Laubentfernung
Laubentfernung – zuverlässig für Gewerbe und Privat in Berlin und Brandenburg.
Professionelle Laubentfernung in Berlin und Brandenburg
Die Laubentfernung ist in Berlin und Brandenburg eine wichtige Verkehrssicherungspflicht für Grundstückseigentümer. Wer seine Pflichten vernachlässigt, riskiert Bußgelder bis zu 10.000 Euro in Berlin und bis zu 2.500 Euro in Brandenburg sowie zivilrechtliche Haftung bei Sturzunfällen. BPS Facilities übernimmt die fachgerechte Laubbeseitigung auf Ihrem Privatgrundstück.
Das reinigen wir:
Laubbeseitigung auf Privatgrundstücken, Höfen und Zufahrten
Fachgerechte Entsorgung nach Abfallbeseitigungsbestimmungen
Regelmäßige Reinigung zur Vermeidung von Verkehrsgefährdungen
Ihre Vorteile:
Vollständige Haftungsabsicherung durch professionelle Durchführung
Einhaltung aller berliner und brandenburgischen Vorschriften
Schutz vor Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen
Zuverlässige Betreuung Ihrer Immobilie im Herbst
So läuft Ihre Laubentfernung ab
Der direkte Weg zu sauberen Grundstücke
Wir stimmen Umfang, Methode und Intervalle genau auf Ihr Objekt ab – für ein zuverlässig sauberes Ergebnis bei Ihrer Laubentfernung in Berlin und Brandenburg.
Kostenlose Beratung und Aufmaß vor Ort
Unsere Fachkräfte schauen sich Ihr Objekt vor Ort an, ermitteln den tatsächlichen Bedarf und erstellen Ihnen ein transparentes, faires Angebot.
Saubere Ausführung durch geschultes Team
Ein festes, geschultes Team übernimmt die Laubentfernung fachgerecht – zuverlässig, termintreu und auf Wunsch außerhalb Ihrer Betriebszeiten.
Rechtliche Sicherheit
Haftungsschutz
Verkehrssicherheit
Unser Konzept für Ihre Laubentfernung
Von der kostenlosen Beratung über einen klaren Plan bis zur zuverlässigen Ausführung – Laubentfernung aus einer Hand für Berlin und Brandenburg.
Faire Kosten, transparent kalkuliert
Die Kosten für professionelle Laubbeseitigung richten sich nach Grundstücksgröße, Laubaufkommen und Häufigkeit der erforderlichen Reinigung. Ihr genaues Angebot erstellen wir individuell.
Laubentfernung
Drei Gründe, warum BPS Facilities der richtige Partner ist
Reinigung nach Maß
Je nach Objekt und Bedarf stellen wir den passenden Leistungsumfang und die richtigen Intervalle zusammen.
Erfahrenes, festes Team
Geschulte Reinigungskräfte mit festen Ansprechpartnern sorgen für gleichbleibende Qualität – zuverlässig und diskret.
Faire und transparente Kosten
Nach der Beratung kennen Sie alle Kosten. Sie erhalten ein klares Angebot ohne versteckte Posten.
Laubentfernung im Herbst betrifft jeden Grundstückseigentümer in Berlin und Brandenburg – aber die Pflichten unterscheiden sich erheblich. In Berlin ist die Berliner Stadtreinigung (BSR) für öffentliche Gehwege zuständig; Eigentümer müssen nur ihr eigenes Grundstück sichern. In Brandenburg regeln kommunale Satzungen, wer für welchen Abschnitt verantwortlich ist. Wer seine Pflichten vernachlässigt, riskiert Bußgelder bis zu 10.000 € in Berlin und bis zu 2.500 € in Brandenburg – plus zivilrechtliche Haftung bei Sturzunfällen. Die folgenden Abschnitte erklären alle Pflichten, Fristen, Entsorgungswege und konkreten Kosten.
