinigung kostet 1,50 bis 3,50 €/m² pro Einsatz. Spezialreinigung in OP-Räumen oder Laborbereichen liegt bei 4 bis 7 €/m². Praxisreinigung inklusive Hygienemaßnahmen wird allgemein mit 2,00 bis 5,00 €/m² angegeben.

        Für einzelne Reinigungseinsätze nach Praxisgröße gelten folgende Richtwerte: Eine kleine Arztpraxis mit 50 m² kostet pro Einsatz 100 bis 200 €. Eine mittelgroße Praxis mit 150 m² liegt bei 200 bis 400 € pro Einsatz. Eine große Praxis mit 300 m² kostet 400 bis 700 € pro Einsatz.

        Besonders aufschlussreich ist der Vergleich der monatlichen Kosten nach Praxistyp. Eine therapeutische Praxis mit 80 m² und dreimaliger Reinigung pro Woche kommt auf 350 bis 500 €/Monat. Eine Hausarztpraxis mit 100 m² bei täglicher Reinigung liegt bei 600 bis 800 €/Monat. Eine Zahnarztpraxis mit 120 m² und fünfmaliger Reinigung pro Woche kostet 800 bis 1.600 €/Monat. Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) mit 300 bis 800 m² liegt bei 2.200 bis 4.500 €/Monat.

        Bemerkenswert ist der Befund einer IDZ-Studie: Die Hygienekosten einer Zahnarztpraxis (Reinigung, Desinfektion, Pflege, Sterilisation) übersteigen die einer Hausarztpraxis um etwa das Zehnfache. Die Gesamthygienekosten einer Zahnarztpraxis liegen laut dieser Studie bei 6.482 bis 10.781 € pro Jahr – ein erheblicher Betriebskostenfaktor, der bei der Praxisplanung oft unterschätzt wird.

        Wichtiger Hinweis zur Preistransparenz: €/m²-Angaben ohne Intervallangabe (pro Einsatz, pro Tag oder pro Monat) sind wenig aussagekräftig. Lass dir immer eine vollständige Kalkulation mit Frequenz, Flächenaufschlüsselung und Stundensatz geben.

        Kanzleireinigung vs. Praxisreinigung: Die wichtigsten Unterschiede

        Auf den ersten Blick scheinen Kanzleireinigung und Praxisreinigung ähnlich zu sein – beide finden in professionellen Büroumgebungen statt, beide erfordern Zuverlässigkeit und Diskretion. Doch die Unterschiede sind erheblich und betreffen Hygieneanforderungen, Rechtspflichten, Personalqualifikation und Kosten.

        Der fundamentalste Unterschied liegt bei den Hygieneanforderungen. Eine Kanzlei hat Standardanforderungen: Sauberkeit, gepflegtes Erscheinungsbild, keine Kreuzkontaminationen zwischen Bereichen. Eine Arzt- oder Zahnarztpraxis dagegen unterliegt erhöhten Hygieneanforderungen nach RKI/KRINKO-Standard. Patientennahe Flächen müssen desinfizierend gereinigt werden – das ist keine Empfehlung, sondern Pflicht.

        Die Desinfektionspflicht ist bei Kanzleien nicht vorgeschrieben. Bei Arztpraxen ist sie für alle patientennahen Flächen mit häufigem Handkontakt obligatorisch. Das bedeutet: Behandlungsliegen, Türgriffe, Untersuchungsgeräte und ähnliche Kontaktflächen müssen nach jeder Nutzung desinfizierend gereinigt werden – nicht nur am Ende des Tages.

        Die Dokumentationspflicht ist ein weiterer wesentlicher Unterschied. Kanzleien müssen ihre Reinigung nicht dokumentieren. Praxen hingegen sind verpflichtet, Hygienepläne zu führen und deren Einhaltung nachzuweisen – sowohl für eigenes Personal als auch für externe Reinigungsdienste. Bei Kontrollen durch das Gesundheitsamt muss diese Dokumentation vorgelegt werden können.

        Die Personalanforderungen unterscheiden sich ebenfalls deutlich. Für Kanzleien reicht eine allgemeine Reinigungskraft mit Berufserfahrung. Für Praxen muss das Personal in den praxisspezifischen Hygieneplan eingewiesen sein und den Umgang mit medizinisch geprüften Desinfektionsmitteln beherrschen. Das 4-Farb-System muss bekannt und angewendet werden.

