Teeküchen- & Küchenreinigung

Saubere Teeküchen und Pausenräume im Büro in Berlin und Brandenburg.

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    Hygiene in Pausenraum und Teeküche

    Professionelle Teeküchen- und Küchenreinigung

    BPS Facilities hält Teeküchen und Pausenräume in Ihren Büroräumen hygienisch sauber – inklusive Geräten, Spüle und Kontaktflächen, in Berlin und Brandenburg.

    Das reinigen wir:

    Spüle, Armaturen und Abfluss

    Kaffeemaschinen und Geräte

    Arbeitsflächen und Schränke

    Ihre Vorteile:

    Hygiene gegen Biofilme

    Reinigung nach Vorschrift

    Bedarfsgerechte Frequenz

    Zuverlässig nach Plan

    Vertrauen Sie den Reinigungsprofis von BPS Facilities

    So läuft Ihre Teeküchenreinigung ab

    Der direkte Weg zu sauberen Teeküchen

    Wir stimmen Umfang, Methode und Intervalle genau auf Ihr Objekt ab – für ein zuverlässig sauberes Ergebnis bei Ihrer Teeküchenreinigung.

    Kostenlose Beratung und Aufmaß vor Ort

    Unsere Fachkräfte schauen sich Ihr Objekt vor Ort an, ermitteln den tatsächlichen Reinigungsbedarf und erstellen Ihnen ein transparentes, faires Angebot.

    Saubere Ausführung durch geschultes Team

    Ein festes, geschultes Team übernimmt die Teeküchenreinigung fachgerecht – zuverlässig, termintreu und auf Wunsch außerhalb Ihrer Betriebszeiten.

    Hygienische Sauberkeit

    Reinigung nach ArbStättV

    Feste Ansprechpartner

    Unser Reinigungskonzept für Ihre Teeküchenreinigung

    Von der kostenlosen Beratung über einen klaren Plan bis zur zuverlässigen Ausführung – Teeküchenreinigung aus einer Hand für Berlin und Brandenburg.

    Faire Kosten, transparent kalkuliert

    Die Kosten der Teeküchenreinigung richten sich nach Größe, Ausstattung und Frequenz. Ihr genaues, transparentes Angebot erstellen wir individuell.

    Teeküchenreinigung

    Drei Gründe, warum BPS Facilities der richtige Partner ist

    Reinigung nach Maß

    Je nach Objekt und Bedarf stellen wir den passenden Leistungsumfang und die richtigen Intervalle für Ihre Räume zusammen.

    Erfahrenes, festes Team

    Geschulte Reinigungskräfte mit festen Ansprechpartnern sorgen für gleichbleibende Qualität – zuverlässig und diskret.

    Faire und transparente Kosten

    Nach der Beratung kennen Sie alle Kosten. Sie erhalten ein klares Angebot ohne versteckte Posten.

    Teeküchenreinigung im Büro ist in Berlin und Brandenburg keine Kür, sondern Pflicht. Die Büro-Teeküche gehört zu den hygienisch kritischsten Flächen in jedem Unternehmen. Auf Kaffeemaschinen, Abflüssen und Kühlschrankgriffen bilden sich Biofilme, die normale Allzweckreiniger nicht beseitigen. Der Arbeitgeber haftet nach § 4 Abs. 2 ArbStättV für hygienische Zustände – unabhängig davon, ob der Betrieb in Berlin-Mitte oder in Brandenburg an der Havel sitzt. Professionelle Reinigungsdienste kosten in Berlin zwischen 25 und 49 Euro pro Stunde. Was genau gereinigt werden muss, in welchem Intervall und zu welchem Preis – das erfährst du hier.

    Warum die Teeküche im Büro ein hygienisches Hochrisikogebiet ist

    Eine Büro-Teeküche ist keine Großküche. Aber sie ist auch kein harmloses Zimmer. Sie ist eine gemeinschaftlich genutzte Lebensmittelkontaktfläche, die täglich von Dutzenden Händen berührt wird – oft ohne Händewaschen vorher oder nachher. Das macht sie zu einem der keimreichsten Orte im gesamten Bürogebäude.