Rechtliche Grundlagen: Wer muss Laub entfernen?
Die Basis für alle Laubräumpflichten ist das allgemeine Deliktsrecht. Konkret greift § 823 BGB in Verbindung mit landesrechtlichen Straßenreinigungsgesetzen und kommunalen Satzungen. Wer eine Gefahrenquelle – nasses Laub auf einem Gehweg – nicht beseitigt und dadurch jemand zu Schaden kommt, haftet auf Schadensersatz. Das gilt bundesweit. Der entscheidende Unterschied liegt darin, wer genau diese Pflicht trägt.
Berlin: BSR übernimmt öffentliche Gehwege
Berlin hat eine Sonderstellung unter den deutschen Bundesländern. Das Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) überträgt die Reinigung öffentlicher Straßen, Gehwege und Mittelstreifen grundsätzlich der Berliner Stadtreinigung (BSR). Als Berliner Hauseigentümer bist du für den öffentlichen Bürgersteig vor deinem Haus also in der Regel nicht zuständig.
Es gibt eine wichtige Ausnahme: Straßen, die im sogenannten Reinigungsverzeichnis C gelistet sind. Für diese Straßen obliegt die Reinigung bis zur Straßenmitte den Anliegern (§ 4 Abs. 1 Satz 3 StrReinG Berlin). Ob deine Straße im Verzeichnis C steht, kannst du beim Bezirksamt oder direkt bei der BSR erfragen.
Auf deinem Privatgrundstück – also Hof, Zufahrten, Garageneinfahrten und private Wege – bist du als Eigentümer immer verantwortlich. Hier gilt die Verkehrssicherungspflicht uneingeschränkt. Gesetzliche Vorgaben zur Häufigkeit oder zu bestimmten Tageszeiten gibt es in Berlin für die Laubreinigung nicht – anders als beim Winterdienst, wo klare Zeitfenster vorgeschrieben sind.
Brandenburg: Kommunale Satzungen entscheiden
Brandenburg kennt keine landeseinheitliche Regelung für die Laubreinigung. Jede Gemeinde regelt die Anliegerpflichten eigenständig per Satzung. Das bedeutet: Was in Brandenburg an der Havel gilt, muss in Zeuthen oder Schönwalde-Glien nicht identisch sein. Als Eigentümer musst du dich bei deiner Gemeinde über die geltende Satzung informieren.
Viele Städte und Gemeinden in Brandenburg – darunter Brandenburg an der Havel, Zeuthen, Schönwalde-Glien und Neuzelle – übertragen die Räumpflicht per Satzung auf die Anlieger. In Brandenburg an der Havel gilt konkret: Laub ist unverzüglich zu beseitigen, sobald es eine Verkehrsgefährdung darstellt. Laub von Grundstücken darf nicht auf die Straße verbracht werden. Das Kehrgut muss nach der Säuberung unverzüglich nach den Abfallbeseitigungsbestimmungen entsorgt werden. Ablagerungen in Straßenrinnen, Straßenabläufen und Gräben sind ausdrücklich verboten.
Die Straßenreinigungsgebühren in Brandenburg an der Havel geben einen Eindruck, wie kleinteilig die Regelungen sein können: Reinigungsklasse A 1 (zweimal wöchentlich) kostet 9,50 € pro Frontmeter und Jahr, Klasse A 2 (einmal wöchentlich) 4,75 € und Klasse B (14-tägig) 2,37 €.
