Sanitärreinigung & Hygiene
Hygienische Sanitärreinigung für Gewerbe und Objekte in Berlin und Brandenburg.
Professionelle Sanitärreinigung
BPS Facilities reinigt und desinfiziert Sanitäranlagen in Büros und öffentlichen Gebäuden in Berlin und Brandenburg – hygienisch einwandfrei, normgerecht und mit zugelassenen Mitteln.
Das reinigen wir:
WCs, Urinale und Waschbecken
Böden, Fliesen und Armaturen
Spender und Kontaktflächen
Ihre Vorteile:
Hygiene nach Norm
Zugelassene Desinfektionsmittel
Bedarfsgerechte Frequenz
Zuverlässig nach Plan
So läuft Ihre Sanitärreinigung ab
Der direkte Weg zu sauberer Hygiene
Wir stimmen Reinigungsumfang und Frequenz auf Nutzung und Bereichstyp ab – für hygienisch einwandfreie Sanitäranlagen.
Kostenlose Beratung und Aufmaß vor Ort
Unsere Fachkräfte schauen sich Ihre Sanitäranlagen vor Ort an, ermitteln den Bedarf und erstellen Ihnen ein transparentes, faires Angebot.
Reinigung und Desinfektion durch Profis
Ein geschultes Team reinigt und desinfiziert Ihre Anlagen fachgerecht mit zugelassenen Mitteln – zuverlässig und nach Plan.
Hygiene nach Norm
Zugelassene Mittel
Feste Ansprechpartner
Unser Reinigungskonzept für Ihre Sanitärreinigung
Von der täglichen Reinigung bis zur gründlichen Desinfektion – Sanitärreinigung aus einer Hand für Berlin und Brandenburg.
Faire Kosten, transparent kalkuliert
Die Kosten richten sich nach Anzahl der Anlagen, Nutzung und Frequenz. Ihr genaues, transparentes Angebot erstellen wir individuell.
Sanitärreinigung
Drei Gründe, warum BPS Facilities der richtige Partner ist
Reinigung nach Maß
Je nach Objekt und Bedarf stellen wir den passenden Leistungsumfang und die richtigen Intervalle für Ihre Räume zusammen.
Erfahrenes, festes Team
Geschulte Reinigungskräfte mit festen Ansprechpartnern sorgen für gleichbleibende Qualität – zuverlässig und diskret.
Faire und transparente Kosten
Nach der Beratung kennen Sie alle Kosten. Sie erhalten ein klares Angebot ohne versteckte Posten.
Sanitärreinigung in Berlin und Brandenburg ist keine optionale Serviceleistung – sie ist gesetzlich vorgeschrieben und direkt mit dem Infektionsschutz in deinem Gebäude verknüpft. Über 53 % aller untersuchten öffentlichen Sanitäranlagen wiesen Fäkalkeime nach. Wer als Gebäudebetreiber oder Arbeitgeber die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung, der VDI 3818 und der Trinkwasserverordnung nicht erfüllt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern vor allem die Gesundheit seiner Mitarbeiter und Besucher. Dieser Artikel liefert dir alle relevanten Fakten: Welche Normen gelten, welche Keime sind wirklich gefährlich, was kostet professionelle Sanitärhygiene in der Region – und wie du mit den richtigen Methoden und Mitteln dauerhaft saubere Verhältnisse schaffst.
Warum Sanitärhygiene in Gewerbegebäuden kritisch ist
Die meisten Menschen denken beim Thema Keime in Sanitäranlagen sofort an den Toilettensitz. Das ist ein Irrtum. Die eigentlichen Keimhotspots sind Handkontaktflächen: Wasserhähne, Spültasten, Türklinken, Toilettendeckel und Toilettenpapierhalter. Genau dort greifen Nutzer täglich mehrfach hin – und genau dort übertragen sich Krankheitserreger am effektivsten.
Wie hoch die tatsächliche Belastung ist, zeigen zwei Studien eindrücklich. Professor Platen untersuchte über 200 öffentliche Sanitäranlagen und fand in 53 % der Anlagen Fäkalkeime. Gleichzeitig relativiert er: Wirkliche Krankheitserreger machen nur 1/100 bis 1/1.000 der Keimbefunde aus. Das klingt beruhigend – ist es aber nur bedingt. Denn bei bestimmten Erregern reichen bereits kleinste Mengen für eine Infektion aus.
