Maschinelle Kehrreinigung
Maschinelle Kehrreinigung – zuverlässig für Gewerbe und Privat in Berlin und Brandenburg.
Maschinelle Kehrreinigung für saubere Verkehrsflächen
Moderne Kehrmaschinen reinigen Ihre Verkehrsflächen in Berlin und Brandenburg schnell und gründlich. Sie entfernen Schmutz, Staub, Laub und Feinstpartikel zuverlässig – und das mit deutlich besserer Effizienz als manuelle Reinigung.
Das reinigen wir:
Saugkehrmaschinen mit bis zu 10.000 m² Flächenleistung pro Stunde
Regenerativluft-Maschinen mit 94–98 % Feinstaubfilterung
Kombinierte Kehr-Saug-Maschinen für gemischte Verschmutzungsgrade
Ihre Vorteile:
Bis zu 98 % Feinstaubpartikel werden gefiltert
Höhere Flächenleistung spart Zeit und Kosten
Reduziert Regenwasserverschmutzung um 22 %
Wirtschaftlich ab 0,15 Euro pro Quadratmeter
So läuft Ihre Maschinelle Kehrreinigung ab
Der direkte Weg zu sauberen Verkehrsflächen
Wir stimmen Umfang, Methode und Intervalle genau auf Ihr Objekt ab – für ein zuverlässig sauberes Ergebnis bei Ihrer Maschinelle Kehrreinigung in Berlin und Brandenburg.
Kostenlose Beratung und Aufmaß vor Ort
Unsere Fachkräfte schauen sich Ihr Objekt vor Ort an, ermitteln den tatsächlichen Bedarf und erstellen Ihnen ein transparentes, faires Angebot.
Saubere Ausführung durch geschultes Team
Ein festes, geschultes Team übernimmt die Maschinelle Kehrreinigung fachgerecht – zuverlässig, termintreu und auf Wunsch außerhalb Ihrer Betriebszeiten.
Maximale Filterleistung
Hohe Flächenleistung
Kosteneffizient
Unser Konzept für Ihre Maschinelle Kehrreinigung
Von der kostenlosen Beratung über einen klaren Plan bis zur zuverlässigen Ausführung – Maschinelle Kehrreinigung aus einer Hand für Berlin und Brandenburg.
Faire Kosten, transparent kalkuliert
Die Kosten für maschinelle Kehrreinigung im gewerblichen Einsatz beginnen ab 0,15 Euro pro Quadratmeter. Ihr genaues Angebot erstellen wir individuell.
Maschinelle Kehrreinigung
Drei Gründe, warum BPS Facilities der richtige Partner ist
Reinigung nach Maß
Je nach Objekt und Bedarf stellen wir den passenden Leistungsumfang und die richtigen Intervalle zusammen.
Erfahrenes, festes Team
Geschulte Reinigungskräfte mit festen Ansprechpartnern sorgen für gleichbleibende Qualität – zuverlässig und diskret.
Faire und transparente Kosten
Nach der Beratung kennen Sie alle Kosten. Sie erhalten ein klares Angebot ohne versteckte Posten.
Maschinelle Kehrreinigung von Verkehrsflächen ist in Berlin und Brandenburg der Regelfall – und das aus gutem Grund. Moderne Kehrmaschinen schaffen bis zu 10.000 m² pro Stunde, filtern bis zu 98 % der Feinstpartikel und kosten im gewerblichen Einsatz ab 0,15 €/m². Wer als Grundstückseigentümer, Gewerbetreibender oder Kommunalverantwortlicher die Technik, die Rechtslage und die Kosten kennt, trifft bessere Entscheidungen – ob bei der Wahl des Dienstleisters oder beim Verstehen des nächsten BSR-Gebührenbescheids.
Was ist maschinelle Kehrreinigung? Maschinentypen im Überblick
Maschinelle Kehrreinigung bezeichnet den Einsatz motorisierter Kehrfahrzeuge, die Schmutz, Staub, Laub, Reifenabrieb und Kleinstpartikel von Verkehrsflächen entfernen. Sie ersetzt oder ergänzt die manuelle Handreinigung – und ist ihr in Geschwindigkeit, Flächenleistung und Feinstaubwirkung fast immer überlegen.
Auf dem Markt gibt es vier etablierte Maschinentypen. Jeder hat seinen spezifischen Stärkenbereich:
Mechanische Kehrmaschinen
Rotierende Bürsten kehren Schmutz in einen Auffangbehälter. Das Prinzip ist simpel und robust. Mechanische Kehrmaschinen sind besonders effektiv bei grobem Schmutz, Laub und Sand. Ihre Flächenleistung liegt bei 3.000 bis 8.000 m² pro Stunde – je nach Maschinenklasse und Straßenzustand. Der Nachteil: Feine Staubpartikel werden aufgewirbelt statt gebunden. Für innerstädtische Feinstaubreduzierung sind sie deshalb weniger geeignet.
