Baustellen-Straßenreinigung

Baustellen-Straßenreinigung – zuverlässig für Gewerbe und Privat in Berlin und Brandenburg.

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    Gesetzliche Pflicht auf Baustellen

    Baustellen-Straßenreinigung in Berlin und Brandenburg

    Die professionelle Reinigung von Baustellen-Verschmutzungen ist keine Kür, sondern gesetzliche Pflicht nach § 32 StVO. In Berlin und Brandenburg müssen Bauherren und Bauunternehmen Schmutz von Baufahrzeugen, Erdaushub und Baumaterial unverzüglich von öffentlichen Straßen entfernen. BPS Facilities übernimmt diese Verantwortung zuverlässig und rechtssicher für Ihr Bauprojekt.

    Das reinigen wir:

    Zwischenreinigungen während laufender Bauarbeiten

    Spezialreinigung bei starker Verschmutzung

    Winterdienst mit Schneeräumung und Streudiensten

    Ihre Vorteile:

    Rechtssicherheit durch fachgerechte Umsetzung

    Vermeidung von Bußgeldern bis 10.000 Euro

    Zuverlässige Einhaltung aller Fristen

    Transparente Kostengestaltung

    Vertrauen Sie den Reinigungsprofis von BPS Facilities

    So läuft Ihre Baustellen-Straßenreinigung ab

    Der direkte Weg zu sauberen Straßenflächen

    Wir stimmen Umfang, Methode und Intervalle genau auf Ihr Objekt ab – für ein zuverlässig sauberes Ergebnis bei Ihrer Baustellen-Straßenreinigung in Berlin und Brandenburg.

    Kostenlose Beratung und Aufmaß vor Ort

    Unsere Fachkräfte schauen sich Ihr Objekt vor Ort an, ermitteln den tatsächlichen Bedarf und erstellen Ihnen ein transparentes, faires Angebot.

    Saubere Ausführung durch geschultes Team

    Ein festes, geschultes Team übernimmt die Baustellen-Straßenreinigung fachgerecht – zuverlässig, termintreu und auf Wunsch außerhalb Ihrer Betriebszeiten.

    Rechtlich sicher

    Sofort verfügbar

    Kosteneffizient

    Unser Konzept für Ihre Baustellen-Straßenreinigung

    Von der kostenlosen Beratung über einen klaren Plan bis zur zuverlässigen Ausführung – Baustellen-Straßenreinigung aus einer Hand für Berlin und Brandenburg.

    Faire Kosten, transparent kalkuliert

    Professionelle Baustellen-Straßenreinigung kostet ab 1,90 Euro pro Quadratmeter für einfache Zwischenreinigungen, Spezialfälle bis 20 Euro pro Quadratmeter. Ihr genaues Angebot erstellen wir individuell.

    Baustellen-Straßenreinigung

    Drei Gründe, warum BPS Facilities der richtige Partner ist

    Reinigung nach Maß

    Je nach Objekt und Bedarf stellen wir den passenden Leistungsumfang und die richtigen Intervalle zusammen.

    Erfahrenes, festes Team

    Geschulte Reinigungskräfte mit festen Ansprechpartnern sorgen für gleichbleibende Qualität – zuverlässig und diskret.

    Faire und transparente Kosten

    Nach der Beratung kennen Sie alle Kosten. Sie erhalten ein klares Angebot ohne versteckte Posten.

    Baustellen-Straßenreinigung in Berlin und Brandenburg ist keine Kür – sie ist gesetzliche Pflicht. § 32 Abs. 1 StVO schreibt bundesweit vor: Wer eine Straße vermeidbar verschmutzt, muss diese unverzüglich reinigen. Für Bauherren und Bauunternehmen bedeutet das konkret: Schmutz, der durch Baufahrzeuge, Erdaushub oder Baumaterial auf öffentliche Straßen gelangt, muss sofort beseitigt werden – nicht irgendwann. In Berlin drohen Bußgelder bis 10.000 €, in Brandenburg bis 1.000 €. Professionelle Reinigungsdienstleister berechnen ab 1,90 €/m² für einfache Zwischenreinigungen, Spezialfälle kosten bis 20 €/m².