    Das größte Problem ist dabei unsichtbar: Biofilme. Ein Biofilm ist eine strukturierte Gemeinschaft von Mikroorganismen, die sich in einer schützenden Schleimschicht einbetten. Sie entstehen bevorzugt an feuchten, nährstoffreichen Oberflächen – also genau dort, wo in der Teeküche täglich gearbeitet wird. Kaffeemaschinen mit ihren Wassertanks und Milchschäumern sind klassische Biofilm-Hotspots. Gleiches gilt für Abflüsse, Silikonfugen rund um das Spülbecken und die Innenwände von Wasserleitungen.

    Fünf Bereiche verdienen besondere Aufmerksamkeit, weil sie entweder Biofilme bilden oder als Hochkontaktflächen besonders viele Keime übertragen:

    • Kaffeemaschine inkl. Milchschäumer und Wassertank: Warmes, feuchtes Milieu – ideale Bedingungen für Bakterienwachstum. Der Wassertank wird selten gereinigt, obwohl er täglich in Kontakt mit Trinkwasser kommt.
    • Abfluss und Silikonfugen: Organische Rückstände und Feuchtigkeit fördern Biofilmbildung. Schimmel in Silikonfugen ist oft sichtbar – der Biofilm darunter nicht.
    • Spülbecken: Lebensmittelreste, stehendes Wasser und häufige Nutzung machen das Spülbecken zu einem der kontaminiertesten Bereiche überhaupt.
    • Kühlschrankgriff: Wird täglich mehrfach berührt, selten desinfiziert. Studien zeigen, dass Kühlschrankgriffe in Gemeinschaftsküchen zu den am stärksten kontaminierten Flächen zählen.
    • Mikrowellentür: Ähnlich wie der Kühlschrankgriff – hohe Berührungsfrequenz, geringe Reinigungsfrequenz.

    Auf diesen Flächen können sich Erreger wie Escherichia coli, Salmonellen und im schlimmsten Fall auch MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) halten und von Person zu Person übertragen werden. Das Robert Koch-Institut empfiehlt für Gemeinschaftseinrichtungen ausdrücklich die regelmäßige Desinfektion von Hochkontaktflächen – Küchenbereiche sind dabei explizit eingeschlossen.

    Der entscheidende Denkfehler in vielen Büros: Sauber aussehen bedeutet nicht sauber sein. Eine Arbeitsfläche kann optisch makellos wirken und trotzdem Millionen von Bakterien beherbergen. Biofilme sind mit bloßem Auge nicht erkennbar. Wer die Teeküche nur dann reinigt, wenn sie sichtbar schmutzig ist, handelt nicht nur unhygienisch – er handelt auch rechtswidrig.

    Gut zu wissen: Spüllappen und Spülbürsten sind die heimlichen Keimschleudern Nummer eins in jeder Küche. Ein feuchter Spüllappen kann nach 24 Stunden mehr Bakterien enthalten als ein ungespültes Klo. Wöchentlicher Austausch oder Reinigung in der Spülmaschine bei mindestens 60 °C ist Pflicht.

    Rechtliche Pflichten: Was ArbStättV und ASR A4.1 vorschreiben

    Viele Arbeitgeber glauben, die Reinigung der Teeküche sei eine informelle Angelegenheit – ein Aushang am Kühlschrank, der die Mitarbeiter zur Ordnung ermahnt. Das ist rechtlich falsch. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist eindeutig.

    § 4 Abs. 2 ArbStättV verpflichtet jeden Arbeitgeber, Arbeitsstätten hygienisch zu reinigen. Verunreinigungen mit Gefährdungspotenzial müssen unverzüglich beseitigt werden. Die Teeküche ist eine Arbeitsstätte im Sinne dieser Vorschrift. Die Pflicht trifft den Arbeitgeber – nicht den Mitarbeiter, der zufällig als letzter Kaffee geholt hat.

