Hof- & Parkplatzreinigung
Hof- & Parkplatzreinigung – zuverlässig für Gewerbe und Privat in Berlin und Brandenburg.
Hof- und Parkplatzreinigung in Berlin und Brandenburg
Die Reinigung von Höfen und Parkplätzen ist keine freiwillige Aufgabe, sondern eine gesetzliche Pflicht für Grundstückseigentümer. In Berlin regelt das Straßenreinigungsgesetz die Zuständigkeiten, in Brandenburg entscheiden kommunale Satzungen. BPS Facilities übernimmt diese Verantwortung professionell und rechtssicher für Sie in Berlin und Brandenburg.
Das reinigen wir:
Regelmäßige Kehrarbeiten ab 0,30 Euro pro Quadratmeter
Hochdruckreinigung bis 3,50 Euro pro Quadratmeter
Dokumentation der Reinigungsleistungen für Ihre Haftungssicherheit
Ihre Vorteile:
Erfüllung aller rechtlichen Anforderungen in Berlin und Brandenburg
Schutz vor Bußgeldern und persönlicher Haftung bei Unfällen
Professionelle Ausführung bei vollständiger Eigenverantwortung
Verkehrssicherung nach gesetzlichen Vorgaben
So läuft Ihre Hof- & Parkplatzreinigung ab
Der direkte Weg zu sauberen Flächen
Wir stimmen Umfang, Methode und Intervalle genau auf Ihr Objekt ab – für ein zuverlässig sauberes Ergebnis bei Ihrer Hof- & Parkplatzreinigung in Berlin und Brandenburg.
Kostenlose Beratung und Aufmaß vor Ort
Unsere Fachkräfte schauen sich Ihr Objekt vor Ort an, ermitteln den tatsächlichen Bedarf und erstellen Ihnen ein transparentes, faires Angebot.
Saubere Ausführung durch geschultes Team
Ein festes, geschultes Team übernimmt die Hof- & Parkplatzreinigung fachgerecht – zuverlässig, termintreu und auf Wunsch außerhalb Ihrer Betriebszeiten.
Rechtliche Sicherheit
Haftungsschutz
Kosteneffizienz
Unser Konzept für Ihre Hof- & Parkplatzreinigung
Von der kostenlosen Beratung über einen klaren Plan bis zur zuverlässigen Ausführung – Hof- & Parkplatzreinigung aus einer Hand für Berlin und Brandenburg.
Faire Kosten, transparent kalkuliert
Die Kosten für Hof- und Parkplatzreinigung richten sich nach Fläche, Reinigungsfrequenz und gewählter Reinigungsart. Professionelle Dienstleister berechnen für regelmäßige Kehrarbeiten ab 0,30 Euro pro Quadratmeter, für Hochdruckreinigung bis zu 3,50 Euro pro Quadratmeter. Ihr genaues Angebot erstellen wir individuell.
Hof- & Parkplatzreinigung
Drei Gründe, warum BPS Facilities der richtige Partner ist
Reinigung nach Maß
Je nach Objekt und Bedarf stellen wir den passenden Leistungsumfang und die richtigen Intervalle zusammen.
Erfahrenes, festes Team
Geschulte Reinigungskräfte mit festen Ansprechpartnern sorgen für gleichbleibende Qualität – zuverlässig und diskret.
Faire und transparente Kosten
Nach der Beratung kennen Sie alle Kosten. Sie erhalten ein klares Angebot ohne versteckte Posten.
Hof- und Parkplatzreinigung in Berlin und Brandenburg ist keine Kür, sondern Pflicht. Wer als Grundstückseigentümer die Reinigungspflichten ignoriert, riskiert Bußgelder und haftet bei Unfällen persönlich. In Berlin regelt das Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) die Zuständigkeiten präzise. In Brandenburg entscheiden kommunale Satzungen nach § 49a BbgStrG. Professionelle Dienstleister berechnen für regelmäßige Kehrarbeiten ab 0,30 €/m², für Hochdruckreinigung bis zu 3,50 €/m². Dieser Artikel liefert dir alle Zahlen, die du für eine fundierte Entscheidung brauchst.