Das Hohenstein Institute hat in einer Studie unter Professor Dr. Dirk Höfer nachgewiesen, dass Noroviren und EHEC-Bakterien bereits in wenigen Partikeln bzw. Zellen infektiös sind. Die Übertragung von Händen auf Objekte wie Toilettenbürsten, Türklinken und Wasserhähne wurde in ansteckenden Dosen nachgewiesen. Für Gebäude mit hohem Publikumsverkehr – Büros, Behörden, Einkaufszentren – ist das ein ernstes Risiko.
Noch alarmierender sind die Wasserbefunde. Ein bundesweiter Test von TÜV Rheinland aus dem Jahr 2011, durchgeführt in 10 Großstädten mit 50 Wasserproben aus öffentlichen Gebäuden, ergab: 50 % der Proben waren mikrobiologisch belastet. 8 von 50 Proben enthielten E. coli oder coliforme Bakterien, 2 von 50 Pseudomonaden. Die stärkste gemessene Verkeimung lag bei rund 800 koloniebildenden Einheiten pro Milliliter – das ist das Achtfache des Grenzwerts der Trinkwasserverordnung (100 KBE/ml). Berlin war eine der getesteten Städte.
Zu den besonders gefährlichen wassergängigen Erregern in Sanitäranlagen zählen Pseudomonaden, Mykobakterien und Legionellen. Letztere erfordern nach Trinkwasserverordnung besondere Schutzmaßnahmen, auf die wir weiter unten eingehen. Staphylococcus aureus wird häufig auf feuchten Oberflächen in Toiletten nachgewiesen. Hepatitis-Erreger hingegen sind in öffentlichen Sanitäranlagen laut Prof. Platen nicht nachweisbar – ein verbreiteter Mythos.
Ein überraschender Vergleich verdeutlicht, wie verzerrt unsere Wahrnehmung von Hygiene oft ist: Ungereinigte Computertastaturen können laut Studien bis zu 400-mal mehr Bakterien aufweisen als ein Toilettensitz. Büros sind also keineswegs automatisch hygienischer als Sanitäranlagen – sie erfordern ein ganzheitliches Reinigungskonzept.
Für Arbeitgeber und Gebäudebetreiber hat mangelhafte Sanitärhygiene konkrete rechtliche Konsequenzen. Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber zur Bereitstellung sauberer Sanitärräume. Bei nachgewiesenen Hygienemängeln drohen Bußgelder durch Gewerbeaufsicht und Gesundheitsamt. Im schlimmsten Fall haftet der Betreiber bei nachweislich durch mangelhafte Hygiene verursachten Erkrankungen.
Gesetzliche Vorschriften und Normen für Sanitäranlagen in Gewerbegebäuden
Wer ein Gewerbegebäude in Berlin oder Brandenburg betreibt, bewegt sich in einem dichten Regelwerk. Die wichtigste Grundlage ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der technischen Regel ASR A1.5 „Sanitärräume“. Sie legt Mindestanforderungen an Sanitärräume am Arbeitsplatz fest: regelmäßige Reinigung, Bereitstellung von Seife und Handtüchern sowie ausreichende Belüftung. Die ASR A1.5 definiert auch Mindestanzahlen von Toiletten und Waschplätzen in Abhängigkeit von der Beschäftigtenzahl – ein Aspekt, der bei Neubauten und Umbauten oft unterschätzt wird.
Ergänzend dazu gilt die DGUV-Regel 101-018 (früher bekannt als DGUV Information 207-206). Sie gibt konkrete Empfehlungen zu Gestaltung und Betrieb von Sanitärräumen in Arbeitsstätten – von der Materialwahl über die Beleuchtung bis hin zur Reinigungsorganisation. Für Betreiber öffentlich zugänglicher Sanitäranlagen – also Einkaufszentren, Behörden, Bahnhöfe, aber auch Bürogebäude mit Kundenverkehr – ist zusätzlich die VDI 3818 „Öffentliche Sanitärräume“ relevant. Diese Norm definiert öffentliche Sanitärbereiche als solche, deren Besucher anonym sind und für Verschmutzungen nicht verantwortlich gemacht werden können. Sie fordert bedarfsgerechte Lokalisierung, zweckmäßige Ausstattung und hygienefördernde Maßnahmen wie berührungslose Eingangstüren und leicht zu desinfizierende Materialien.