    Konkretisiert wird diese Pflicht durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1. Sie schreibt für gewerbliche Küchenbereiche vor: tägliche Reinigung von Arbeitsflächen und Böden, wöchentliche Desinfektion von Geräten. Das sind Mindestanforderungen – bei höherer Nutzungsfrequenz gelten entsprechend höhere Standards.

    Weitere relevante Vorgaben aus der ArbStättV:

    • Mindestgröße: Eine Teeküche oder ein Pausenraum muss mindestens 5 m² groß sein.
    • Erreichbarkeit: Der Pausenraum darf maximal 5 Gehminuten vom Arbeitsplatz entfernt sein.
    • Kühlschrank: Wenn keine Kantine vorhanden ist, muss ein Kühlschrank zur Verfügung stehen. Und dieser Kühlschrank muss gereinigt werden – wöchentlich innen, täglich der Griff.
    • Mülleimer: Müll muss innerhalb von 24 Stunden entsorgt werden. Das ist kein Richtwert, sondern ein Hygienestandard.

    Ergänzend gelten die DGUV-Regeln 110-003 (Branche Küchenbetriebe) und 115-401 (Branche Bürobetriebe) als anerkannte Regelwerke der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie konkretisieren Anforderungen an Reinigungsverfahren, Schutzmittel und Dokumentation.

    Ein besonders wichtiger Punkt: der schriftliche Reinigungsplan. Er ist keine Empfehlung, sondern eine rechtliche Anforderung für jeden Betrieb, der die Reinigungspflicht ernst nimmt. Der Plan muss folgende Angaben enthalten: zu reinigende Bereiche, Reinigungshäufigkeit, eingesetzte Reinigungsmittel, Einwirkzeiten der Desinfektionsmittel und klare Verantwortlichkeiten. Ohne diesen Plan bleibt die Verantwortung im Haftungsfall beim Arbeitgeber – auch wenn intern eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mündlich beauftragt wurde.

    Wichtig für Unternehmen in Brandenburg: Die ArbStättV gilt bundesweit. Es gibt keine Sonderregelungen für kleinere Betriebe oder bestimmte Bundesländer. Ein Drei-Personen-Büro in Potsdam unterliegt denselben Hygienepflichten wie ein Großraumbüro in Berlin-Mitte.

    Tipp: Erstelle deinen Reinigungsplan als einfaches Tabellenblatt mit den Spalten: Bereich, Intervall, Mittel, Einwirkzeit, Verantwortlich, Datum der letzten Durchführung. Lass ihn von der Reinigungskraft oder dem Dienstleister gegenzeichnen. Das schützt dich im Haftungsfall.

    Reinigungsintervalle für die Büro-Teeküche: Was wie oft gereinigt werden muss

    Wie oft muss was gereinigt werden? Die Antwort hängt von der Nutzungsintensität ab. Als Faustregel gilt die Formel zur Reinigungsintensität von WLW.de: (Nutzerzahl × Fläche in m²) / 100. Ergibt die Berechnung einen Wert über 50, ist mindestens eine tägliche Grundreinigung erforderlich.

    Ein Praxisbeispiel: Ein Büro mit 25 Mitarbeitern und einer 80 m² großen Teeküche ergibt einen Wert von (25 × 80) / 100 = 20. Hier reicht tägliche Unterhaltsreinigung. Ein Büro mit 80 Mitarbeitern und derselben Fläche kommt auf einen Wert von 64 – und braucht intensivere tägliche Reinigung plus häufigere Desinfektionszyklen.

    Unabhängig von dieser Formel gibt es klare Mindestintervalle, die sich aus ArbStättV, ASR A4.1 und Hygienestandards ergeben:

    Täglich zu reinigen: Arbeitsflächen und Spüle sind Lebensmittelkontaktflächen – sie müssen jeden Tag gereinigt werden. Gleiches gilt für die Außenflächen der Kaffeemaschine, den Kühlschrankgriff und die Mikrowellentür. Diese Hochkontaktflächen sollten täglich nicht nur gereinigt, sondern auch desinfiziert werden. Böden in der Teeküche fallen ebenfalls unter die tägliche Reinigungspflicht gemäß ArbStättV. Und: Der Mülleimer muss täglich geleert werden – spätestens nach 24 Stunden.