Rechtliche Grundlagen: Was Eigentümer in Berlin und Brandenburg wissen müssen
Die Rechtslage zur Hof- und Parkplatzreinigung unterscheidet sich in Berlin und Brandenburg erheblich. Wer das nicht kennt, zahlt doppelt: einmal für unnötige Eigenleistung, einmal für Bußgelder bei Versäumnissen.
Berlin: Das Straßenreinigungsgesetz als Fundament
In Berlin ist das Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) die maßgebliche Rechtsgrundlage. Es wurde zuletzt am 20. Dezember 2023 geändert. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) sind zuständig für alle Straßen in den Straßenreinigungsverzeichnissen A und B. Das bedeutet: Für diese Straßen übernimmt die BSR die Reinigung, und die Kosten werden über Anliegerentgelte refinanziert.
Die Kostenverteilung ist gesetzlich festgelegt: 75 % der Kosten tragen die Anlieger über Entgelte, 25 % übernimmt das Land Berlin. Die Entgeltpflicht richtet sich nach der Grundstücksfläche in Quadratmetern und der Reinigungsklasse der angrenzenden Straße.
Beim Straßenreinigungsverzeichnis C sieht es anders aus. Hier handelt es sich um nicht oder nicht genügend ausgebaute Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen. In diesen Fällen müssen die Anlieger selbst reinigen – und zwar bis zur Straßenmitte. Die BSR ist hier nicht zuständig, es fällt keine BSR-Gebühr an, aber der Eigenaufwand ist erheblich.
Wichtig für Eigentümer von Parkflächen: Öffentliche Parkplätze und Parkhäuser werden vom Land Berlin auf eigene Kosten gereinigt. Es gibt keinen Anliegeranteil. Wer also einen öffentlichen Parkplatz an seinem Grundstück hat, muss dafür nicht zahlen.
Brandenburg: Kommunale Satzungshoheit statt Landesgesetz
In Brandenburg gibt es keine landeseinheitliche Regelung zur Reinigungsfrequenz privater Höfe und Parkplätze. Stattdessen ermöglicht § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) den Gemeinden, Reinigungs- und Winterdienstpflichten per Satzung auf Straßenanlieger zu übertragen. Das OVG Berlin-Brandenburg hat dabei bestätigt, dass diese Übertragung auch für Fahrbahnen möglich ist – nicht nur für Gehwege.
Das hat praktische Konsequenzen: In einer Brandenburger Gemeinde kann die Reinigungspflicht für eine Fahrbahn vollständig beim Anlieger liegen, in der Nachbargemeinde nicht. Wer in Brandenburg ein Grundstück bewirtschaftet, muss zwingend die kommunale Satzung seiner Gemeinde prüfen.
Verkehrssicherungspflicht bleibt immer beim Eigentümer
Ein zentraler Punkt, der in beiden Bundesländern gilt: Die Verkehrssicherungspflicht verbleibt stets beim Grundstückseigentümer – auch wenn ein professioneller Dienstleister beauftragt wird. Wer einen Reinigungsdienstleister engagiert, überträgt die Ausführung, nicht die rechtliche Verantwortung. Bei einem Unfall auf einem mangelhaft gereinigten Privatparkplatz haftet der Eigentümer. Dokumentation der Reinigungsleistungen ist deshalb kein Luxus, sondern Pflicht.