    Rechtliche Grundlagen: Wer ist für die Baustellen-Straßenreinigung verantwortlich?

    Die Frage der Verantwortung ist in Berlin und Brandenburg unterschiedlich geregelt – das Grundprinzip gilt aber überall gleich.

    Das Verursacherprinzip nach § 32 Abs. 1 StVO ist die bundesweite Basis. Wer eine Straße verschmutzt, muss sie unverzüglich reinigen und die Verschmutzung bis dahin ausreichend kenntlich machen. Auf Baustellen bedeutet das: Bauherr oder beauftragtes Bauunternehmen tragen die Reinigungsverantwortung für alle baustellenbedingten Verschmutzungen. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) übernehmen diese Aufgabe nicht stellvertretend – das ist ein weit verbreiteter Irrtum.

    In Berlin ist das Straßenreinigungsgesetz Berlin (StrReinG) vom 19. Dezember 1978, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2023, die maßgebliche Rechtsgrundlage. Ergänzend gelten die Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse (StrReinVerzV) und das Berliner Straßengesetz (BerlStrG). Die BSR ist mit Ausschließlichkeitswirkung für die Straßen der Verzeichnisse A und B zuständig – Anschluss- und Benutzungszwang inklusive. Für Verzeichnis-C-Straßen liegt die Reinigungspflicht bei den Anliegern: Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbraucher und Inhaber dinglicher Nutzungsrechte reinigen jeweils vor ihrem Grundstück bis zur Straßenmitte.

    In Brandenburg regelt das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) die Reinigungspflicht. Primär zuständig sind die Gemeinden – sie reinigen alle öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen, einschließlich Bundesstraßen. Per kommunaler Satzung können Gemeinden die Pflicht ganz oder teilweise auf Grundstückseigentümer übertragen. Winterdienst – Schneeräumen und Streuen bei Glätte – ist in beiden Bundesländern Bestandteil der ordnungsmäßigen Reinigungspflicht.

    Verkehrssicherungspflicht auf Baustellen: Wenn ein Unternehmen Bauarbeiten im öffentlichen Straßenraum ausführt, geht die Verkehrssicherungspflicht auf dieses Unternehmen über. Wichtig: Die Pflicht des Straßeneigentümers erlischt dabei nicht – sie besteht parallel weiter. Das stellt die BG BAU ausdrücklich klar. Für Bauherren bedeutet das eine doppelte Absicherungspflicht.

    Subunternehmer-Konstellationen sind ein häufiger Streitpunkt. Wenn ein Generalunternehmer Subunternehmer einsetzt, müssen Säuberungspflicht und Zuständigkeit vertraglich eindeutig geregelt sein. Fehlt diese Regelung, haftet im Zweifel der Auftraggeber. Auch für Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs gilt: Die Reinigungspflicht liegt bei den jeweiligen Eigentümern – auch wenn die Straße öffentlich befahrbar ist.

    Berlin vs. Brandenburg: Rechtliche Struktur im Vergleich
    Kriterium Berlin Brandenburg
    Rechtsgrundlage StrReinG Bln (1978, letzte Änderung 2023) BbgStrG
    Primär zuständige Stelle BSR (Verzeichnisse A+B) / Anlieger (C) Gemeinden
    Übertragung auf Anlieger Ja, per Verzeichnis C Ja, per kommunaler Satzung
    Winterdienst Bestandteil der ordnungsmäßigen Reinigung Bestandteil der Reinigungspflicht
    Bußgeldrahmen 5 – 10.000 € 5 – 1.000 €
    Verursacherpflicht Baustelle § 32 StVO + StrReinG § 32 StVO + BbgStrG

    Straßenreinigungsverzeichnisse A, B und C in Berlin: Was Bauherren wissen müssen

    Berlins Straßenreinigung ist in drei Verzeichnisse unterteilt. Welches Verzeichnis für eine Straße gilt, bestimmt, wer reinigt, wie oft – und wer zahlt. Für Bauherren ist das entscheidend, weil die BSR-Zuständigkeit die eigene Reinigungspflicht bei Baustellenverschmutzungen nicht aufhebt.