    Wöchentlich zu reinigen und zu desinfizieren: Der Kühlschrank innen, die Kaffeemaschine inklusive Wassertank und Milchschäumer, Schränke und Regale. Spüllappen und Spülbürsten müssen wöchentlich ausgetauscht oder in der Spülmaschine bei mindestens 60 °C gereinigt werden – sie sind sonst die größten Keimherde in der gesamten Küche.

    Monatlich zu behandeln: Abflüsse und Silikonfugen brauchen einen spezialisierten Biofilm-Entferner. Normale Reiniger reichen hier nicht. Geräte sollten monatlich entkalkt werden – Kalkablagerungen schützen Biofilme und reduzieren die Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln.

    Jährlich (Grundreinigung): Intensive Fliesen- und Fugenreinigung, Lüftungsanlagen, Heizkörper und schwer zugängliche Bereiche hinter und unter Geräten. Die Grundreinigung sollte ein- bis zweimal jährlich durch einen professionellen Dienstleister durchgeführt werden.

    Reinigungsintervalle Teeküche nach Bereich
    Bereich / Gegenstand Intervall Begründung
    Arbeitsflächen, Spüle täglich Lebensmittelkontaktfläche, hohe Nutzungsfrequenz
    Kaffeemaschine (Außenflächen) täglich Hochkontaktfläche
    Kühlschrankgriff, Mikrowellentür täglich Hochkontaktfläche, Desinfektion einbeziehen
    Mülleimer leeren täglich (max. 24 h) Hygieneanforderung
    Böden täglich ArbStättV-Anforderung
    Kühlschrank (innen) wöchentlich Lebensmittelhygiene
    Kaffeemaschine inkl. Wassertank, Milchschäumer wöchentlich (Desinfektion) Biofilmrisiko
    Spüllappen/-bürsten wöchentlich tauschen Keimherd
    Schränke, Regale wöchentlich Staubansammlung
    Abfluss, Silikonfugen monatlich Biofilmbildung
    Geräte entkalken, Grundreinigung monatlich bis jährlich Geräteschutz, Tiefenhygiene
    Lüftungsanlagen, Heizkörper jährlich Staubansammlung, Luftqualität
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    Wir kommen gerne auf Sie zu

    Wir stehen für alle Anliegen zur Verfügung und freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen. Kontaktieren Sie uns gerne - per Anruf, Mail, oder Kontaktformular.

             
             

         
         
         

        Reinigung vs. Desinfektion: Was wirklich gegen Biofilme hilft

        Der häufigste Fehler in der Teeküchenreinigung: Reinigung und Desinfektion werden gleichgesetzt. Das sind zwei grundlegend verschiedene Prozesse – und beide sind notwendig.

        Reinigung entfernt sichtbaren Schmutz, Fettfilme und Partikel von Oberflächen. Sie reduziert die Keimzahl, aber sie beseitigt Biofilme nicht zuverlässig. Ein Allzweckreiniger, der nach dem Mittagessen über die Arbeitsfläche gewischt wird, hinterlässt eine optisch saubere Fläche – aber keine mikrobiologisch sichere.

        Desinfektion inaktiviert Mikroorganismen nachweislich um mindestens den Faktor 100.000 – das entspricht einer Keimreduktion um fünf Zehnerpotenzen (log5). Das ist der Mindeststandard für wirksame Desinfektion. Dafür sind speziell geprüfte Mittel notwendig.

        Die Reihenfolge ist zwingend: erst reinigen, dann desinfizieren. Organische Belastung – also Schmutz, Fett, Lebensmittelreste – bindet die Wirkstoffe von Desinfektionsmitteln und macht sie unwirksam. Wer direkt desinfiziert, ohne vorher zu reinigen, verschwendet das Mittel und schafft keine Sicherheit.