Übertragung auf Mieter
Sowohl in Berlin als auch in Brandenburg kann die Reinigungspflicht per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden. Die Übertragung muss klar und eindeutig formuliert sein. Fehlt eine solche Klausel oder ist sie unwirksam, bleibt der Eigentümer in der Verantwortung – auch wenn der Mieter faktisch im Haus wohnt.
| Kriterium | Berlin | Brandenburg |
|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) | Kommunale Satzungen (keine Landeseinheitlichkeit) |
| Zuständigkeit öffentl. Gehwege | BSR (Ausnahme: Verzeichnis C) | Anlieger (per Satzung übertragen) |
| Pflicht auf Privatgrundstück | Ja, Eigentümer | Ja, Eigentümer |
| Gesetzl. Vorgabe zur Häufigkeit | Nein | Nein (satzungsabhängig) |
| Max. Bußgeld | 10.000 € | 2.500 € |
| Ersatzvornahme möglich | Ja | Ja (Kosten dem Anlieger auferlegt) |
| Laub auf Fahrbahn kehren | Ordnungswidrigkeit | Ordnungswidrigkeit |
Bußgelder und Haftungsrisiken bei unterlassener Laubbeseitigung
Wer seine Laubräumpflicht ignoriert, riskiert gleich auf zwei Ebenen: öffentlich-rechtlich durch Bußgelder und zivilrechtlich durch Schadensersatzansprüche. Beide Risiken sind real und können erhebliche finanzielle Folgen haben.
Bußgelder im Überblick
In Berlin droht bei Verstoß gegen die Reinigungspflicht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €. Das ist bundesweit einer der höchsten Werte. In Brandenburg liegt das maximale Bußgeld bei 2.500 €. Zum Vergleich: In Baden-Württemberg sind es maximal 500 €. Besonders teuer kann es werden, wenn du einen Laubbläser außerhalb der erlaubten Zeiten betreibst – hier sind bundesweit Bußgelder bis zu 50.000 € möglich.
Zusätzlich zur Geldbuße kann die Kommune eine Ersatzvornahme anordnen: Sie lässt die Reinigung durch einen Dienstleister durchführen und stellt dir die Kosten in Rechnung. Das ist teurer als eine eigenständige Beauftragung, weil Verwaltungsgebühren hinzukommen.
Zivilrechtliche Haftung bei Sturzunfällen
Das eigentlich gefährliche Szenario ist ein Personenschaden. Kommt ein Passant auf nicht geräumtem, nassem Laub zu Fall, haftest du als verantwortlicher Eigentümer zivilrechtlich. Die möglichen Ansprüche sind weitreichend: Schadensersatz für Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Ersatz des Verdienstausfalls und im schlimmsten Fall lebenslange Rentenzahlungen bei dauerhafter Erwerbsminderung des Verletzten.
Die Rechtsprechung gibt dazu klare Orientierungspunkte. Das LG Berlin (Az. 13 O 192/03) stellte fest, dass keine Pflicht zur dauerhaften Laubfreiheit besteht – regelmäßige Säuberungen sind ausreichend. Eine Reinigung sechs Tage vor dem Unfall genügte in diesem Fall der Verkehrssicherungspflicht. Das OLG Hamm (Az. 9 U 170/04, 09.12.2005) entschied, dass die Verkehrssicherungspflicht auch außerhalb üblicher Dienstzeiten zumutbar sein kann, wenn erhöhter Laubfall vorliegt. In demselben Fall traf die Radfahrerin eine Mitschuld von 60 %, weil die Glättegefahr für sie erkennbar war. Das LG Lübeck verurteilte eine Gemeinde zu Schmerzensgeld wegen unzureichender Laubentfernung auf einem öffentlichen Parkplatz.
Versicherungsschutz ist unverzichtbar
Angesichts dieser Haftungsrisiken ist eine passende Versicherung keine Option, sondern Pflicht. Für vermietete Objekte empfiehlt sich eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Für selbstgenutzte Einfamilienhäuser übernimmt in der Regel die private Haftpflichtversicherung – aber prüfe die Deckungssumme. Viele ältere Policen haben Deckungssummen, die bei schweren Personenschäden nicht ausreichen.
Wichtig: Die Verkehrssicherungspflicht gilt auch während deiner Abwesenheit oder im Urlaub. Du musst eine Vertretung organisieren – einen Nachbarn, Verwandten oder professionellen Dienstleister. Wer das versäumt und in dieser Zeit ein Unfall passiert, haftet trotzdem.
