Desinfektion & Hygienereinigung
Desinfektion von Kontaktflächen im Büro in Berlin und Brandenburg.
Professionelle Desinfektion und Hygienereinigung
BPS Facilities reinigt und desinfiziert Kontaktflächen in Ihren Büroräumen gezielt – für weniger Keime, weniger Krankheitstage und ein gesundes Arbeitsumfeld in Berlin und Brandenburg.
Das reinigen wir:
Schreibtische und Kontaktflächen
Türklinken und Lichtschalter
Sanitär und Gemeinschaftsbereiche
Ihre Vorteile:
Gezielte Flächendesinfektion
Zugelassene Verfahren
Weniger Krankheitstage
Bedarfsgerechte Frequenz
So läuft Ihre Hygienereinigung ab
Der direkte Weg zu sauberen Arbeitsplätze
Wir stimmen Umfang, Methode und Intervalle genau auf Ihr Objekt ab – für ein zuverlässig sauberes Ergebnis bei Ihrer Hygienereinigung.
Kostenlose Beratung und Aufmaß vor Ort
Unsere Fachkräfte schauen sich Ihr Objekt vor Ort an, ermitteln den tatsächlichen Reinigungsbedarf und erstellen Ihnen ein transparentes, faires Angebot.
Saubere Ausführung durch geschultes Team
Ein festes, geschultes Team übernimmt die Hygienereinigung fachgerecht – zuverlässig, termintreu und auf Wunsch außerhalb Ihrer Betriebszeiten.
Gezielte Desinfektion
Zugelassene Mittel
Feste Ansprechpartner
Unser Reinigungskonzept für Ihre Hygienereinigung
Von der kostenlosen Beratung über einen klaren Plan bis zur zuverlässigen Ausführung – Hygienereinigung aus einer Hand für Berlin und Brandenburg.
Faire Kosten, transparent kalkuliert
Die Kosten der Büro-Desinfektion richten sich nach Fläche, Verfahren und Frequenz. Ihr genaues, transparentes Angebot erstellen wir individuell.
Hygienereinigung
Drei Gründe, warum BPS Facilities der richtige Partner ist
Reinigung nach Maß
Je nach Objekt und Bedarf stellen wir den passenden Leistungsumfang und die richtigen Intervalle für Ihre Räume zusammen.
Erfahrenes, festes Team
Geschulte Reinigungskräfte mit festen Ansprechpartnern sorgen für gleichbleibende Qualität – zuverlässig und diskret.
Faire und transparente Kosten
Nach der Beratung kennen Sie alle Kosten. Sie erhalten ein klares Angebot ohne versteckte Posten.
Desinfektion und Hygienereinigung im Büro sind in Berlin und Brandenburg kein Nischenthema mehr. Atemwegserkrankungen verursachten 2024 laut AOK-Fehlzeiten-Report 36 % aller Arbeitsunfähigkeitsfälle – die häufigste Einzelursache überhaupt. Gleichzeitig wissen die wenigsten Bürobetreiber, was der Unterschied zwischen Reinigung und Desinfektion ist, wann eine professionelle Maßnahme wirklich nötig wird und was sie kostet. Dieser Leitfaden liefert alle Antworten – konkret, mit Zahlen, ohne Werbeversprechen.
Reinigung vs. Desinfektion: Was ist der Unterschied und warum ist er entscheidend?
Die beiden Begriffe werden im Alltag oft synonym verwendet. Das ist ein Fehler – und er kann teuer werden, wenn im Ernstfall die falsche Maßnahme ergriffen wird.
Reinigung bezeichnet die mechanisch-chemische Entfernung von sichtbarem Schmutz, Staub, Fett, Fingerabdrücken und organischem Material von Oberflächen. Die Wirkstoffe sind Tenside, Laugen, Säuren und Lösemittel. Eine gründliche Reinigung reduziert die Keimzahl um 50 bis 90 Prozent – aber sie tötet Erreger nicht ab. Sie verlagert sie lediglich mechanisch: vom Schreibtisch auf den Lappen, vom Lappen in den Eimer, und im schlechtesten Fall auf die nächste Oberfläche.