        Für Hochkontaktflächen in Gemeinschaftsküchen sind VAH-gelistete Desinfektionsmittel der Mindeststandard. Der Verbund für Angewandte Hygiene prüft und listet Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit. Einfache Allzweckreiniger – auch wenn sie als „hygienisch“ beworben werden – erfüllen diesen Standard nicht.

        Konkrete Normen, die du kennen solltest:

        • DIN EN 1276: Prüft bakterizide Wirkung. Produkte nach diesem Standard wirken nachweislich gegen E. coli, Salmonellen und MRSA – bei einer Einwirkzeit von nur 5 Minuten.
        • EN 13697: Prüft bakterizide und fungizide Wirkung auf Oberflächen. Relevant für Flächendesinfektion in der Teeküche.
        • EN 1650: Prüft fungizide Wirkung – wichtig bei Schimmelbefall in Silikonfugen.

        Professionelle Reinigungsdienste arbeiten mit farbcodierten Einwegtüchern je Zone: ein Farbcode für die Spüle, ein anderer für Gerätefronten, ein dritter für Türgriffe. Das verhindert Kreuzkontamination – also die Übertragung von Keimen von einem Bereich in einen anderen durch dasselbe Tuch.

        Beim Wischen von Böden gilt die Zwei-Eimer-Methode: Ein Eimer enthält die Reinigerlösung, der andere sauberes Klarwasser. Der Mopp wird zuerst im Klarwasser ausgespült, bevor er erneut in die Reinigerlösung getaucht wird. So wird Schmutz nicht auf dem Boden verteilt, sondern tatsächlich entfernt.

        Ein praktischer Hinweis zu Desinfektionsmitteln: Keine Bleichmittel auf Küchengeräten verwenden. Sie können Oberflächen angreifen und Rückstände hinterlassen. Für Gerätefronten eignen sich desinfizierende Fettlöser, die gleichzeitig Fettfilme entfernen und desinfizieren.

        Und: Einwirkzeiten einhalten. Ein Desinfektionsmittel, das sofort nach dem Auftragen abgewischt wird, hat keine Zeit zu wirken. Die Einwirkzeit steht auf dem Produktetikett – sie muss eingehalten werden, damit die Desinfektion rechtlich und hygienisch wirksam ist.

        Kosten der professionellen Teeküchenreinigung in Berlin und Brandenburg

        Was kostet es, die Teeküche professionell reinigen zu lassen? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: Fläche, Frequenz, Leistungsumfang und Anbieter. Für Berlin und Brandenburg lassen sich aber klare Richtwerte nennen.

        Stundensätze: Der Markt in Berlin bewegt sich zwischen 25 und 49 Euro pro Stunde netto für Unterhaltsreinigung. Deva Reinigung Berlin berechnet ab 42 Euro pro Stunde – mit einer transparenten Kalkulation, die Tariflohn, Sozialabgaben, Reinigungsmittel und Anfahrt einschließt. Sinus Clean Berlin liegt je nach Leistungsart zwischen 25 und 45 Euro. Spezialreinigungen und Grundreinigungen kosten bei Anbietern wie Primaprofi zwischen 40 und 50 Euro pro Stunde.

        Quadratmeterpreise: Für einfache Unterhaltsreinigung liegt der Preis bei 2 bis 5 Euro pro Quadratmeter. Bei Flächen zwischen 50 und 200 m² starten einige Berliner Anbieter ab 3,15 Euro pro Quadratmeter für regelmäßige Büro- und Unterhaltsreinigung.