| Kriterium | Berlin | Brandenburg |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | StrReinG Berlin | § 49a BbgStrG + kommunale Satzungen |
| Zuständige Behörde | BSR | Gemeinden (Satzungshoheit) |
| Anliegerpflicht Gehweg | Ja, gesetzlich geregelt | Ja, per Satzung übertragbar |
| Anliegerpflicht Fahrbahn | Nein (BSR zuständig für A/B) | Möglich per Satzung (OVG-Urteil) |
| Öffentliche Parkplätze | Land Berlin trägt Kosten vollständig | Gemeinde zuständig |
| Reinigungsklassen | 4 Klassen (1a, 2, 3, 4) | Keine landeseinheitliche Klassifizierung |
Berliner Reinigungsklassen: Frequenzen und Gebührenberechnung für Anlieger
Das Berliner Reinigungssystem ist eines der strukturiertesten in Deutschland. Vier Reinigungsklassen bestimmen, wie oft die BSR eine Straße reinigt – und wie hoch die Gebührenlast für Anlieger ausfällt.
Die vier Klassen im Detail
Das Straßenreinigungsverzeichnis A kennt vier Klassen:
- Klasse 1a: 7-mal wöchentlich – täglich, inklusive Wochenende. Diese Klasse gilt für stark frequentierte Hauptstraßen in zentralen Lagen.
- Klasse 2: 5-mal wöchentlich – werktäglich. Für belebte Geschäftsstraßen und Hauptverkehrsadern.
- Klasse 3: 3-mal wöchentlich. Für mittelstark frequentierte Straßen in Wohn- und Mischgebieten.
- Klasse 4: 1-mal wöchentlich. Für ruhigere Wohnstraßen mit geringem Fußgängeraufkommen.
Hinzu kommt das Verzeichnis C: Hier reinigt nicht die BSR, sondern der Anlieger selbst bis zur Straßenmitte. Es fällt keine BSR-Gebühr an – dafür liegt der gesamte Aufwand beim Eigentümer.
Wie die Gebühren berechnet werden
Die Gebührenberechnung folgt einer klaren Formel: Grundstücksfläche in m² multipliziert mit dem Gebührensatz der jeweiligen Reinigungsklasse. Abgerechnet wird quartalsweise. Die aktuellen Tarifwerte für 2026 wurden im Amtsblatt Berlin Nr. 55 vom 27. Dezember 2024 veröffentlicht.
Komplizierter wird es bei Grundstücken, die an mehreren Straßen unterschiedlicher Reinigungsklassen liegen. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Berechnung nach den Grundstücksbreiten an den jeweiligen Straßen. Ein Eckgrundstück an einer Klasse-2-Straße und einer Klasse-4-Straße zahlt also einen gewichteten Mischsatz.
Praktische Bedeutung für Eigentümer
Die Reinigungsklasse der angrenzenden Straße bestimmt direkt deine jährliche Gebührenlast. Ein Gewerbegrundstück an einer Klasse-1a-Straße zahlt deutlich mehr als ein vergleichbares Grundstück an einer Klasse-4-Straße. Wer ein Grundstück kauft oder mietet, sollte die Reinigungsklasse vorab prüfen – sie ist ein echter Kostenfaktor in der Betriebskostenrechnung.
Für private Höfe und Parkplätze auf dem Grundstück selbst gibt es in Berlin keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestfrequenz. Hier gilt: Wer gewerblich tätig ist und Publikumsverkehr hat, sollte aus Haftungsgründen regelmäßig reinigen lassen. Die Empfehlung für stark frequentierte Gewerbeflächen liegt bei wöchentlicher Reinigung, bei sehr hohem Aufkommen auch täglich.
| Klasse | Reinigungsfrequenz | Zuständigkeit | Gebührengrundlage |
|---|---|---|---|
| 1a | 7× wöchentlich | BSR | m² Grundstücksfläche × Tarif 1a |
| 2 | 5× wöchentlich | BSR | m² Grundstücksfläche × Tarif 2 |
| 3 | 3× wöchentlich | BSR | m² Grundstücksfläche × Tarif 3 |
| 4 | 1× wöchentlich | BSR | m² Grundstücksfläche × Tarif 4 |
| C | Anlieger selbst (bis Straßenmitte) | Grundstückseigentümer | Keine BSR-Gebühr |
Kosten der Parkplatz- und Hofreinigung: Preise pro m² und Stundensätze 2026
Was kostet professionelle Parkplatz- und Hofreinigung in Berlin und Brandenburg konkret? Die Antwort hängt stark von der Reinigungsart, der Fläche und der Frequenz ab. Hier sind die aktuellen Marktpreise für 2026.