Wir kommen gerne auf Sie zu
Wir stehen für alle Anliegen zur Verfügung und freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen. Kontaktieren Sie uns gerne - per Anruf, Mail, oder Kontaktformular.
Wie oft und wann muss Laub geräumt werden?
Eine der häufigsten Fragen lautet: Wie oft muss ich eigentlich kehren? Die ehrliche Antwort ist: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Mindesthäufigkeit. Maßgeblich ist immer, ob eine akute Rutschgefahr besteht. Das klingt vage, hat aber eine klare praktische Konsequenz: Bei trockenem Wetter und wenig Laubfall reicht seltenes Kehren. Bei Regen, Frost oder starkem Laubfall musst du häufiger ran.
Was sagen Gerichte zur Häufigkeit?
Das LG Berlin (Az. 13 O 192/03) hat klargestellt: Eine Pflicht zur dauerhaften Laubfreiheit besteht nicht. Regelmäßige Säuberungen sind ausreichend. In dem konkreten Fall genügte eine Reinigung, die sechs Tage vor dem Unfall stattgefunden hatte, der Verkehrssicherungspflicht. Als Faustregel gilt in der Rechtspraxis: Eine wöchentliche Reinigung ist in der Regel ausreichend. Bei anhaltend feuchtem Wetter oder besonders laubintensiven Bäumen – etwa Platanen oder Kastanien – solltest du häufiger kehren.
Das OLG Hamm (Az. 9 U 170/04) hat zudem entschieden, dass die Verkehrssicherungspflicht auch außerhalb üblicher Dienstzeiten zumutbar sein kann, wenn erhöhter Laubfall vorliegt. Wer also weiß, dass nach einem Sturm massenhaft Laub gefallen ist, muss zeitnah handeln – auch wenn es ein Samstagnachmittag ist.
In Brandenburg an der Havel ist die Formulierung der Satzung eindeutiger: Laub ist unverzüglich zu beseitigen, sobald es eine Verkehrsgefährdung darstellt. Das setzt eine regelmäßige Kontrolle voraus, nicht nur gelegentliches Kehren.
Laubbläser: Erlaubte Zeiten und Bußgeldrisiko
Laubbläser sind praktisch, aber zeitlich stark eingeschränkt. Die Regeln hängen vom Gerätetyp ab:
- Herkömmliche Laubbläser ohne CE-Umweltzertifikat (benzinbetrieben, laut): Erlaubt werktags nur von 9:00–13:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr.
- Laubbläser mit CE-Kennzeichnung (elektrisch, leiser): Erlaubt werktags von 7:00–20:00 Uhr.
- Sonn- und Feiertage: Laubbläserbetrieb ist in der Regel vollständig untersagt.
Kommunen können noch strengere Regelungen festschreiben. Wer diese Zeiten missachtet, riskiert ein Bußgeld von bundesweit bis zu 50.000 €. Das ist kein theoretisches Risiko – Nachbarbeschwerden führen regelmäßig zu Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Orientierungswerte für Reinigungszeiten in Berlin
Für die allgemeine Gehwegreinigung – nicht nur Laubbläser – gelten in Berlin als Orientierungswerte (analog zum Winterdienst): werktags 7:00–20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 9:00–20:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Reinigung nicht zumutbar, innerhalb dieser Zeiten aber jederzeit möglich und bei Bedarf erforderlich.
Laubentsorgung in Berlin: Alle Wege im Überblick
Laub entfernen ist die eine Sache – es richtig entsorgen die andere. In Berlin gibt es mehrere legale Wege, die sich nach Menge und Budget unterscheiden. Zwei Dinge sind dabei absolut verboten: Laub verbrennen und Laub auf die Straße oder in den Rinnstein kehren.