Saugkehrmaschinen (Vakuumsysteme)
Seitenbesen führen das Kehrgut vor einen Saugmund, der es per Unterdruck in den Behälter zieht. Saugkehrmaschinen sind besonders effektiv bei feinem Staub und funktionieren auch bei Regen zuverlässig. Ihre Flächenleistung ist höher: 5.000 bis 10.000 m² pro Stunde. Neuere Modelle sammeln laut Herstellerangaben 35 % mehr Müll pro Stunde als ältere Generationen. Außerdem reduzieren fortschrittliche Vakuumsysteme die Regenwasserverschmutzung um 22 % gegenüber manueller Reinigung – das belegt eine Studie aus dem Jahr 2023.
Regenerativluft-Kehrmaschinen
Diese Maschinen arbeiten mit einem geschlossenen Luftkreislaufsystem. Die angesaugte Luft wird gefiltert und zurückgeführt – kein Feinstaub entweicht in die Umgebung. Der Wasserverbrauch liegt bei nur 20 bis 50 Gallonen pro Stunde, deutlich unter dem offener Systeme. Die Filterleistung bei Partikeln unter 2,5 mm beträgt 94 bis 98 %. Für innerstädtische Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen und strengen Umweltauflagen sind Regenerativluft-Maschinen die erste Wahl.
Kombinierte Kehr-Saug-Maschinen
Sie vereinen mechanische Bürsten und Vakuumtechnik in einem Fahrzeug. Das macht sie vielseitig: grober Schmutz und feiner Staub werden gleichermaßen erfasst. Kombinationsmaschinen sind der Standard für kommunale Großeinsätze, bei denen Straßentypen und Verschmutzungsgrade stark variieren.
Das Behältervolumen kommunaler Maschinen reicht von 1 m³ bei Kompaktmaschinen bis 6 m³ bei Hochleistungsgeräten – für Großstraßen schreiben manche Ausschreibungen sogar mehr als 8 Kubikyards (ca. 6,1 m³) und eine Kehrbreite von mindestens 12 Fuß (ca. 3,66 m) vor.
Filterleistung und Effizienz: Welche Kehrmaschine reduziert Feinstaub am besten?
Feinstaub ist das zentrale Qualitätsmerkmal, an dem sich moderne Kehrmaschinen messen lassen müssen. In dicht besiedelten Stadtgebieten wie Berlin ist die Feinstaubbelastung durch Reifenabrieb, Bremsstaub und Verbrennungsrückstände erheblich. Eine Kehrmaschine, die Partikel nur aufwirbelt statt zu binden, verschlimmert das Problem.
Die Unterschiede zwischen den Maschinentypen sind dramatisch. Regenerativluft-Maschinen filtern 94 bis 98 % der Feinstpartikel unter 2,5 mm – das ist der Bereich, der gesundheitlich besonders relevant ist, weil diese Partikel tief in die Lunge eindringen. Vakuumsysteme erreichen immerhin 68 % Filterleistung. Rein mechanische Geräte kommen nur auf 41 % – mehr als die Hälfte der feinen Partikel entweicht also in die Umgebungsluft.
Diese Zahlen haben direkte praktische Konsequenzen. Wer als Auftraggeber oder Kommunalverwaltung Kehrmaschinen beschafft oder beauftragt, sollte die Filterklasse explizit in der Leistungsbeschreibung fordern. Gerade in Berlin, wo Luftqualitätsmessungen an stark befahrenen Straßen regelmäßig Grenzwertüberschreitungen zeigen, macht die Maschinenwahl einen messbaren Unterschied.
Hinzu kommt die Flächenleistung: Saugkehrmaschinen schaffen 5.000 bis 10.000 m² pro Stunde, mechanische Kehrmaschinen 3.000 bis 8.000 m²/h. Wer große Flächen – etwa Gewerbegebiete, Logistikzentren oder Parkplätze – regelmäßig reinigen lässt, profitiert doppelt von Saugkehrmaschinen: höhere Flächenleistung und bessere Feinstaubbindung.