Preise pro Quadratmeter nach Reinigungsart
Für regelmäßige Kehrarbeiten (Unterhaltsreinigung) liegt der Marktpreis laut FIMI Preistabelle 2026 bei 0,30 bis 1,50 €/m² netto. Der Einstiegspreis von 0,30 €/m² gilt für große Flächen mit einfacher Verschmutzung. Bei kleineren Flächen oder höherer Frequenz steigt der Preis auf bis zu 1,50 €/m².
Wer Intensivreinigung, Hochdruckreinigung oder Ölfleckenentfernung benötigt, muss tiefer in die Tasche greifen: Hier liegen die Preise bei 1,50 bis 3,50 €/m² netto (FIMI Gebäudereinigung). Diese Leistungen werden in der Regel ein- bis zweimal jährlich durchgeführt.
Für Tiefgaragengrundreingungen beginnen die Preise bei ab 3,50 €/m² netto. Tiefgaragen sind aufwendiger: schlechte Belüftung, enge Zufahrten, Ölrückstände und Streusalzreste nach dem Winter erfordern spezielle Maschinen und mehr Arbeitszeit.
Stundensätze im Überblick
Viele Dienstleister rechnen nach Stunden ab, besonders bei einmaligen oder unregelmäßigen Aufträgen. Die Bandbreite ist groß:
- Unterhaltsreinigung: 30–38 €/Std. netto (FIMI Preistabelle 2026)
- Grundreinigung: 33–50 €/Std. netto (FIMI Preistabelle 2026)
- Einmalige Reinigung Berlin (Flex-Tarif): 48,00 €/Std. netto zzgl. einmaliger Servicepauschale von 75,00 € für Geräte, Mittel und Fahrzeug (Talla Dienstleistungen)
- Büroreinigung / Unterhaltsreinigung Berlin: 30,00 €/Std. netto (Putzfritze Berlin)
Monatliche Festpreise für Gewerbeflächen
Für Gewerbetreibende, die eine verlässliche Kalkulation brauchen, bieten Berliner Anbieter monatliche Festpreise. Die Berliner Service Werke veröffentlichen konkrete Preislisten (netto):
- 100 m², 1× wöchentlich: 90,00 €/Monat
- 100 m², täglich: 450,00 €/Monat
- 400 m², 1× wöchentlich: 270,00 €/Monat
- 400 m², täglich: 1.314,00 €/Monat
Für einmalige Parkplatzreinigungen bis 1.000 m² wird als Orientierungswert ein Richtwert von 150 bis 600 € genannt. Dieser Wert ist nicht durch eine offizielle Quelle belegt und sollte als grobe Orientierung verstanden werden – Angebote von Dienstleistern können je nach Verschmutzungsgrad und Region erheblich abweichen.
Wir kommen gerne auf Sie zu
Wir stehen für alle Anliegen zur Verfügung und freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen. Kontaktieren Sie uns gerne - per Anruf, Mail, oder Kontaktformular.
Reinigungsarten im Vergleich: Kehrmaschine, Hochdruck und Tiefgaragenreinigung
Nicht jede Fläche braucht dieselbe Reinigungsmethode. Die Wahl der richtigen Reinigungsart entscheidet über Kosten, Ergebnis und Haltbarkeit des Untergrunds. Hier ist ein strukturierter Überblick über alle relevanten Verfahren.