Verbrennen ist verboten
Das Verbrennen von Laub gilt in Brandenburg als unerlaubte Abfallbeseitigung und ist eine Ordnungswidrigkeit. Auch in Berlin und bundesweit ist das Verbrennen von Gartenabfällen für Privatpersonen in der Regel untersagt. Wer es trotzdem tut, riskiert ein Bußgeld – und ärgert die Nachbarn.
Laub auf die Straße kehren: ebenfalls verboten
Das Verbringen von Laub auf die Fahrbahn, in Straßenrinnen, Straßenabläufe oder Gräben ist sowohl in Berlin als auch in Brandenburg eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt auch für das Abladen von Laub an Straßenbäumen: Ein Komposthaufen direkt am Stammfuß eines Straßenbaums ist nicht erlaubt, weil Fäulnisprozesse die Baumrinde angreifen.
Die legalen Entsorgungswege in Berlin
Für kleine Mengen ist die Biotonne die einfachste Lösung. Laub möglichst trocken einlegen, damit es nicht fault und die Tonne verstopft. Die Kosten sind im Abonnement enthalten.
Für mittlere Mengen bietet die BSR Laubsäcke an: 5,00 € pro Sack (90 Liter, max. 25 kg), die Abholung ist im Kaufpreis enthalten. Wer die Säcke selbst zum Recyclinghof bringt, bekommt 1,00 € pro Sack zurück – maximal für fünf Säcke.
Wer regelmäßig große Mengen Laub hat, kann die Laub- und Gartentonne der BSR buchen: 104,20 € pro Quartal, buchbar von September bis November, mit 14-tägiger Leerung. Das rechnet sich ab einer gewissen Grundstücksgröße schnell.
Für Grünschnitt (Baum- und Strauchschnitt) gilt: Bis 1 m³ ist die Anlieferung am Recyclinghof für Privatpersonen kostenlos. Loses Laub und Rasenschnitt sollten jedoch in Laubsäcken angeliefert werden.
| Entsorgungsweg | Kosten | Menge | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Biotonne | Im Abonnement enthalten | Kleine Mengen | Laub möglichst trocken einlegen |
| BSR-Laubsack | 5,00 € pro Sack (90 L) | Mittlere Mengen | Abholung inklusive; max. 25 kg |
| Laub- und Gartentonne BSR | 104,20 € pro Quartal | Regelmäßig große Mengen | Sept.–Nov. buchbar, 14-tägige Leerung |
| Recyclinghof (Grünschnitt) | Kostenlos bis 1 m³ | Baum-/Strauchschnitt | Loses Laub: Laubsäcke nutzen |
| Verbrennen | – | – | Verboten (Ordnungswidrigkeit) |
| Auf Straße kehren | – | – | Verboten (Ordnungswidrigkeit) |
Kosten professioneller Laubbeseitigung in Berlin
Wer keine Zeit hat, körperlich eingeschränkt ist oder ein großes Grundstück besitzt, greift auf professionelle Laubbeseitigungsdienste zurück. In Berlin gibt es ein breites Angebot – von Einzelstunden bis zu Saisonpaketen. Die Preisunterschiede sind erheblich, und es lohnt sich, Angebote zu vergleichen.
Stundensätze und Quadratmeterpreise
Die marktübliche Spanne für professionelle Laubbeseitigung in Berlin liegt bei 45 bis 70 € netto pro Stunde. Konkret: GARTENTEAM berechnet ab 45 € pro Stunde (zzgl. 19 % MwSt.), Laubfrei Berlin ab 50 € pro Stunde (zzgl. MwSt.) und HALM & STRAUCH 70 € pro Stunde netto inklusive Geräte und Maschinen.
Alternativ wird nach Quadratmetern abgerechnet. Laubfrei Berlin nennt einen Einstiegspreis von ab 10,00 € pro m² (zzgl. MwSt.). Die marktübliche Spanne liegt laut Branchenvergleich bei 1 bis 5 € pro m² – je nach Laubdichte, Zugänglichkeit und Entsorgungsaufwand.