Für die Praxis gilt: Regenerativluft-Maschinen sind die technisch überlegene Lösung für innerstädtische Feinstaubreduzierung. Vakuumsysteme sind ein guter Kompromiss, wenn Budget oder Verfügbarkeit Regenerativluft-Geräte ausschließen. Rein mechanische Kehrmaschinen sollten auf Flächen mit ausschließlich grobem Schmutz beschränkt bleiben – zum Beispiel Baustellen oder ländliche Wirtschaftswege.
Straßenreinigung in Berlin: Rechtslage, BSR-Zuständigkeit und Reinigungsklassen
In Berlin ist die Straßenreinigung gesetzlich klar geregelt. Die Rechtsgrundlage bildet das Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) vom 19. Dezember 1978 in seiner aktuellen Fassung sowie die Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen (StrReinVerzV). Das Straßenreinigungsverzeichnis wird alle zwei Jahre aktualisiert – zuletzt für den Zeitraum 2025/26.
Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) sind für alle Straßen der Verzeichnisse A und B zuständig. Straßen des Verzeichnisses C hingegen reinigen die Anlieger selbst – und zwar bis zur Straßenmitte. Ein wichtiger Punkt: Ob die BSR maschinell oder manuell reinigt, entscheidet sie eigenständig. Das Gesetz überlässt die Wahl des Reinigungsverfahrens ausdrücklich der BSR.
Die gesetzliche Reinigungspflicht umfasst die Entfernung von Dosen, Flaschen, Zigarettenkippen, Papier und Laub. Nicht umfasst sind Sperrmüll oder Bauabfälle – für deren Beseitigung sind andere Regelungen zuständig.
Berlin hat ein ausdifferenziertes System aus sechs Reinigungsklassen. Die Häufigkeit reicht von einmal wöchentlich (Klasse 4, wenig frequentierte Straßen) bis zehnmal wöchentlich (Klasse 1a, stark frequentierte Einkaufsstraßen und Touristenmeilen). Klasse 1b bedeutet tägliche Reinigung (7× pro Woche) für stark frequentierte Straßen.
| Reinigungsklasse | Reinigungen/Woche | Typische Straßenart | Gebühr 2025/26 (€/Quartal/m²) |
|---|---|---|---|
| 1a | 10 | Einkaufsstraßen, Touristenmeilen | 0,4380 |
| 1b | 7 (täglich) | Stark frequentierte Straßen | 0,3066 |
| 2a | 6 | Hauptverkehrsstraßen | 0,2628 |
| 2b | 5 | Mittlere Verkehrsstraßen | < 0,2628 |
| 3 | 3 | Straßen mit mäßigem Verschmutzungsgrad | niedriger als 2b |
| 4 | 1 | Wenig frequentierte Straßen | am niedrigsten |
Dieses System ist landesweit einheitlich und zentral durch die BSR gesteuert. Das unterscheidet Berlin grundlegend von Brandenburg, wo jede Gemeinde ihre eigene Satzung erlässt. Für Grundstückseigentümer in Berlin bedeutet das: Die Reinigungsklasse der anliegenden Straße bestimmt direkt die Höhe der Gebühr – und die lässt sich im Straßenreinigungsverzeichnis nachschlagen.
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BSR-Gebühren: So werden Straßenreinigungskosten in Berlin berechnet
Die BSR-Straßenreinigungsgebühr folgt einem transparenten, aber auf den ersten Blick komplexen Berechnungsmodell. Das Grundprinzip: 75 % der Gesamtkosten für Straßen mit Anliegern tragen die Grundstückseigentümer. Die verbleibenden 25 % übernimmt das Land Berlin als sogenannten Öffentlichkeitsanteil. Straßen ohne Anlieger – zum Beispiel Parkplätze oder Brücken – sowie Sonderdienste zur Beseitigung von Straßenverschmutzungen trägt das Land vollständig.
Die Berechnungsgrundlage sind Äquivalenzquadratmeter. Die Formel lautet:
Äquivalenzquadratmeter = Reinigungshäufigkeit × Grundstücksfläche
Daraus ergibt sich die individuelle Gebühr:
Gebühr = (75 % der Kosten für Straßen mit Anliegern) ÷ Summe aller Äquivalenzquadratmeter × jeweilige Reinigungshäufigkeit
Konkret bedeutet das: Ein Grundstück an einer Klasse-1a-Straße (10 Reinigungen pro Woche) zahlt 0,4380 € pro Quartal und Quadratmeter Grundstücksfläche. An einer Klasse-1b-Straße (täglich, 7×/Woche) sind es 0,3066 €, an einer Klasse-2a-Straße (6×/Woche) 0,2628 €. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise; der Gebührenbescheid ergeht an den Grundstückseigentümer.