Unterhaltsreinigung: Die Basis für alle Flächen
Die Unterhaltsreinigung ist die Basisleistung. Sie umfasst regelmäßige Kehrarbeiten, Müllbeseitigung, Laubentfernung und Wildkrautentfernung. Für Parkplätze und Gewerbehöfe ist sie das Rückgrat der Flächenpflege. Ohne regelmäßige Unterhaltsreinigung akkumulieren sich organische Abfälle und Müll – Orientierungswerte sprechen von rund 30 % organischen Abfällen (Laub, Bioabfall) und etwa 25 % allgemeinem Müll (Verpackungen, Zigaretten) an der Gesamtverschmutzung auf Parkflächen.
Die maschinelle Kehrmaschine ist das effizienteste Werkzeug für große Außenflächen. Preise beginnen bei 0,30 €/m² und reichen bis 0,50 €/m² für einfache Kehrarbeiten. Für Flächen ab 500 m² ist die Kehrmaschine fast immer günstiger als Handarbeit.
Hochdruckreinigung: Wenn Kehren nicht reicht
Für Pflaster, Beton und stark verschmutzte Flächen ist die Hochdruckreinigung das Mittel der Wahl. Sie entfernt eingetretenen Schmutz, Algen, Moos und hartnäckige Rückstände, die eine Kehrmaschine nicht erfasst. Der Preis liegt bei 1,50 bis 3,50 €/m² netto. Empfohlen wird eine Hochdruckreinigung ein- bis zweimal jährlich – nach dem Winter und vor dem Herbst.
Die Ölfleckenentfernung ist in der Regel im Hochdruckpreis enthalten. Ölrückstände machen nach Orientierungswerten rund 15 % der Gesamtverschmutzung auf Parkplätzen aus. Unbehandelte Ölflecken sind nicht nur optisch störend – sie können in den Untergrund eindringen und Schäden verursachen.
Grundreinigung und Intensivreinigung
Die Grundreinigung geht tiefer als die Unterhaltsreinigung. Sie umfasst Scheuersaugmaschinen, Hochdruck und spezielle Reinigungsmittel. In der Regel wird sie einmal jährlich oder nach Bedarf durchgeführt. Stundensätze liegen bei 33 bis 50 €/Std. netto.
Die Sonderreinigung kommt nach Unfällen, vor Besichtigungen oder bei akutem Bedarf zum Einsatz. Preise werden hier nach Aufwand kalkuliert – ein pauschaler m²-Preis ist selten möglich.
| Reinigungsart | Preis (netto) | Frequenz | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| Maschinelle Kehrmaschine | 0,30–0,50 €/m² | wöchentlich bis monatlich | Große Außenflächen, Parkplätze |
| Unterhaltsreinigung Gewerbe | 0,30–1,50 €/m² | wöchentlich bis täglich | Gewerbehöfe, Bürogebäude |
| Hochdruckreinigung | 1,50–3,50 €/m² | 1–2× jährlich | Pflaster, Beton, stark verschmutzte Flächen |
| Ölfleckenentfernung | 1,50–3,50 €/m² (inkl.) | nach Bedarf | Parkplätze, Tiefgaragen |
| Tiefgaragengrundreingung | ab 3,50 €/m² | alle 3–5 Jahre | Tiefgaragen, Parkhäuser |
| Sonderreinigung | nach Aufwand | bei Bedarf | Nach Unfällen, vor Besichtigungen |
Eigenreinigung vs. Dienstleister: Was lohnt sich wirklich?
Viele Eigentümer und Hausverwalter fragen sich: Lohnt es sich, einen Dienstleister zu beauftragen, oder ist Eigenreinigung günstiger? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab – und ist selten eindeutig.
Kosten der Eigenreinigung
Eigenreinigung klingt günstig, hat aber versteckte Kosten. Eine professionelle Kehrmaschine für den Außenbereich kostet im Kauf zwischen 2.000 und 15.000 €. Ein Hochdruckreiniger für gewerbliche Nutzung liegt bei 500 bis 3.000 €. Dazu kommen Wartungskosten, Reinigungsmittel und vor allem: Personalkosten. Wer eigenes Personal einsetzt, zahlt Lohn, Sozialabgaben und trägt das Ausfallrisiko.