Desinfektion funktioniert anders. Sie zielt darauf ab, Krankheitserreger – Bakterien, Viren, Pilze – durch chemische Schädigung ihrer Zellstrukturen gezielt abzutöten oder zu inaktivieren. Das Ergebnis: eine Keimreduktion von 84 bis 99,999 Prozent. Klingt nach einem klaren Gewinner. Aber: Desinfektion setzt zwingend eine vorherige Reinigung voraus. Schmutzreste auf Oberflächen binden die Wirkstoffe und verringern die Effektivität erheblich – ein Desinfektionsmittel, das auf einer verschmutzten Fläche aufgetragen wird, wirkt deutlich schlechter als angegeben.
Genau hier kommt die Desinfektionsreinigung ins Spiel. Sie kombiniert beide Schritte – entweder in einem Arbeitsgang oder in unmittelbarer Abfolge. Spezielle Desinfektionsreiniger ermöglichen diesen kombinierten Prozess und sind gemäß DGUV Regel 101-019 ausdrücklich anerkannt. Wichtig: Nicht jedes Reinigungsmittel darf mit einem Desinfektionsmittel gemischt werden. Nur Produkte, die explizit als Desinfektionsreiniger deklariert sind, erlauben diesen kombinierten Einsatz.
Sterilisation – also die vollständige Keimfreiheit inklusive Sporen und Viren bei 100 Prozent Keimreduktion – ist im Bürokontext nicht relevant. Sie bleibt medizinischen Geräten und Operationssälen vorbehalten.
Für den Büroalltag bedeutet das: Wer nach einem Norovirus-Ausbruch im Team nur mit dem üblichen Reinigungsmittel wischt, hat optisch saubere Schreibtische – aber keine desinfizierten. Die Viren sitzen noch da.
| Kriterium | Normale Unterhaltsreinigung | Professionelle Desinfektion |
|---|---|---|
| Ziel | Sichtbaren Schmutz entfernen, optische Sauberkeit | Krankheitserreger abtöten / inaktivieren |
| Keimreduktion | 50–90 % | 84–99,999 % |
| Wirkstoffe | Tenside, Laugen, Säuren, Lösemittel | Alkohole, Oxidationsmittel, Ammoniumverbindungen |
| Einwirkzeit | Keine spezifische | Produktabhängig (z. B. 1 Stunde bei Aldehyden) |
| Voraussetzung | Keine | Vorherige Reinigung zwingend erforderlich |
| Kosten pro m² | 0,90–3,00 € | 1,50–10,00 € |
| Gesetzliche Pflicht (Büro) | Empfohlen (ArbStättV, ASR A1.5) | Nur bei behördlicher Anordnung oder med. Einrichtungen |
| Häufigkeit | Täglich bis wöchentlich | Anlassbezogen oder nach Risikobeurteilung |
Keimbelastung im Büro: Zahlen, die überraschen
Wer glaubt, das Büro sei sauberer als die Toilette, liegt wissenschaftlich gesehen falsch. Mikrobiologe Charles Gerba von der Universität Arizona hat 2012 in einer vielzitierten Studie nachgewiesen: Schreibtische weisen durchschnittlich 400-mal mehr Bakterien auf als Toilettensitze. Das klingt dramatisch – und ist es auch, wenn man bedenkt, wie selten Büroarbeitsplätze wirklich gründlich gereinigt werden.
Die Rangfolge der größten Keimherde im Büro laut Gerba-Studie: Platz 1 das Telefon, Platz 2 der Schreibtisch, Platz 3 die Tastatur. Wer den ganzen Tag telefoniert, hält sich also regelmäßig das keimreichste Objekt im Büro ans Gesicht. Besonders heikel: In Kliniken und Praxen wurden bei 97 Prozent der untersuchten Tastaturen und Mäuse Kontaminationen festgestellt. Bei 28 Prozent der Geräte fanden sich potenzielle Pathogene – am häufigsten Staphylococcus aureus.