Im Durchschnitt über alle Reinigungsklassen ergibt sich laut einer Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) eine Straßenreinigungsgebühr von rund 0,07 €/m²/Jahr für Berlin – ein Wert, der für die Jahre 2023 bis 2025 stabil geblieben ist. Dieser Durchschnittswert ist allerdings wenig aussagekräftig für Einzelfälle: Wer an einer Touristenmeile wohnt, zahlt ein Vielfaches davon.
Wichtig für die Praxis: Die BSR-Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, kein Marktpreis. Sie ist auf hohe Stückzahlen und öffentliche Mitfinanzierung kalkuliert. Gewerbliche Kehrreinigungspreise liegen pro Reinigungsgang deutlich darüber – dazu mehr im Abschnitt zu den Marktpreisen.
Straßenreinigung in Brandenburg: Kommunale Zuständigkeit und Satzungsrecht
In Brandenburg ist die Rechtslage grundlegend anders als in Berlin. Die zentrale Norm ist § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG). Danach liegt die Reinigungspflicht grundsätzlich bei den Gemeinden – und zwar für alle öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen, einschließlich der Bundesstraßen. Die Gebührenerhebung richtet sich nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG Brandenburg); die Gebührenkalkulation ist spätestens alle zwei Jahre zu aktualisieren.
Ein wesentlicher Unterschied zu Berlin: Die Gemeinden in Brandenburg können Teile der Reinigungspflicht per Satzung auf die Anlieger übertragen – zum Beispiel die Reinigung von Gehwegen. Ob und in welchem Umfang das geschieht, variiert von Gemeinde zu Gemeinde erheblich. Ein landesweiter Vergleichsstandard existiert nicht.
Die Kostenaufteilung folgt demselben Prinzip wie in Berlin: Bis zu 75 % der Gesamtkosten dürfen auf Anlieger umgelegt werden, mindestens 25 % verbleiben beim öffentlichen Interesse. Dieser Schlüssel ergibt sich aus dem KAG Brandenburg und entspricht der Berliner Regelung im StrReinG.
Wie dezentral die Regelung in der Praxis ist, zeigen zwei Beispiele:
Fürstenwalde/Spree unterscheidet drei Reinigungsklassen: RK1 für Fahrbahnen mit maschineller Reinigung wöchentlich, RK2 für Fahrbahnen maschinell alle 14 Tage und RK3 für Gehwege maschinell ebenfalls alle 14 Tage. Das ist ein vergleichsweise ausdifferenziertes System für eine brandenburgische Mittelstadt.
Brandenburg an der Havel regelt Radwege, Parkbuchten und öffentliche Parkplätze flexibler: nach Bedarf, mindestens jedoch einmal monatlich. Das gibt der Stadtverwaltung Spielraum, reagiert aber auch auf saisonale Schwankungen – etwa erhöhten Laubanfall im Herbst oder Sandansammlungen nach dem Winter.
Für Unternehmen und Grundstückseigentümer in Brandenburg bedeutet das: Die Reinigungspflicht und die damit verbundenen Kosten hängen stark davon ab, in welcher Gemeinde sich die Fläche befindet. Wer in einer Gemeinde mit umfangreicher Anliegerpflicht sitzt, muss entweder selbst reinigen oder einen gewerblichen Dienstleister beauftragen. Die kommunale Satzung ist dabei die entscheidende Rechtsquelle – nicht das Landesrecht allein.
Für öffentliche Ausschreibungen maschineller Kehrreinigung in Brandenburg gibt es eine zentrale Plattform: das Landesvergabeportal Brandenburg. Dort werden kommunale Reinigungsaufträge regelmäßig ausgeschrieben, oft mit detaillierten Anforderungen an Maschinentyp, Filterklasse und Reinigungsfrequenz.
Kosten maschineller Kehrreinigung für Gewerbeflächen und Parkplätze
Wer als Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaft oder Gewerbeparkbetreiber maschinelle Kehrreinigung beauftragt, bewegt sich in einem anderen Preissegment als die öffentliche BSR-Gebühr. Marktpreise für gewerbliche Kehrreinigung liegen pro Reinigungsgang deutlich über der BSR-Jahresgebühr – das liegt daran, dass keine öffentliche Subventionierung (25 % Öffentlichkeitsanteil) greift und die Stückzahlen geringer sind.