Ein oft übersehener Regelungsbereich ist das Trinkwasser. Die Trinkwasserverordnung gilt auch für Wasser in Sanitäranlagen. Der Grenzwert liegt bei 100 koloniebildenden Einheiten pro Milliliter. Besonders relevant: der Legionellenschutz. Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung – also praktisch jedes größere Gewerbegebäude – sind zur regelmäßigen Untersuchung auf Legionellen und zur Einhaltung von Warmwassertemperaturen verpflichtet. Der TÜV-Rheinland-Test 2011 zeigte, dass dieser Grenzwert in der Praxis mit bis zu 800 KBE/ml um das Achtfache überschritten werden kann.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet öffentliche Einrichtungen zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen und gibt Gesundheitsämtern weitreichende Befugnisse zur Kontrolle und Anordnung von Maßnahmen. Für Einrichtungen im Lebensmittel- und Gesundheitsbereich ist ein schriftlicher Hygieneplan gesetzlich vorgeschrieben. Für alle anderen Betriebe ist er zwar nicht zwingend, aber dringend empfohlen – er dient als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.
Auf europäischer Ebene regelt die Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012, welche Desinfektionsmittel überhaupt zugelassen sind. Nur Produkte, die nach dieser Verordnung zugelassen wurden, dürfen im gewerblichen Bereich eingesetzt werden. Wer nicht zugelassene Mittel verwendet, handelt nicht nur unwirksam, sondern auch rechtswidrig.
Für barrierefreie Sanitäranlagen – in öffentlich zugänglichen Gebäuden oft Pflicht – gilt zusätzlich die DIN 18040-1, die Anforderungen an Bewegungsflächen, Greifhöhen und Ausstattungsmerkmale definiert. Auch diese Norm beeinflusst die Reinigungsplanung, da bestimmte Ausstattungen (z. B. bodenebene Duschen, unterfahrbare Waschbecken) besondere Reinigungsmethoden erfordern.
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Zugelassene Desinfektionsmittel und korrekte Reinigungsmethoden
Nicht jedes Produkt, das nach Desinfektionsmittel riecht, ist auch eines. Für den gewerblichen Einsatz in Sanitäranlagen gelten klare Anforderungen an Wirksamkeitsnachweise und Zulassungen. Die wichtigste Referenz für die Routinedesinfektion ist die VAH-Liste des Verbunds für Angewandte Hygiene. Sie listet geprüfte Desinfektionsmittel mit Angaben zu Wirkspektrum, Einwirkzeit und Konzentration. Die Mindestanforderung für Sanitärbereiche: bakterizid und levurozid (wirksam gegen Bakterien und Hefen). Die VAH-Liste ist online kostenfrei einsehbar und lässt sich nach Erreger, Wirkspektrum und Einwirkzeit filtern – ein praktisches Werkzeug für die Produktauswahl.
Bei erhöhtem Infektionsrisiko – etwa während Norovirus-Ausbrüchen oder in Einrichtungen mit immungeschwächten Personen – greifst du auf Mittel aus der RKI-Liste zurück. Diese enthält viruzide Desinfektionsmittel, die auch gegen Viren wirksam sind. Der Unterschied ist entscheidend: Viele Standardprodukte aus der VAH-Liste sind nicht viruzid. Bei Norovirus-Ausbrüchen reichen sie schlicht nicht aus.
Die wichtigsten Wirkstoffe in zugelassenen Desinfektionsmitteln für Sanitäranlagen sind Ethanol, Isopropanol und quartäre Ammoniumverbindungen. Alkoholbasierte Mittel wirken schnell, verdunsten rückstandslos und eignen sich gut für Schnelldesinfektionen von Handkontaktflächen. Quartäre Ammoniumverbindungen (Quats) haben eine längere Einwirkzeit, hinterlassen aber einen Schutzfilm auf Oberflächen und eignen sich besonders für Böden und Wandflächen.