    Verzeichnis A umfasst die am stärksten frequentierten Straßen Berlins. Die BSR reinigt hier nach Reinigungsklassen 1a bis 4 – von mehrmals wöchentlich bis seltener. Die Einteilung richtet sich nach Ausmaß der Verschmutzung, Verkehrslage und Bedeutung der Straße. Klasse 1a steht für die intensivste Reinigung, Klasse 4 für die seltenste.

    Verzeichnis B enthält Straßen mit mittlerem Reinigungsbedarf. Die BSR reinigt mindestens einmal wöchentlich, mindestens jedoch alle 14 Tage. Die Gebühr für Verzeichnis B ist einheitlich und liegt mit 0,0438 €/m²/Quartal auf dem Niveau der niedrigsten Klasse des Verzeichnisses A.

    Verzeichnis C ist der Sonderfall: Hier reinigen die Anlieger selbst – ganzjährig, vor ihrem Grundstück bis zur Straßenmitte. Sie zahlen keine BSR-Gebühren, tragen aber die volle operative Verantwortung. Für Baustellen auf oder an Verzeichnis-C-Straßen bedeutet das: Der Bauherr muss sowohl die baustellenbedingte Verschmutzung (§ 32 StVO) als auch die allgemeine Anliegerpflicht im Blick haben.

    Wichtig für Bauherren: Bauabfälle und Bauschutt sind ausdrücklich nicht Bestandteil der ordnungsmäßigen BSR-Reinigung. Sie gelten als illegale Ablagerungen. Der Verursacher muss selbst für die Entsorgung sorgen – die BSR wird hier nicht tätig, zumindest nicht kostenlos. Auch Sperrmüll, Metall- und Elektroschrott fallen nicht unter die reguläre Straßenreinigung.

    Die Straßenreinigungsverzeichnisse werden regelmäßig aktualisiert, längstens alle zwei Jahre ergänzt. Bauherren sollten vor Baubeginn prüfen, in welches Verzeichnis die betroffene Straße eingetragen ist. Die Reinigungsflächen nach StrReinG sind umfassend definiert: Fahrbahnen inklusive Radfahrstreifen, Taxihalteplätze, Bahnhofsvorplätze, Radwege, Gehwege, Treppenanlagen, Parkplatzflächen (auch in Parkhäusern), Schutzstreifen, Straßengrün und Hochbeete.

    Die Finanzierung der BSR-Straßenreinigung ist gesetzlich aufgeteilt: 75 % der Kosten tragen die Grundstückseigentümer über Gebühren, 25 % übernimmt das Land Berlin. Gebührenpflichtig sind alle Eigentümer von Grundstücken, die an Straßen der Verzeichnisse A und B angrenzen.

    BSR-Straßenreinigungsgebühren nach Verzeichnis und Reinigungsklasse (€/m²/Quartal)
    Verzeichnis / Reinigungsklasse Gebühr (€/m²/Quartal)
    Verzeichnis A – Klasse 1a 0,4380
    Verzeichnis A – Klasse 1b 0,3066
    Verzeichnis A – Klasse 2a 0,2628
    Verzeichnis A – Klasse 2b 0,2190
    Verzeichnis A – Klasse 3 0,1314
    Verzeichnis A – Klasse 4 0,0438
    Verzeichnis B – einheitlich 0,0438
    Gut zu wissen: Die BSR-Gebühren gelten für die reguläre Straßenreinigung – sie ersetzen nicht die Reinigungspflicht des Bauherrn bei baustellenbedingten Verschmutzungen. Wer baut, zahlt also doppelt: BSR-Gebühren als Grundstückseigentümer und die Kosten für die baustellenspezifische Reinigung nach § 32 StVO.