Bei kleinen Flächen unter 200 m² mit geringer Frequenz kann Eigenreinigung wirtschaftlich sein. Bei größeren Flächen oder hoher Frequenz kippt die Rechnung schnell zugunsten des Dienstleisters.
Vorteile des Dienstleisters
Professionelle Reinigungsunternehmen bringen eigene Maschinen, Reinigungsmittel und geschultes Personal mit. Der Stundensatz von 30 bis 48 €/Std. netto klingt hoch – aber er enthält alles. Kein Gerätekauf, keine Wartung, keine Personalverwaltung. Dazu kommt die Dokumentation: Seriöse Dienstleister dokumentieren jeden Einsatz. Das ist im Haftungsfall Gold wert.
Ein weiterer Vorteil: Flexibilität bei Sonderreinigungen. Nach einem Unfall, einem Sturm oder vor einer Besichtigung kann ein Dienstleister kurzfristig einspringen. Eigenreinigung ist hier oft nicht schnell genug skalierbar.
Die Entscheidungsmatrix
| Faktor | Eigenreinigung | Dienstleister |
|---|---|---|
| Gerätekosten | Einmalig (500–15.000 €) | Im Preis enthalten |
| Personalkosten | Eigenes Personal inkl. Sozialabgaben | Im Stundensatz (30–48 €/Std.) |
| Flexibilität | Hoch, aber personalabhängig | Vertraglich geregelt, Sonderreinigung möglich |
| Qualitätssicherung | Eigenverantwortlich | Dokumentation, geprüfte Qualität |
| Haftung bei Mängeln | Eigentümer trägt volles Risiko | Dienstleister haftet für Ausführungsmängel |
Tiefgaragen und Parkhäuser: Besonderheiten und Intervalle
Tiefgaragen und Parkhäuser stellen besondere Anforderungen an die Reinigung. Schlechte Belüftung, Streusalzrückstände, Ölflecken und enge Zufahrten machen sie zu den anspruchsvollsten Reinigungsobjekten im gewerblichen Bereich.
Warum Tiefgaragen besondere Aufmerksamkeit brauchen
Streusalz, das im Winter von Fahrzeugen eingetragen wird, greift Betonböden und Stahlträger an. Unbehandelt führt das zu Korrosion und teuren Sanierungsmaßnahmen. Eine Nassreinigung nach dem Winter ist deshalb keine Empfehlung, sondern eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Wer die jährliche Nassreinigung spart, zahlt langfristig deutlich mehr für Betonreparaturen.
Ölflecken von Fahrzeugen sind ein weiteres Problem. Sie machen Böden rutschig – ein echtes Haftungsrisiko. Auf Parkflächen machen Ölrückstände nach Orientierungswerten rund 15 % der Gesamtverschmutzung aus.
Empfohlene Reinigungsintervalle für Tiefgaragen
Die Empfehlungen der Branche sind klar strukturiert:
- Trockenreinigung: alle 1 bis 3 Monate. Maschinelles Kehren, Staubsaugen, Müllbeseitigung.
- Nassreinigung nach Winter: mindestens 1-mal jährlich, idealerweise im März/April. Entfernt Streusalzrückstände, bevor sie tief in den Beton eindringen.
- Grundreinigung: alle 3 bis 5 Jahre. Scheuersaugmaschinen, Hochdruck, Ölfleckenentfernung, vollständige Flächenbehandlung. Preis: ab 3,50 €/m² netto.
Für stark frequentierte Tiefgaragen in Gewerbeimmobilien oder Wohnanlagen mit vielen Einheiten empfiehlt sich eine monatliche Trockenreinigung. Bei weniger genutzten Anlagen reicht ein Intervall von drei Monaten.