Noch ein kontraintuitiver Befund: Einzelbüros sind oft stärker kontaminiert als Konferenzräume oder Gemeinschaftstoiletten. Der Grund ist simpel – Gemeinschaftsbereiche werden häufiger gereinigt, weil sie sichtbarer sind. Das eigene Büro dagegen wird oft nur dann gereinigt, wenn es offensichtlich nötig erscheint.
Die wirtschaftliche Dimension ist erheblich. Im Jahr 2023 gab es in Deutschland fast 700 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage – durchschnittlich 15,1 Krankheitstage pro Erwerbstätigem. 2024 lag der AOK-Krankenstand bei 6,5 Prozent; jeder AOK-Versicherte war im Schnitt 23,9 Tage arbeitsunfähig. Atemwegserkrankungen waren mit 36 Prozent aller AU-Fälle die häufigste Einzelursache. Viele dieser Infektionen werden durch Kontaktübertragung über kontaminierte Oberflächen weitergegeben – genau die Oberflächen, die im Büroalltag täglich berührt werden.
Die klassischen Hochrisikoflächen im Büro sind dabei immer dieselben: Türklinken und Lichtschalter (von allen berührt, selten desinfiziert), Tastaturen und Computermäuse, Telefone, Schreibtischoberflächen, gemeinsam genutzte Bürogeräte wie Kopierer und Kaffeemaschinen sowie Sanitäranlagen. Wer diese Flächen gezielt in den Reinigungsplan aufnimmt, senkt das Übertragungsrisiko erheblich – auch ohne vollständige Desinfektion.
Wir kommen gerne auf Sie zu
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Rechtliche Grundlagen: Was ist in Berlin und Brandenburg wirklich vorgeschrieben?
Hier herrscht in vielen Unternehmen Unsicherheit – und die führt entweder zu übertriebenen Maßnahmen oder zu gefährlicher Sorglosigkeit. Die wichtigste Aussage zuerst: Es gibt keine allgemeingültige gesetzliche Pflicht zur professionellen Desinfektion in Standardbüros – weder in Berlin noch in Brandenburg. Das gilt für Büros ohne besonderes Infektionsrisiko und ohne Publikumsverkehr im medizinischen Sinne.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine regelmäßige Desinfektionsreinigung ausschließlich in Arztpraxen, Zahnärztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Für diese Einrichtungen gelten die KRINKO-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sowie die TRBA 250 (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen).
Für Standardbüros sind folgende Regelwerke relevant:
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) greift in § 18 Abs. 1, wenn Behörden eine Desinfektion anordnen – etwa nach einem meldepflichtigen Ausbruch. In diesem Fall sind ausschließlich RKI-geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren zulässig. § 36 IfSG schreibt Hygiene- und Desinfektionspläne für bestimmte Einrichtungen vor – aber eben nicht für das typische Verwaltungsbüro.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die dazugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.5) sind die zentralen Bezugspunkte für Reinigung in Büros. Sie schreiben eine regelmäßige Reinigung vor, ohne jedoch Desinfektionsintervalle festzulegen.
Die DGUV-Regel 101-018 regelt die Reinigung in Arbeitsstätten allgemein. Die DGUV Regel 101-019 geht einen Schritt weiter und erwähnt Desinfektionsreiniger explizit – relevant für Betriebe, die kombinierte Produkte einsetzen wollen.
Beim Umgang mit Desinfektionsmitteln selbst greifen außerdem die Biostoffverordnung und die Gefahrstoffverordnung. Wer Mitarbeiter mit Desinfektionsmitteln arbeiten lässt, muss Gefährdungsbeurteilungen erstellen und Schutzmaßnahmen dokumentieren.
Fazit für Berliner und Brandenburger Bürobetreiber: Regelmäßige Reinigung ist Pflicht, anlassbezogene Desinfektion ist Empfehlung. Wer einen Hygieneplan freiwillig einführt, handelt vorausschauend – und kann im Zweifelsfall gegenüber Mitarbeitern und Behörden dokumentieren, dass er seiner Fürsorgepflicht nachgekommen ist.