    Bußgelder und Konsequenzen bei Verstößen in Berlin und Brandenburg

    Wer die Reinigungspflicht auf Baustellen ignoriert, riskiert empfindliche Bußgelder. Berlin hat dabei einen deutlich höheren Strafrahmen als Brandenburg – und die Behörden nutzen ihn.

    In Berlin reicht der gesetzliche Bußgeldrahmen nach StrReinG von 5 bis 10.000 €. Das klingt abstrakt – konkret wird es bei den einzelnen Tatbeständen. Für vermeidbare Straßenverschmutzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 StrReinG sind Verwarnungsgelder von 30 bis 55 € oder Geldbußen von 40 bis 800 € vorgesehen. Das betrifft klassischen Baustellenschmutz: Erdanhaftungen an Reifen, Betonreste, Splitt auf der Fahrbahn.

    Wer die Straße generell nicht ordnungsgemäß reinigt (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 StrReinG), riskiert eine Geldbuße bis 10.000 €. Dieser Höchstbetrag gilt insbesondere bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen. Auch der Winterdienst ist bußgeldbewehrt: Wer ihn nicht oder nicht ordnungsgemäß beauftragt, zahlt zwischen 250 und 2.500 €.

    In Brandenburg ist der Rahmen enger. Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung – dazu zählen Nichtreinigung, unerlaubtes Salzen und Ablagerungen in Straßenrinnen – werden mit 5 bis 1.000 € geahndet. Das ist zwar deutlich weniger als in Berlin, aber kein Freifahrtschein: Wiederholungstäter müssen mit dem Höchstbetrag rechnen.

    Ersatzvornahme als scharfes Schwert: Wenn ein Bauherr oder Bauunternehmen die Reinigungspflicht nicht erfüllt, kann die zuständige Behörde eine Ersatzvornahme anordnen. Das bedeutet: Die Behörde lässt auf Kosten des Pflichtigen reinigen. Die dabei entstehenden Kosten liegen in der Praxis regelmäßig deutlich über den marktüblichen Preisen – Behörden beauftragen nicht zwingend den günstigsten Anbieter, und Verwaltungskosten kommen hinzu. Wer also glaubt, die Reinigung einfach aussitzen zu können, zahlt am Ende mehr.

    Zusätzlich zur Ersatzvornahme können Bußgelder verhängt werden – beides schließt sich nicht aus. Bei Baustellen mit mehreren Beteiligten (Bauherr, Generalunternehmer, Subunternehmer) kann die Behörde denjenigen in Anspruch nehmen, der die Verschmutzung verursacht hat. Ohne klare vertragliche Regelung entsteht schnell ein Haftungsstreit zwischen den Beteiligten.

    Bußgeldübersicht Berlin: Straßenreinigungsverstöße
    Verstoß Verwarnungsgeld Geldbuße
    Gesetzlicher Rahmen (StrReinG gesamt) 5 – 10.000 €
    Vermeidbare Straßenverschmutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 StrReinG) 30 – 55 € 40 – 800 €
    Winterdienst nicht / nicht ordnungsgemäß beauftragt 250 – 2.500 €
    Straße nicht ordnungsgemäß gereinigt (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 StrReinG) bis 10.000 €
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    Wir kommen gerne auf Sie zu

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        Kosten der professionellen Baustellen-Straßenreinigung in Berlin

        Was kostet es, eine Baustelle ordnungsgemäß sauber zu halten? Die Antwort hängt stark vom Verschmutzungsgrad, der Fläche und der gewählten Methode ab. Hier sind die aktuellen Marktpreise für Berlin.

        Zwischenreinigungen während laufender Bauarbeiten starten ab 1,90 €/m². Das ist der Einstiegspreis für einfache Kehrarbeiten auf Baustellenzufahrten und Straßenabschnitten mit Grobschmutz. Bei regelmäßigen Abrufen und größeren Flächen sinkt der Preis pro Quadratmeter typischerweise.