Pauschalangebote für die Herbstsaison
Für planbare, wiederkehrende Reinigungen sind Pauschalangebote oft günstiger. Die Schneeball-GmbH bietet drei Pakete an: Das Komfort Plus-Paket (4 Stunden, 2 Mann, 1–2 m³ Entsorgung) kostet 360 € netto. Das Relax-Paket (6 Stunden, 2 Mann) liegt bei 528 € netto, das Deluxe-Paket (8 Stunden, 2 Mann) bei 688 € netto.
P&T Service rechnet für einen 20-Meter-Gehweg inklusive Entsorgung, Anfahrt und Maschinenpauschale wie folgt ab: 300 € für einmalige monatliche Reinigung über Oktober bis Dezember, 500 € für zweimal monatlich und 850 € für viermal monatlich. Wer seinen Gehweg also wöchentlich professionell reinigen lässt, zahlt über die Herbstsaison rund 850 €.
Wann lohnt sich ein professioneller Dienst?
Ein professioneller Dienst ist sinnvoll, wenn du längere Zeit abwesend bist – Urlaub, Dienstreise, Krankenhausaufenthalt. Die Verkehrssicherungspflicht gilt unabhängig von deiner Anwesenheit. Ein beauftragter Dienstleister dokumentiert seine Einsätze, was im Schadensfall als Nachweis dient.
Bei vermieteten Objekten können die Kosten für die Laubbeseitigung als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden – vorausgesetzt, der Mietvertrag und die Betriebskostenabrechnung sind korrekt formuliert. Das macht die Beauftragung eines Dienstleisters wirtschaftlich noch attraktiver.
Weitere Leistungen der Straßenreinigung
Antworten auf Fragen zur Laubentfernung
Grundsätzlich nein. In Berlin ist die BSR für öffentliche Gehwege zuständig. Ausnahme: Die Straße steht im Reinigungsverzeichnis C – dann reinigen Anlieger bis zur Straßenmitte. Auf dem eigenen Grundstück gilt immer eine Reinigungspflicht.
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Mindesthäufigkeit. Gerichte halten eine wöchentliche Reinigung meist für ausreichend. Bei Regen oder starkem Laubfall ist häufigeres Kehren erforderlich. Dauerhafte Laubfreiheit ist nicht geschuldet.
In Berlin bis zu 10.000 €, in Brandenburg bis zu 2.500 €. Zusätzlich kann die Kommune eine Ersatzvornahme anordnen und die Kosten dem Eigentümer auferlegen. Bei Personenschäden droht zivilrechtliche Haftung.
Nein. Das Verbringen von Laub auf die Fahrbahn oder in Straßenrinnen, -abläufe und Gräben ist in Berlin und Brandenburg eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Kleine Mengen in die Biotonne (trocken einlegen). Größere Mengen in BSR-Laubsäcke (5,00 € pro 90-Liter-Sack, Abholung inklusive). Regelmäßig große Mengen: Laub- und Gartentonne der BSR (104,20 €/Quartal). Verbrennen ist verboten.
Herkömmliche Laubbläser (ohne CE-Umweltzertifikat) nur werktags 9–13 Uhr und 15–17 Uhr. Elektrische Geräte mit CE-Kennzeichnung werktags 7–20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb in der Regel untersagt.
Ja. Die Verkehrssicherungspflicht gilt unabhängig von der Anwesenheit. Der Eigentümer muss eine Vertretung organisieren – einen Nachbarn, Verwandten oder professionellen Dienstleister – und haftet bei Versäumnis trotzdem.
Wir kommen gerne auf Sie zu
Wir stehen für alle Anliegen zur Verfügung und freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen. Kontaktieren Sie uns gerne - per Anruf, Mail, oder Kontaktformular.