        Bei den Reinigungsmitteln gilt: Kanzleien können handelsübliche Reinigungsmittel verwenden. Praxen benötigen medizinisch geprüfte Desinfektionsmittel, die auf der Desinfektionsmittelliste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) oder des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) gelistet sind.

        Der Kostenunterschied spiegelt all das wider: Kanzleien zahlen 1,50 bis 3,50 €/m², Praxen je nach Bereich 2,00 bis 7,00 €/m². Monatlich bedeutet das für eine 100 m² große Fläche: Kanzlei ca. 400 bis 600 €, Arztpraxis 600 bis 1.000 €.

        Kanzleireinigung vs. Praxisreinigung im Vergleich
        Merkmal Kanzlei / Büro Arzt-/Zahnarztpraxis
        Hygieneanforderungen Standard Erhöht (RKI/KRINKO-konform)
        Desinfektionspflicht Nein Ja, für patientennahe Flächen
        Dokumentationspflicht Nein Ja (Hygienepläne verbindlich)
        Personalanforderungen Allgemeine Reinigungskraft Geschultes Personal, Hygieneunterweisung
        Reinigungsmittel Handelsüblich Medizinisch geprüft (VAH/DGHM-Liste)
        Kosten pro m² 1,50–3,50 € 2,00–7,00 € (je nach Bereich)
        Monatliche Kosten (100 m²) ca. 400–600 € 600–1.000 €
        4-Farb-System Optional Empfohlen, in Krankenhäusern Standard

        Fazit: Wer für seine Praxis einen Reinigungsanbieter sucht, der eigentlich auf Büroreinigung spezialisiert ist, spart kurzfristig – riskiert aber langfristig Hygienemängel und rechtliche Konsequenzen. Umgekehrt muss eine Kanzlei nicht den vollen Praxisreinigungsaufwand bezahlen. Die Wahl des richtigen Anbieters für den jeweiligen Bedarf ist entscheidend.

        Antworten auf Fragen zur Praxis- & Kanzleireinigung

        Der Stundensatz liegt ab 42 €/h netto. Eine 500 m² große Kanzlei mit täglicher Unterhaltsreinigung kostet rund 2.466 €/Monat netto. Kleinere Kanzleien mit 100 bis 200 m² liegen bei 500 bis 1.000 €/Monat.

        Regelmäßige Praxisreinigung kostet 1,50 bis 3,50 €/m² pro Einsatz. Spezialreinigung mit Desinfektion in OP-Räumen oder Laborbereichen liegt bei 4 bis 7 €/m². Angaben ohne Intervallangabe sind wenig aussagekräftig.

        Wartezimmer, Behandlungsräume und Sanitäranlagen müssen täglich gereinigt werden. Patientenliegen und Kontaktflächen sind nach jeder Benutzung desinfizierend zu reinigen. Weniger frequentierte Bereiche reichen wöchentlich.

        Maßgeblich sind das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Landeshygieneverordnungen von Berlin und Brandenburg sowie die KRINKO-Empfehlung des RKI (Stand Oktober 2022). Hygienepläne sind für eigenes und externes Reinigungspersonal verbindlich.

        Unterhaltsreinigung findet täglich bis wöchentlich statt und kostet ab 0,90 €/m² pro Einsatz. Grundreinigung ist eine intensive Tiefenreinigung, die quartalsweise bis jährlich durchgeführt wird und 2,50 bis 4,50 €/m² kostet.

        Eine Zahnarztpraxis mit 120 m² kostet 800 bis 1.600 €/Monat. Eine Hausarztpraxis mit 100 m² liegt bei 600 bis 800 €/Monat. Laut IDZ-Studie übersteigen die Gesamthygienekosten einer Zahnarztpraxis die einer Hausarztpraxis um das Zehnfache.

        Das 4-Farb-System kennzeichnet Reinigungstextilien und -geräte farblich nach Bereichen – z. B. Rot für Sanitär, Blau für Behandlungszimmer. So werden Kreuzkontaminationen zwischen Bereichen mit unterschiedlichem Hygienerisiko zuverlässig verhindert.

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