        Monatspauschalen sind für die meisten Unternehmen die praktischere Kalkulationsgröße. Die Richtwerte für Berlin bei wöchentlicher Reinigung:

        • 100 m² Bürofläche: ca. 150 Euro netto pro Monat
        • 200 m² Bürofläche: ca. 300 Euro netto pro Monat
        • 400 m² Bürofläche: ca. 650 Euro netto pro Monat

        Einzelne Berliner Anbieter starten mit Einstiegspauschalen ab 120 Euro netto pro Monat. Für umfangreichere Leistungen – Böden, Geräte, Sanitärbereiche – nennt Primaprofi Monatspauschalen zwischen 800 und 1.500 Euro.

        Zur Berechnung einer individuellen Monatspauschale nutzt Deva Reinigung Berlin folgende Formel: Gesamtfläche (m²) ÷ Reinigungsrichtwert pro Stunde × Reinigungstage pro Monat × Stundensatz = Monatspauschale.

        Anfahrtskosten werden in Berlin je nach Anbieter unterschiedlich berechnet: pauschal 20 Euro netto oder 7 bis 10 Euro je nach Bezirk. Bei regelmäßigen Verträgen entfallen Anfahrtskosten oft.

        Sparpotenzial: Wer regelmäßig bucht – wöchentlich oder monatlich statt als Einzelbuchung – kann den Stundensatz um bis zu 20 Prozent reduzieren. Pauschalverträge sind bei konstanter Fläche fast immer günstiger als Einzelbuchungen.

        Für Brandenburg gelten ähnliche Preisniveaus wie im Berliner Umland. Anbieter wie Luxx Dienstleistung Gebäudereinigung und TCS Team Clean und Service GmbH sind in beiden Regionen aktiv. Reinigungs-Service Oldenburg deckt ebenfalls Berlin und Brandenburg ab.

        Ein abschließender Vergleich: Eigenreinigung durch Mitarbeiter wirkt auf den ersten Blick kostenlos. Tatsächlich entstehen aber indirekte Kosten durch Arbeitszeit, fehlende Dokumentation und das Haftungsrisiko bei mangelhafter Hygiene. Professionelle Dienstleister liefern standardisierte Qualität, korrekte Desinfektionsmittel, Reinigungsprotokolle und rechtssichere Dokumentation – für Beträge, die für die meisten Unternehmen im Verhältnis zu den Risiken sehr überschaubar sind.

        Antworten auf Fragen zur Teeküchen- & Küchenreinigung

        Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung gemäß § 4 Abs. 2 ArbStättV. Er kann die Pflicht delegieren – an Mitarbeiter oder einen Reinigungsdienst. Ohne schriftliche Regelung bleibt die Haftung beim Arbeitgeber.

        Arbeitsflächen, Spüle und Hochkontaktflächen täglich; Kühlschrank innen und Kaffeemaschine inklusive Wassertank wöchentlich; Abflüsse und Silikonfugen monatlich; Grundreinigung ein- bis zweimal jährlich.

        Zwischen 25 und 49 Euro pro Stunde netto, je nach Anbieter und Leistungsumfang. Deva Reinigung Berlin berechnet ab 42 Euro pro Stunde mit transparenter Kalkulation inklusive Tariflohn und Anfahrt.

        Nein. Für Hochkontaktflächen und zur Beseitigung von Biofilmen sind VAH- oder RKI-gelistete Desinfektionsmittel mit definierter Einwirkzeit erforderlich. Allzweckreiniger entfernen Schmutz, aber keine Biofilme zuverlässig.

        Ja. Ein schriftlicher Reinigungsplan ist rechtlich empfohlen und für Haftungsfragen relevant. Er muss Bereiche, Häufigkeit, Mittel, Einwirkzeiten und Verantwortlichkeiten enthalten.

        Ja. Die Arbeitsstättenverordnung gilt bundesweit für alle Arbeitgeber mit Beschäftigten – unabhängig von Betriebsgröße oder Bundesland. Ein Drei-Personen-Büro in Potsdam unterliegt denselben Pflichten wie ein Berliner Großraumbüro.

        Regelmäßige Buchungen – wöchentlich oder monatlich – können den Stundensatz um bis zu 20 Prozent senken. Pauschalverträge sind bei konstanter Fläche fast immer günstiger als Einzelbuchungen.

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