Die Produktpalette für gewerbliche Sanitärreinigung umfasst: desinfizierende Reinigungskonzentrate (für Böden und Flächen), gebrauchsfertige WC-Reiniger, Sanitärreiniger mit starker Flächenhaftung (für vertikale Flächen wie Kachelwände), Schnelldesinfektionsmittel (für Handkontaktflächen zwischen den Hauptreinigungen) und Desinfektionstücher (für schnelle Einzelflächendesinfektion).
Mindestens genauso wichtig wie das richtige Mittel ist die richtige Methode. Der Grundsatz lautet: von oben nach unten und von sauber nach schmutzig. Wer zuerst den Boden wischt und dann die Armaturen, verschleppt Keime. Konkret bedeutet das: zuerst Spiegel und Ablagen reinigen, dann Armaturen und Waschbecken, dann Toilettendeckel und -brille, dann Spültaste und Außenflächen der Toilette, zuletzt Boden und Türgriff. Jeder Bereich bekommt ein eigenes Reinigungstuch – Farbcodierung nach HACCP-Prinzip ist hier bewährte Praxis.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Handkontaktflächen. Wasserhähne, Spültasten und Türklinken sollten bei jeder Reinigung desinfiziert werden – nicht nur gereinigt. Der Unterschied: Reinigen entfernt sichtbaren Schmutz, Desinfizieren reduziert die Keimzahl auf ein unbedenkliches Maß. Beides zusammen ist der Standard für gewerbliche Sanitäranlagen.
Für den Legionellenschutz gilt: Warmwasser muss im gesamten System dauerhaft auf mindestens 60 °C gehalten werden. Totstränge in der Rohrinstallation sind zu vermeiden. Regelmäßige thermische Desinfektionen (kurzzeitiges Erhitzen auf 70 °C) und Wasserproben nach Trinkwasserverordnung sind für Großanlagen Pflicht. In Berlin und Brandenburg führen zugelassene Labore diese Untersuchungen durch – die Kosten sind überschaubar im Vergleich zu den Folgekosten eines Legionellenausbruchs.
Empfohlene Reinigungsfrequenzen nach Bereichstyp
Wie oft muss gereinigt werden? Die Antwort hängt vom Bereichstyp, der Nutzungsintensität und der aktuellen Infektionslage ab. Für Sanitärräume in Büros und öffentlichen Gebäuden gilt als gesetzliche Mindestanforderung: täglich reinigen und desinfizieren. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Pflicht nach ArbStättV, ASR A1.5 und VDI 3818. Wer nur wöchentlich reinigt, verstößt gegen geltendes Recht.
In der Praxis reicht einmal täglich oft nicht aus. Bei hoher Frequentierung – etwa in einem Bürogebäude mit 100 oder mehr Mitarbeitern, in Einkaufszentren oder Behörden – ist eine mehrmals tägliche Reinigung erforderlich. Während Grippewellen oder bei Ausbrüchen von Magen-Darm-Erkrankungen sollte die Frequenz sofort erhöht werden, ohne auf eine behördliche Anordnung zu warten.
Ein bewährtes Modell für Berliner Gewerbegebäude ist die Frühreinigung vor Arbeitsbeginn. Dabei werden Sanitäranlagen intensiv gereinigt und desinfiziert, bevor der erste Mitarbeiter das Gebäude betritt. Ergänzt wird sie durch eine Kontrollreinigung mittags und eine Abschlussreinigung am Ende des Arbeitstages. Dieses Drei-Phasen-Modell ist besonders für Gebäude mit Publikumsverkehr geeignet.
Empfangsbereiche, Theken und Hauptverkehrsflächen mit starkem Publikumsverkehr sollten täglich morgens und bei Bedarf tagsüber gereinigt werden. Individuelle Büroarbeitsplätze mit geringem Personenwechsel kommen mit einer wöchentlichen Grundreinigung aus – das ist sowohl aus hygienischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht vertretbar. Allerdings sollten Tastaturen, Mäuse und Telefone trotz des geringen Personenwechsels wöchentlich desinfiziert werden. Der Grund: Diese Oberflächen werden täglich intensiv berührt und können laut Studien bis zu 400-mal mehr Bakterien aufweisen als ein Toilettensitz.