Kosten der Tiefgaragenreinigung im Überblick
Die Grundreinigung einer Tiefgarage beginnt laut FIMI Tiefgaragenreinigung bei ab 3,50 €/m² netto. Bei einer typischen Tiefgarage mit 500 m² Nutzfläche ergibt das Grundreinigungskosten von mindestens 1.750 € netto – alle 3 bis 5 Jahre. Die laufende Trockenreinigung ist deutlich günstiger: Bei monatlicher Frequenz und 500 m² liegen die Kosten im Bereich von 150 bis 250 € pro Einsatz, je nach Verschmutzungsgrad und Anbieter.
Wichtig: Tiefgaragen in Berliner Wohnanlagen können unter die Betriebskostenabrechnung fallen. Reinigungskosten sind dann auf Mieter umlagefähig, sofern sie im Mietvertrag als Betriebskosten vereinbart sind. Das macht eine saubere Dokumentation der Reinigungsleistungen auch aus steuerlicher und mietrechtlicher Sicht relevant.
| Flächentyp | Unterhaltsreinigung | Intensivreinigung | Grundreinigung |
|---|---|---|---|
| Stark frequentierter Parkplatz | wöchentlich | 2× jährlich | alle 3 Jahre |
| Kleinere Parkanlage | monatlich | 1× jährlich | alle 5 Jahre |
| Tiefgarage (Trocken) | alle 1–3 Monate | 1× jährlich (nach Winter) | alle 3–5 Jahre |
| Gewerbehof mit hohem Publikumsverkehr | täglich bis wöchentlich | 2× jährlich | alle 2–3 Jahre |
| Wohnhof / ruhige Anlage | alle 2–4 Wochen | 1× jährlich | alle 5 Jahre |
Antworten auf Fragen zur Hof- & Parkplatzreinigung
Öffentliche Parkplätze und Parkhäuser reinigt das Land Berlin über die BSR auf eigene Kosten – kein Anliegeranteil. Private Höfe und Parkplätze sind Sache des Grundstückseigentümers. Gehwege vor dem Grundstück reinigen Anlieger selbst.
Regelmäßige Kehrarbeiten kosten 0,30 bis 1,50 €/m² netto, je nach Fläche und Frequenz. Hochdruckreinigung und Ölfleckenentfernung liegen bei 1,50 bis 3,50 €/m² netto. Tiefgaragengrundreingungen beginnen ab 3,50 €/m² netto .
Berlin kennt vier Klassen: 1a (7×/Woche), 2 (5×/Woche), 3 (3×/Woche) und 4 (1×/Woche). Die Klasse der angrenzenden Straße bestimmt die BSR-Gebühr für Anlieger – berechnet nach Grundstücksfläche in m², quartalsweise abgerechnet.
Nein. Brandenburg hat keine landeseinheitliche Regelung. Gemeinden können per Satzung nach § 49a BbgStrG Reinigungspflichten auf Anlieger übertragen – auch für Fahrbahnen. Die konkrete Pflicht hängt von der kommunalen Satzung ab.
Trockenreinigung alle 1 bis 3 Monate, Nassreinigung mindestens einmal jährlich nach dem Winter (Streusalzentfernung), Grundreinigung alle 3 bis 5 Jahre. Regelmäßige Reinigung schützt den Beton vor Streusalzschäden und reduziert Haftungsrisiken.
Ja, die Beauftragung eines Dienstleisters ist möglich und üblich. Die rechtliche Verkehrssicherungspflicht verbleibt jedoch beim Eigentümer. Dokumentation jedes Reinigungseinsatzes ist deshalb zwingend empfohlen – sie schützt im Haftungsfall.
Grundlage ist die Grundstücksfläche in m² multipliziert mit dem Gebührensatz der jeweiligen Reinigungsklasse, quartalsweise abgerechnet. Bei Grundstücken an mehreren Straßen unterschiedlicher Klassen erfolgt eine anteilige Berechnung nach Grundstücksbreiten.
Wir kommen gerne auf Sie zu
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