Wann ist professionelle Desinfektion im Büro sinnvoll?
Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, gibt es klare Situationen, in denen eine professionelle Desinfektion im Büro nicht nur sinnvoll, sondern dringend empfohlen ist. Die Entscheidung sollte immer auf einer nüchternen Risikobeurteilung basieren – nicht auf Panik, aber auch nicht auf Gleichgültigkeit.
Nach Krankheitsausbrüchen im Team ist eine anlassbezogene Desinfektion das Mittel der Wahl. Wenn mehrere Mitarbeiter gleichzeitig an Magen-Darm-Erkrankungen leiden, ist Norovirus oder Rotavirus der häufigste Auslöser. Diese Erreger überleben auf Oberflächen bis zu mehrere Tage – eine normale Reinigung reicht nicht aus. Hier braucht es ein Desinfektionsmittel mit der Deklarierung „begrenzt viruzid PLUS“, das explizit gegen Noro- und Rotaviren wirksam ist.
Ähnliches gilt nach Grippeausbrüchen oder COVID-ähnlichen Erkrankungen. SARS-CoV-2 ist ein behülltes Virus und vergleichsweise leicht zu inaktivieren – ein begrenzt viruzides Desinfektionsmittel reicht laut RKI aus. Trotzdem: Wer nach einem Ausbruch nur wischt, ohne zu desinfizieren, riskiert eine Fortsetzung der Infektionskette.
Erhöhter Krankenstand ist ein indirekter, aber ernst zu nehmender Indikator. Wenn deutlich mehr Mitarbeiter als üblich krankgemeldet sind, kann das auf eine erhöhte Keimbelastung im Büro hinweisen. Ein Hygieneaudit durch einen externen Berater kann Klarheit schaffen.
Büros mit hohem Publikumsverkehr – Behörden, Coworking-Spaces, Empfangsbereiche, Beratungsstellen – haben ein strukturell höheres Übertragungsrisiko. Hier ist eine regelmäßige Desinfektion der Hochkontaktflächen (Türklinken, Tresen, Stifte, Terminals) auch ohne akuten Ausbruch sinnvoll.
Sanitärbereiche, Küchen und Erste-Hilfe-Räume gelten generell als Bereiche mit höheren Hygieneanforderungen. Das RKI empfiehlt, Risikoflächen mit häufigem Hand- und Hautkontakt mindestens täglich so aufzubereiten, dass keine Übertragungsgefahr besteht.
Eine wichtige Einschränkung: Hygienefachleute – darunter Friedemann Gebhardt vom Klinikum rechts der Isar der TU München – betonen, dass für Standardbüros ohne erhöhtes Infektionsrisiko eine gründliche, regelmäßige Reinigung ausreicht. Umfangreiche Desinfektionsmaßnahmen als Dauerroutine sind im normalen Büroumfeld nicht erforderlich und werden von Experten nicht pauschal empfohlen. Desinfektion ist ein gezieltes Instrument – kein Allheilmittel, das täglich angewendet werden muss.
Zugelassene Desinfektionsmittel und Verfahren: Was wirklich wirkt
Nicht jedes Mittel, das als „Desinfektionsmittel“ verkauft wird, ist für den Bürobereich geeignet oder wirksam gegen die relevanten Erreger. Das RKI hat ein klares Klassifikationssystem entwickelt, das die Auswahl erleichtert.
Das RKI unterscheidet vier Wirkungsbereiche:
- Wirkungsbereich A: Abtötung vegetativer Bakterien einschließlich Mykobakterien sowie Pilze inklusive Pilzsporen. Das ist der Grundbedarf bei bakteriellen Infektionsgeschehen im Büro.
- Wirkungsbereich B: Viruzide Wirkung. Hier gibt es wichtige Untergruppen: „begrenzt viruzid PLUS“ wirkt gegen behüllte und bestimmte unbehüllte Viren (Noro-, Rota-, Adenoviren) – relevant bei Magen-Darm-Ausbrüchen. „Viruzid“ wirkt gegen alle Viren einschließlich hydrophiler unbehüllter Viren wie Picornaviren.