Ein schriftlicher Reinigungsplan ist nicht nur für Lebensmittel- und Gesundheitsbetriebe sinnvoll. Er dokumentiert, wann welcher Bereich von wem mit welchem Mittel gereinigt wurde. Im Fall einer behördlichen Kontrolle oder eines Haftungsstreits ist er der wichtigste Nachweis, dass du deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen bist. Viele Reinigungsdienstleister in Berlin und Brandenburg bieten digitale Reinigungsprotokolle an, die per QR-Code am Objekt abgezeichnet werden.
| Bereich | Empfohlene Frequenz | Begründung |
|---|---|---|
| Sanitärräume (Büro, öffentlich) | Täglich, ggf. mehrmals täglich | Hohe Keimbelastung, Publikumsverkehr; gesetzliche Pflicht |
| Empfang / Theke / Hauptbereiche | Täglich, morgens + ggf. tagsüber | Starker Publikumsverkehr, hohe Kontaktflächen-Dichte |
| Individuelle Büroarbeitsplätze | Wöchentlich (Grundreinigung) | Geringer Personenwechsel, überschaubare Keimbelastung |
| Tastaturen, Mäuse, Telefone | Wöchentlich desinfizieren | Bis zu 400× mehr Bakterien als Toilettensitz möglich |
| Stark frequentierte Bereiche (Grippewelle) | Mehrmals täglich | Erhöhtes Infektionsrisiko, präventive Eskalation nötig |
Kosten der gewerblichen Sanitärreinigung in Berlin und Brandenburg
Was kostet professionelle Sanitärreinigung in Berlin und Brandenburg konkret? Die Preisspanne ist groß – und hängt von Fläche, Frequenz, Leistungsumfang und Anfahrtsweg ab. Hier sind die wichtigsten Richtwerte, die dir eine realistische Kalkulation ermöglichen.
Für die Frühreinigung mit Sanitär – also die intensive Reinigung vor Arbeitsbeginn – liegen die Preise bei 1,50 bis 3,00 Euro pro Quadratmeter netto. Das ist mehr als eine einfache Unterhaltsreinigung, weil der Zeitaufwand höher ist und oft außerhalb der regulären Arbeitszeiten gearbeitet wird. Für ein Bürogebäude mit 500 Quadratmetern Sanitärfläche bedeutet das monatliche Kosten von rund 1.500 bis 3.000 Euro bei einer Frequenz von drei- bis fünfmal pro Woche.
Büroreinigung inklusive Sanitär kostet in Berlin im Jahreswert 10 bis 13 Euro pro Quadratmeter. Bundesweit liegt die Bandbreite bei 10 bis 30 Euro pro Quadratmeter – Berlin liegt also im unteren bis mittleren Bereich, was angesichts des Lohnniveaus überrascht. Der Grund: starker Wettbewerb unter den vielen kleinen Reinigungsunternehmen in der Region.
Monatspauschalen für Büroreinigung einmal pro Woche liegen laut Richtpreisen (Stand Februar 2022) bei: 150 Euro für 100 Quadratmeter, 300 Euro für 200 Quadratmeter und 650 Euro für 400 Quadratmeter. Diese Preise verstehen sich netto und ohne Anfahrtskosten. Die Anfahrtspauschale in Berlin und Brandenburg beträgt typischerweise 50 Euro pauschal.
Für Umzugsreinigungen – also Grundreinigungen bei Ein- oder Auszug inklusive Bad, Küche und Kalkentfernung – werden 4 bis 6 Euro pro Quadratmeter berechnet. Glasreinigung im gewerblichen Bereich kostet 2,50 bis 3,50 Euro pro Quadratmeter zuzüglich rund 0,22 Euro pro Quadratmeter für Materialkosten.