        Fein- und Endreinigungen sind aufwändiger: 2,40 bis 9,00 €/m² sind marktüblich. Die Spanne erklärt sich durch den Verschmutzungsgrad – frisch gefräste Asphaltflächen mit eingearbeitetem Feinstaub erfordern mehr Aufwand als eine einfach bestaubte Fahrbahn. Endreinigungen nach Abschluss der Bauarbeiten fallen in der Regel in diesen Bereich.

        Spezialreinigungen bei Abwasserschäden, Chemikalieneinsatz oder extremen Verschmutzungen kosten 15 bis 20 €/m². Das ist mehr als das Zehnfache einer einfachen Außenanlagenreinigung (ca. 1,50 €/m²). Solche Fälle sind selten, aber sie kommen vor – und sie sind teuer.

        Stundensätze liegen marktüblich bei 20 bis 50 €/h für Baustellenreinigung. Einzelne Berliner Anbieter berechnen 44 €/h (ohne Reinigungsmittel) oder 42 €/h ab zwei Terminen pro Monat. Servicepauschalen mit Geräten und Mitteln können so aussehen: 75 € Grundpauschale plus 48 €/h. Für allgemeine Gebäudereinigung liegt die Marktspanne bei 30 bis 45 €/h – Baustellenreinigung ist durch den höheren Aufwand und die Schutzausrüstung oft teurer.

        Abrufzeiten unter 24 Stunden bieten professionelle Dienstleister an – das ist für die unverzügliche Reinigungspflicht nach § 32 StVO entscheidend. Wer erst tagelang auf einen Termin wartet, riskiert in der Zwischenzeit ein Bußgeld oder eine behördliche Ersatzvornahme. Die Kosten einer Ersatzvornahme liegen in der Praxis deutlich über den Marktpreisen.

        Tipp: Schließe mit deinem Reinigungsdienstleister einen Rahmenvertrag mit garantierten Abrufzeiten unter 24 Stunden ab. So bist du bei der unverzüglichen Reinigungspflicht nach § 32 StVO auf der sicheren Seite – und vermeidest teure Ersatzvornahmen durch die Behörde.

        Reinigungsmethoden im Vergleich: Kehrmaschine, Hochdruck und Reifenwaschanlage

        Nicht jede Verschmutzung lässt sich mit derselben Methode beseitigen. Die Wahl der richtigen Reinigungstechnik entscheidet über Effektivität, Kosten und Compliance mit der Reinigungspflicht.

        Kehrmaschinen sind das Arbeitstier der Baustellen-Straßenreinigung. Sie bewältigen große Flächen schnell, reduzieren Staubentwicklung durch Absaugung und eignen sich hervorragend für Baustellenzufahrten mit Grobschmutz. Ihr Schwachpunkt: Tiefenreinigung ist nicht möglich. Feinpartikel, die sich in Asphaltporen festgesetzt haben, bleiben zurück.

        Hochdruckreinigung schließt diese Lücke. Mit 100 bis 200 bar werden Standardverschmutzungen auf Baustellen beseitigt. Für Intensivreinigungen – etwa bei gefrästen Asphaltflächen vor dem Einbau neuer Schichten – sind bis zu 300 bar erforderlich. Hartnäckige Spezialfälle wie eingebrannte Ölspuren oder chemische Rückstände erfordern bis zu 1.000 bar. Der Nachteil: Hochdruckreinigung verbraucht viel Wasser und ist langsamer als maschinelles Kehren.

        Die Kombination aus Kehrmaschine und Hochdruckreinigung gilt als effektivste Methode. Erst wird der Grobschmutz mechanisch entfernt, dann werden Feinpartikel und hartnäckige Rückstände mit Hochdruck gelöst. Besonders im Asphaltbau ist diese Kombination vor dem Einbau neuer Schichten unverzichtbar – Verunreinigungen auf der Unterlage gefährden die Haftung und damit die Qualität des neuen Belags.