- Wirkungsbereich C: Gegen Milzbrandsporen – im Bürokontext nicht relevant.
- Wirkungsbereich D: Gegen Gasödemsporen – ebenfalls nicht relevant für Büros.
Für SARS-CoV-2 ist laut RKI mindestens ein begrenzt viruzides Desinfektionsmittel erforderlich. Das ist eine vergleichsweise niedrige Hürde, da SARS-CoV-2 als behülltes Virus relativ empfindlich gegenüber Desinfektionsmitteln ist.
Die zugelassenen Wirkstoffgruppen für Büroräume sind:
- Alkohole (Ethanol, Isopropanol): Schnell wirkend, gut verträglich, verdunsten rückstandslos. Ideal für Handdesinfektion und kleine Flächen.
- Quartäre Ammoniumverbindungen: Gut für Flächendesinfektion, breites Wirkspektrum, aber nicht viruzid gegen alle Viren.
- Oxidationsmittel (z. B. Wasserstoffperoxid): Breites Wirkspektrum, auch viruzid, gut für Flächen geeignet.
- Aldehydische Verbindungen: Sehr wirksam, aber mit einer Einwirkzeit von bis zu einer Stunde und stärkerer Reizwirkung – hauptsächlich im Gesundheitswesen eingesetzt.
Beim Verfahren ist die Wischdesinfektion (Scheuer-Wischdesinfektion) klar bevorzugt. Sie sorgt für eine bessere Oberflächenabdeckung als die Sprühdesinfektion, weil der mechanische Wischvorgang zusätzlich Schmutz und Keime ablöst. Die Sprühdesinfektion ist ebenfalls gängig, aber weniger flächendeckend wirksam – Sprühnebel erreicht nicht alle Winkel und Vertiefungen.
Ein technischer Hinweis, der in der Praxis oft übersehen wird: Gebrauchsverdünnungen müssen mit Wasser hergestellt werden. Reinigungsmittel dürfen nur dann zugesetzt werden, wenn das Desinfektionsmittel ausdrücklich als Desinfektionsreiniger deklariert ist. Wer eigenmächtig Produkte mischt, riskiert nicht nur eine verminderte Wirksamkeit, sondern möglicherweise auch gefährliche chemische Reaktionen.
Bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen gemäß § 18 IfSG sind ausschließlich Mittel zulässig, die vom RKI geprüft und anerkannt sind. Die aktuelle Liste ist auf den Seiten des RKI abrufbar und wird regelmäßig aktualisiert.
Kosten: Was kostet Büro-Desinfektion in Berlin und Brandenburg?
Preistransparenz ist in der Reinigungsbranche keine Selbstverständlichkeit. Die Kosten hängen von Fläche, Häufigkeit, Leistungsumfang und regionalen Marktpreisen ab. Für Berlin und Brandenburg lassen sich auf Basis aktueller Marktdaten folgende Orientierungswerte nennen.
Die Unterhaltsreinigung – also die reguläre Büroreinigung ohne Desinfektion – kostet in Berlin und Brandenburg zwischen 0,90 und 3,00 Euro pro Quadratmeter pro Einsatz. Für ein 100-m²-Büro mit einmaliger Reinigung pro Woche sind das monatlich rund 150 Euro. Bei zweimaliger Reinigung pro Woche steigen die Kosten auf 220 bis 300 Euro monatlich.
Größere Flächen profitieren von Skaleneffekten: Ein 300-m²-Großraumbüro mit dreimaliger Reinigung pro Woche kostet monatlich zwischen 600 und 900 Euro. Ein Coworking-Space mit 150 m² und täglicher Reinigung liegt bei 500 bis 700 Euro im Monat.
