Hausmeisterservice Kosten: Preise, Leistungen und Umlage 2026
Ein Hausmeisterservice kostet 25 bis 50 Euro pro Stunde oder 150 bis 350 Euro monatlich für ein kleines Mehrfamilienhaus. Entscheidend für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinscha
Für die Treppenhausreinigung ist grundsätzlich der Vermieter beziehungsweise Eigentümer zuständig – als Teil seiner Pflicht, das Gebäude in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Er kann die Reinigung per Mietvertrag auf die Mieter übertragen (klassische Kehrwoche) oder einen Dienstleister beauftragen und die Kosten als Betriebskosten umlegen. Üblich ist eine Reinigung ein- bis zweimal pro Woche; die umlagefähigen Kosten liegen als Richtwert oft bei etwa 0,10 bis 0,30 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat, abhängig von Objekt und Intervall.
Ausgangspunkt ist der Mietvertrag: Ohne besondere Regelung bleibt die Reinigung der Gemeinschaftsflächen Sache des Vermieters. Er hat zwei Möglichkeiten:
In Eigentümergemeinschaften entscheidet die Gemeinschaft über die Organisation; bei gemischten Objekten mit Gewerbeeinheiten wird die Reinigung fast immer extern vergeben. Wichtig für Vermieter: Auch bei übertragener Kehrwoche bleibt eine Kontrollpflicht bestehen – wird dauerhaft schlecht oder gar nicht geputzt, muss der Vermieter eingreifen, notfalls durch Beauftragung einer Firma.
Ein Sonderfall sind Häuser mit Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss: Läden, Praxen oder Büros bringen deutlich mehr Publikumsverkehr und damit mehr Schmutz ins Treppenhaus. Hier ist es üblich, die Reinigungsintervalle zu erhöhen und die Kostenverteilung zwischen Wohn- und Gewerbemietern entsprechend anzupassen – ein wichtiger Punkt, der bei der Vertragsgestaltung sinnvollerweise von Anfang an bedacht werden sollte.
Die Kehrwoche wirkt auf den ersten Blick kostenlos, hat in der Praxis aber deutliche Nachteile:
Eine Reinigungsfirma arbeitet dagegen nach festem Leistungsverzeichnis, mit professionellen Geräten und Reinigungsmitteln, in verlässlichen Intervallen und mit Vertretungsregelung. Für Vermieter bedeutet das: keine Beschwerden, keine Kontrolle einzelner Mietparteien, ein gepflegter erster Eindruck des Hauses. Viele Eigentümer kombinieren die Treppenhausreinigung mit einer regelmäßigen Unterhaltsreinigung weiterer Gemeinschaftsflächen wie Keller, Waschküche oder Aufzug.
Ja. Die Kosten der Gebäudereinigung – und damit auch der Treppenhausreinigung – gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vorsieht. Zu beachten:
Umgelegt wird in der Regel nach Wohnfläche über die jährliche Betriebskostenabrechnung.
Der übliche Leistungsumfang einer professionellen Treppenhausreinigung umfasst deutlich mehr als das Wischen der Stufen:
| Leistung | Übliches Intervall (Richtwert) |
|---|---|
| Treppen und Podeste fegen und feucht wischen | 1- bis 2-mal pro Woche |
| Handläufe und Geländer abwischen | wöchentlich |
| Eingangsbereich, Fußmatten, Briefkastenanlage | wöchentlich |
| Lichtschalter, Türklinken, Klingeltableau | wöchentlich |
| Treppenhausfenster und Glasflächen | monatlich bis vierteljährlich |
| Kellergänge, Bodenräume, Nebenflächen | monatlich |
| Spinnweben entfernen, Lampen abwischen | monatlich |
Neben der laufenden Reinigung empfiehlt sich ein- bis zweimal jährlich eine Grundreinigung: Dabei werden Bodenbeläge intensiv gereinigt und je nach Material neu versiegelt oder eingepflegt, hartnäckige Verschmutzungen an Wänden und Sockelleisten entfernt und schwer erreichbare Bereiche wie Lampen und hohe Fensterbänke gründlich bearbeitet. Das erhält nicht nur die Optik, sondern verlängert die Lebensdauer der Beläge spürbar.
Die Intervalle sind Richtwerte und werden je nach Objekt angepasst: Ein stark frequentiertes Wohnhaus mit 20 Parteien braucht andere Rhythmen als ein kleines Mehrfamilienhaus. Im Winter kommen durch Schneematsch und Streugut häufig zusätzliche Reinigungsgänge hinzu.
Wir stehen für alle Anliegen zur Verfügung und freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen. Kontaktieren Sie uns gerne - per Anruf, Mail, oder Kontaktformular.
Eine beauftragte Reinigungsfirma bringt für Eigentümer, Verwaltungen und Mieter handfeste Vorteile:
Für private Auftraggeber und kleinere Häuser bietet sich die Treppenhausreinigung auch als Teil der Haushaltsreinigung an; größere Objekte bündeln sie sinnvoll mit weiteren Leistungen der Gebäudereinigung in einem Vertrag.
Der Wechsel von der Kehrwoche zu einer Reinigungsfirma ist unkomplizierter, als viele Eigentümer erwarten. Bewährt hat sich folgendes Vorgehen:
Für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten lohnt sich ein Rahmenvertrag: einheitliche Standards, ein Ansprechpartner und gebündelte Abrechnung über alle Häuser hinweg.
In der Praxis entzünden sich Streitigkeiten rund um die Treppenhausreinigung immer wieder an denselben Punkten:
Diese Hinweise beschreiben allgemeine Grundsätze und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Nur wenn der Mietvertrag oder eine wirksam einbezogene Hausordnung die Reinigung ausdrücklich auf die Mieter überträgt. Ein bloßer Aushang im Hausflur genügt in der Regel nicht. Ohne Vereinbarung bleibt die Reinigung Sache des Vermieters.
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frequenz. Üblich und in den meisten Objekten angemessen ist eine Reinigung ein- bis zweimal pro Woche, ergänzt um monatliche Arbeiten wie Fensterreinigung und Nebenflächen. Maßgeblich sind Hausgröße, Frequenz und Verschmutzungsgrad.
Ja, die Kosten einer beauftragten Treppenhausreinigung sind als Betriebskosten umlagefähig, wenn der Mietvertrag die Betriebskostenumlage vorsieht. Als Richtwert liegen sie oft bei 0,10 bis 0,30 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Mieter mit eigener Putzpflicht dürfen nicht doppelt belastet werden.
Der Vermieter sollte den Mieter zunächst schriftlich zur Erfüllung auffordern und abmahnen. Bleibt es bei den Versäumnissen, kann er die Reinigung durch eine Firma erledigen lassen und rechtlich prüfen, ob die Kosten dem säumigen Mieter in Rechnung gestellt werden können. Dauerhafte Konflikte lassen sich meist nur durch die Umstellung auf einen Dienstleister lösen.
Schluss mit Kehrwochen-Streit und wechselnder Qualität: Die BPS-Gruppe reinigt Treppenhäuser in Wohn- und Gewerbeobjekten in Berlin und Brandenburg – zuverlässig, dokumentiert und zu fairen, umlagefähigen Konditionen. Lassen Sie sich kostenlos beraten: Rufen Sie uns an unter 03362 8886646 oder stellen Sie Ihre Anfrage bequem über unser Kontaktformular.
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