        Reifenwaschanlagen setzen früher an: Sie verhindern, dass Schmutz überhaupt auf die öffentliche Straße gelangt. Baufahrzeuge passieren die Anlage beim Verlassen der Baustelle, Reifen und Fahrwerk werden automatisch gereinigt. Für große Baustellen mit intensivem Baustellenverkehr sind Reifenwaschanlagen eine effiziente Ergänzung – sie reduzieren den Reinigungsaufwand auf der öffentlichen Straße erheblich. Ihr Einsatz ist auf Fahrzeuge beschränkt; Flächenverschmutzungen durch Baumaterial oder Wind können sie nicht verhindern.

        Manuelle Reinigung bleibt für schwer zugängliche Bereiche und Detailarbeiten unverzichtbar. Randbereiche, Bordsteinkanten, Treppenanlagen und enge Durchfahrten lassen sich maschinell oft nicht ausreichend reinigen. Der Nachteil: Manuelle Reinigung ist zeitaufwändig und personalintensiv – und damit teuer.

        Für die Verkehrssicherung an Baustellen gelten nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) Mindestabstände: innerorts mindestens 0,3 m, außerorts mindestens 0,5 m. Das Planungsmaß für einen arbeitenden Menschen beträgt ca. 1,0 m. Diese Abstände müssen auch bei Reinigungsarbeiten eingehalten werden.

        Reinigungsmethoden im Vergleich
        Methode Stärken Schwächen Typischer Einsatz
        Kehrmaschine Große Flächen, schnell, Staubreduzierung Keine Tiefenreinigung Baustellenzufahrten, Grobschmutz
        Hochdruckreinigung Porentiefe Reinigung, entfernt Feinpartikel Hoher Wasserverbrauch, langsamer Fräsflächen, Ölspuren, hartnäckiger Schmutz
        Kombination Kehr + Hochdruck Effektivste Methode Höherer Aufwand und Kosten Asphaltbau, stark verschmutzte Flächen
        Reifenwaschanlage Verhindert Verschleppung auf öffentliche Straße Nur für Fahrzeuge Große Baustellen mit viel Baustellenverkehr
        Manuelle Reinigung Schwer zugängliche Bereiche, Detailarbeit Zeitaufwändig, personalintensiv Randbereiche, Einzelstellen

        Antworten auf Fragen zur Baustellen-Straßenreinigung

        Der Verursacher der Verschmutzung – in der Regel Bauherr oder beauftragtes Bauunternehmen – ist nach § 32 Abs. 1 StVO und StrReinG zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet. Die BSR übernimmt diese Aufgabe nicht stellvertretend. Bei Subunternehmern muss die Zuständigkeit vertraglich geregelt sein.

        Der gesetzliche Rahmen beträgt 5 bis 10.000 €. Für vermeidbare Verschmutzungen sind Verwarnungsgelder von 30–55 € oder Geldbußen von 40–800 € vorgesehen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen sind Bußgelder bis 10.000 € möglich.

        Zwischenreinigungen kosten ab 1,90 €/m², Fein- und Endreinigungen 2,40–9,00 €/m², Spezialreinigungen 15–20 €/m². Stundensätze liegen marktüblich bei 20–50 €/h für Baustellenreinigung in Berlin.

        Verzeichnis A und B: Die BSR reinigt, Grundstückseigentümer zahlen Gebühren. Verzeichnis C: Anlieger reinigen selbst und zahlen keine BSR-Gebühren. Die Einteilung bestimmt Turnus und Zuständigkeit der Reinigung.

        Die zuständige Behörde kann eine Ersatzvornahme anordnen und die Kosten dem Pflichtigen in Rechnung stellen. Die Kosten liegen dabei meist über den Marktpreisen. Zusätzlich drohen Bußgelder nach StrReinG und StVO.

        Ja. In Brandenburg regelt das BbgStrG die Reinigungspflicht; primär zuständig sind die Gemeinden. Der Bußgeldrahmen ist mit 5–1.000 € deutlich niedriger als in Berlin, wo bis zu 10.000 € möglich sind.

        Nein. Bauabfälle gelten als illegale Ablagerungen und sind ausdrücklich nicht Bestandteil der ordnungsmäßigen BSR-Reinigung. Der Verursacher muss selbst für die Entsorgung sorgen – auf eigene Kosten.

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