Für Sondereinsätze mit Desinfektion – etwa nach einem Krankheitsausbruch – liegen die Kosten deutlich höher: zwischen 1,50 und 10,00 Euro pro Quadratmeter pro Einsatz. Der Stundensatz für professionelle Desinfektionsreinigung beträgt in der Region Berlin/Brandenburg rund 25 bis 30 Euro. Medizinische Einrichtungen wie Arztpraxen zahlen für ihre spezialisiertere Praxisreinigung 2,00 bis 4,00 Euro pro Quadratmeter.
| Leistungsart | Preis pro m² / Einsatz | Monatliche Pauschale (Beispiel) |
|---|---|---|
| Unterhaltsreinigung Berlin/Brandenburg | 0,90–3,00 € | – |
| Büro 100 m², 1× pro Woche | – | ca. 150 € |
| Büro 100 m², 2× pro Woche | – | 220–300 € |
| Büro 300 m², 3× pro Woche (Großraum) | – | 600–900 € |
| Coworking-Space 150 m², täglich | – | 500–700 € |
| Grundreinigung | 1,20–3,00 € | – |
| Sondereinsatz / Spezialreinigung inkl. Desinfektion | 1,50–10,00 € | – |
| Praxisreinigung (medizinische Einrichtungen) | 2,00–4,00 € | – |
| Desinfektionsreinigung (Stundensatz) | 25–30 €/Std. | – |
Beim Vergleich von Angeboten sollten Bürobetreiber auf folgende Punkte achten: Sind die eingesetzten Desinfektionsmittel RKI-geprüft? Welcher Wirkungsbereich (A, B) wird abgedeckt? Ist die Einwirkzeit im Leistungsverzeichnis dokumentiert? Und: Wird vor der Desinfektion gereinigt – oder wird beides in einem Schritt erledigt? Ein seriöser Anbieter beantwortet diese Fragen transparent.
Antworten auf Fragen zur Desinfektion & Hygienereinigung
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindesthäufigkeit für Standardbüros. Empfohlen wird eine anlassbezogene Desinfektion – nach Krankheitsausbrüchen, in Grippezeiten oder bei erhöhtem Krankenstand. Hochkontaktflächen in Sanitärbereichen sollten täglich aufbereitet werden.
Die Kosten liegen zwischen 1,50 und 10,00 Euro pro Quadratmeter pro Einsatz. Für ein 100-m²-Büro mit regulärer Unterhaltsreinigung sind monatlich 150 bis 300 Euro realistisch. Sondereinsätze mit Desinfektion kosten deutlich mehr; der Stundensatz beträgt rund 25 bis 30 Euro.
Reinigung entfernt sichtbaren Schmutz und reduziert Keime mechanisch um 50 bis 90 Prozent. Desinfektion tötet Krankheitserreger chemisch ab und erreicht 84 bis 99,999 Prozent Keimreduktion. Desinfektion setzt immer eine vorherige Reinigung voraus – sonst sinkt die Wirksamkeit erheblich.
Geeignet sind Mittel auf Basis von Ethanol, Isopropanol, quartären Ammoniumverbindungen und Oxidationsmitteln. Bei behördlich angeordneten Maßnahmen sind ausschließlich RKI-geprüfte Mittel gemäß § 18 IfSG zulässig. Der Wirkungsbereich richtet sich nach dem jeweiligen Erreger.
Schreibtische weisen laut einer Studie der Universität Arizona durchschnittlich 400-mal mehr Bakterien auf als Toilettensitze. Das Telefon ist der größte Keimherd, gefolgt von Schreibtisch und Tastatur. Einzelbüros sind oft stärker kontaminiert als Gemeinschaftsräume.
Die Wischdesinfektion (Scheuer-Wischdesinfektion) wird bevorzugt, weil sie durch den mechanischen Wischvorgang eine bessere Flächenabdeckung erreicht. Sprühdesinfektion ist ebenfalls gängig, aber weniger wirksam in Vertiefungen und Winkeln.
Für Standardbüros ohne erhöhtes Infektionsrisiko reicht laut Hygienefachleuten eine gründliche regelmäßige Reinigung aus. Desinfektion ist ein gezieltes Instrument für Ausbruchssituationen, Hochrisikobereiche und behördliche Anordnungen – keine täglich notwendige Routinemaßnahme.
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