Die Stundensätze von Reinigungsfirmen in Berlin liegen bei 25 bis 40 Euro pro Stunde netto. Berlin liegt damit 10 bis 20 Prozent über dem Bundesdurchschnitt – ein Effekt des höheren Lohnniveaus und der gestiegenen Betriebskosten in der Hauptstadtregion. Wer mehrere Objekte bündelt oder langfristige Rahmenverträge abschließt, kann in der Regel bessere Konditionen aushandeln.
Zum Marktkontext: Die Gebäudereinigungsbranche in Deutschland erzielte 2022 einen Umsatz von rund 22,7 bis 25 Milliarden Euro bei rund 700.000 Beschäftigten – damit ist sie das beschäftigungsstärkste Handwerk Deutschlands. Die Marktstruktur ist stark fragmentiert: Rund 80 Prozent der Betriebe haben einen Jahresumsatz unter 500.000 Euro, erwirtschaften aber nur etwa 13 Prozent des Branchenumsatzes. Die rund 2 Prozent der Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Euro Jahresumsatz vereinen über 54 Prozent des Umsatzes auf sich. Für Berlin und Brandenburg wird der Jahresumsatz der Branche auf über 1 Milliarde Euro geschätzt, wobei Sanitärhygiene einen Anteil von etwa 15 bis 20 Prozent ausmacht.
| Leistungsart | Preis (netto) | Einheit |
|---|---|---|
| Frühreinigung Sanitär | 1,50 – 3,00 € | pro m² |
| Büroreinigung inkl. Sanitär (Jahreswert) | 10 – 13 € | pro m² / Jahr |
| Büroreinigung 1×/Woche, 100 m² | 150 € | pro Monat |
| Büroreinigung 1×/Woche, 200 m² | 300 € | pro Monat |
| Büroreinigung 1×/Woche, 400 m² | 650 € | pro Monat |
| Umzugsreinigung (Grundreinigung) | 4 – 6 € | pro m² |
| Glasreinigung gewerblich | 2,50 – 3,50 € | pro m² |
| Stundensatz Reinigungsfirma | 25 – 40 € | pro Stunde |
| An-/Abfahrtskosten Berlin/Brandenburg | 50 € | pauschal |
Antworten auf Fragen zur Sanitärreinigung & Hygiene
Mindestens einmal täglich reinigen und desinfizieren. Bei hoher Frequentierung oder Grippewellen mehrmals täglich. Rechtsgrundlage: Arbeitsstättenverordnung, ASR A1.5 und VDI 3818.
Frühreinigung mit Sanitär kostet 1,50 bis 3,00 Euro pro Quadratmeter netto. Büroreinigung einmal wöchentlich ab 150 Euro monatlich für 100 Quadratmeter. Stundensätze liegen bei 25 bis 40 Euro, Anfahrt pauschal 50 Euro.
Arbeitsstättenverordnung mit ASR A1.5, DGUV-Regel 101-018, VDI 3818 für öffentliche Bereiche, Trinkwasserverordnung, Infektionsschutzgesetz sowie die Biozid-Verordnung EU Nr. 528/2012 für zugelassene Desinfektionsmittel.
Mittel aus der VAH-Liste für Routinedesinfektion (bakterizid und levurozid) und der RKI-Liste für viruzide Wirkung. Wirkstoffe: Ethanol, Isopropanol, quartäre Ammoniumverbindungen. Nur EU-zugelassene Biozide verwenden.
Nicht der Toilettensitz, sondern Handkontaktflächen: Wasserhähne, Spültasten, Türklinken und Toilettendeckel. Norovirus und EHEC sind bereits in kleinsten Mengen infektiös und werden über diese Flächen übertragen.
In über 200 untersuchten Anlagen wiesen 53 % Fäkalkeime auf. TÜV Rheinland 2011: 50 % der Wasserproben aus öffentlichen Gebäuden belastet, darunter Berlin. Grenzwertüberschreitungen bis zum Achtfachen wurden gemessen.
Für Lebensmittel- und Gesundheitsbetriebe ist er gesetzlich verpflichtend. Für alle anderen Betriebe dringend empfohlen: Er dokumentiert Reinigungsintervalle und schützt im Haftungsfall gegenüber Behörden und Versicherungen.
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