Die Preisspanne ist breit und hängt von Fläche, Häufigkeit, Schmutzgrad und Maschinentyp ab. Hier die wichtigsten Richtwerte:
| Leistung | Preis | Hinweis |
|---|---|---|
| Stundensatz Kehrmaschine | 119 €/h inkl. MwSt. | inkl. Bediener, Maschine, An-/Abtransport bis 15 km |
| Kehrreinigung 1.000–3.000 m² | 0,19 €/m² inkl. MwSt. | Flächenpreis je Reinigungsgang |
| Kehrreinigung ab 3.000 m² | 0,15 €/m² inkl. MwSt. | Mengenrabatt bei Großflächen |
| Kehrrichtentsorgung Großfläche | 249 €/t inkl. MwSt. | Stand 2025, ggf. separat berechnet |
| Jahresvertrag Pauschal bis 50 m² | 14,50 €/Arbeitsgang | Kleinflächen, Jahresvertrag |
| Parkplatzreinigung regulär | ab 0,50 €/m² | Standard-Reinigung |
| Parkplatzreinigung Intensiv/Hochdruck | 1,50–3,50 €/m² | Tiefenreinigung, Ölflecken, Hochdruckspülung |
| Maschinelle Kehrreinigung allgemein | 0,10–0,50 €/m² | Marktdurchschnitt je Reinigungsgang |
| Sonderanforderungen | bis 1,00 €/m² | Nachtarbeit, enge Flächen, Sonderreinigung |
| Gewerbegebiet/Parkplatz Brandenburg | 0,20–0,70 €/m² | Regionale Richtwerte Brandenburg |
Für Gewerbegebiete und Logistikflächen in Brandenburg bewegen sich die Preise typischerweise zwischen 0,20 und 0,70 €/m² je Reinigungsgang. Das ist mehr als in Berlin, weil Anfahrtswege länger und die Auftragsdichte geringer ist.
Wer regelmäßige Reinigung benötigt, sollte Jahresverträge prüfen. Sie bieten Planungssicherheit und sind in der Regel günstiger als Einzelaufträge. Für Flächen ab 3.000 m² lohnt sich ein Vergleich mehrerer Anbieter – der Preisunterschied zwischen 0,15 und 0,19 €/m² summiert sich bei wöchentlicher Reinigung schnell auf mehrere Tausend Euro pro Jahr.
Die Entsorgung des Kehrguts wird nicht immer im Flächenpreis eingeschlossen. Bei stark verschmutzten Flächen – etwa nach Winterdienst oder in der Nähe von Baustellen – kann die Entsorgung mit 249 €/t ein erheblicher Kostenfaktor sein. Diesen Punkt sollte man beim Angebotsvergleich explizit abfragen.
Antworten auf Fragen zur Maschinelle Kehrreinigung
Die BSR reinigt alle Straßen der Verzeichnisse A und B. Straßen des Verzeichnisses C reinigen die Anlieger selbst bis zur Straßenmitte. Ob maschinell oder manuell gereinigt wird, entscheidet die BSR eigenständig – das Berliner Straßenreinigungsgesetz regelt das ausdrücklich so.
Grundlage sind Äquivalenzquadratmeter: Grundstücksfläche multipliziert mit der Reinigungshäufigkeit der anliegenden Straße. 75 % der Gesamtkosten tragen Grundstückseigentümer, 25 % das Land Berlin. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise.
Marktpreise beginnen bei ca. 0,15 €/m² für Großflächen ab 3.000 m² und reichen bis 0,50 €/m² für reguläre Parkplatzreinigung. Intensivreinigung mit Hochdruck kostet 1,50–3,50 €/m². Stundensätze liegen bei rund 119 €/h inklusive Bediener und Maschine.
Regenerativluft-Maschinen filtern 94–98 % der Feinstpartikel unter 2,5 mm – deutlich mehr als Vakuumsysteme mit 68 % oder rein mechanische Geräte mit nur 41 %. Für innerstädtische Straßen sind Regenerativluft-Modelle klar die beste Wahl.
Je nach Reinigungsklasse zwischen einmal wöchentlich (Klasse 4, wenig frequentierte Straßen) und zehnmal wöchentlich (Klasse 1a, Einkaufsstraßen und Touristenmeilen). Das Straßenreinigungsverzeichnis wird alle zwei Jahre aktualisiert.
Grundsätzlich die Gemeinden nach § 49a BbgStrG für alle öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen. Gemeinden können Teile der Reinigungspflicht – etwa Gehwege – per Satzung auf Anlieger übertragen. Häufigkeit und Umfang regeln kommunale Satzungen individuell.
Die Pflicht umfasst die Entfernung von Dosen, Flaschen, Zigarettenkippen, Papier und Laub. Nicht umfasst sind Sperrmüll oder Bauabfälle – für diese gelten separate Regelungen und Zuständigkeiten.
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